ZitatOriginal geschrieben von belinea
Nein, habe keine Reisetätigkeit.
Unter Reisetätigkeit verstehe ich, wenn man in´s Ausland fliegt.
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ZitatOriginal geschrieben von belinea
Nein, habe keine Reisetätigkeit.
Unter Reisetätigkeit verstehe ich, wenn man in´s Ausland fliegt.
Ich glaube ich habe den Fehler.
Ich muss angeblich die Fahrtkosten in "Einsatzwechseltätigkeit " eintragen und nicht in "Fahrkosten Wohung/Arbeitsstelle ".
ZitatOriginal geschrieben von ChrisO2 Wäre schön, wenn du das Ergebnis kurz posten könntest, würde mich interessieren.
Ja, werde ich machen.
Ist übrigens erst seit 2007 so.
Bis 31.12.2006 erschien auf der Lohnabrechnung
Fahrgeld pauschal (AG)
Fahrtgeld steuer/s-versicherungspflichtig
Auslöse steuerfrei
Seit 1. Januar 2007 erscheint auf der Lohnabrechung nur noch
Fahrk. Wohn/Arbst. stfrei.
Nein, habe keine Reisetätigkeit.
Ich werde morgen meinen Arbeitgeber mal um eine Stellungnahme bitten. Ich hoffe, dass sich das aufklärt, wer da was verbockt hat.
2007 ist gelaufen, aber sowas muss für die Zukunft mal richtig gestelt weden.
P.s.: Vielen Dank für eure schnelle Hilfe. :top: :top:
ZitatDein Arbeitgeber ersetzt dir i. Jahr 6.500€, das entspricht in etwa einer
einfachen Entfernung zwischen Wohnung u. Arbeitsstätte von rd. 95Km,
ist das so?
Der Fahrtkostenzuschuss vom AG ist also gerechnet für PKW.
Es sind einfach ca. 50km Strecke die ich Arbeitsweg habe.
ZitatDu fährst jedoch mit der Bahn und hast dadurch nur 2.300€ an Aufwendungen.
Richtig.
ZitatFür die Lösung keine Steuernachzahlung zu haben, gibts zwei Möglichkeiten:
du fährst mit dem Auto zur Arbeit oder
lässt deinem Arbeitgeber nur die Bahnkosten, also 2.300€ erstatten.
Ansonsten Zuschuss 6.500, Aufwendungen 2.300 also 4.200€ noch so kassieren, ein Schelm wer schlechtes dabei denkt @belina oder muss ich
jetzt Zumwinkel sagen
Warum stehen die 6.500 dann steuerfrei auf der Lohnabrechnung und Lohnsteuerkarte?
Es wäre doch viel besser wenn jeden Monat die Steuern korrekt abgeführt würden.
Also wäre ja doch die Lösung praktikabel, die ich schon einige Postings vorher mal angedacht hatte. Zweites Girokonto anlegen und dort jeden Monat 100,- EUR per Dauerauftrag zu überweisen, um damit am Jahresanfang die Steuern zu begleichen.
Es ist doch nun so, dass mir mein Arbeitgeber etwas steuerfrei zahlt, was gar nicht steuerfrei ist. Und das kann doch nicht richtig sein. :flop:
Also ist es jetzt so: Die 4.300 EUR die vom Arbeitgeber MEHR gezahlt wurden als die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrtkosten in Höhe von 2.300 EUR übersteigen werden jetzt dem Arbeitslohn hinzugerechnet und müssen somit nachversteuert werden.
Erste Anlaufstelle, damit die Steuern gleich monatlich richtig abgeführt werden, wäre nun mein Arbeitgeber, oder?
ZitatBist Du denn bei einem Verkehrsträger angestellt?
Was ist denn bitte ein Verkehrsträger? Und warum gelten für die andere Gesetze?
ZitatDu hast doch keine Sachbezüge des AG sondern die 0,30/km bekommen, oder?
In der Lohnabrechnung stehts unter: "Fahrtk. Wohn/Arbeitst. stfrei"
ZitatDer Vollständigkeit halber: es geht um 2007?
Ja.
doppelpost
ZitatOriginal geschrieben von ChrisO2 Diese Zuschüsse werden allerdings steuerpflichtig, wenn du keine entsprechenden Aufwendungen hast. In welchem Verhältnis stehen denn der Betrag aus Z17 der LSt-karte und deine Aufwendungen?
Vom Arbeitgeber gezahlte steuerfreie Erstattungen (lt. Lohnsteuerbescheinigung): 6.500 EUR
Werbungskosten (mit Begrenzung der Enterfnungspauschale für öffentliche Verkehrsmittel): 2.300 EUR
Am Ende kommt folgender Hinweis;
ZitatSteuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Ihre steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrgaen mehr als 1.080 EUR im Kalenderjahr. Ab dem Jahr 2004 ist dies jedoch der Maximmalbetrag, der bei Arbeitnehmern eines Verkehrsträgers noch steuerfrei bleiben kann.
ZitatErstattungen des Arbeitgebes für Fahrten zwischen Wohung und Arbeitsstätte
Sie haben steuerfreie oder pauschalbesteuerte Erstattungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohung und Arbeitsstätte erhalten. Sie haben jedoch geringere Aufwendungen geltend gemacht. Die Erstattungen, die Ihre Aufwendungen überstiegen, werden dem Arbeitslohn hinzugerehcnet.
ZitatOriginal geschrieben von StebuEx
Ich frag lieber noch mal : wir reden nicht von einem Zuschuß für den Weg Wohnung<> Arbeitsstätte sondern über eine Reiskostenpauschale für Dienstreisen? Hast Du denn ein Auto auf Dich zugelassen?
Nein, keine Dienstreise. Fahrtkosten für Wohnung - Arbeitsstelle.
ZitatOriginal geschrieben von ChrisO2 könnte es sein, daß du für Fahrtkosten einen Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte hattest, die Aufwendungen aber vom AG erstattet bekommen hast? Dann hast du im laufenden Jahr quasi jeden Monat zu wenig Steuer bezahlt, die du nun über die Jahreserklärung nachzahlen musst.
Nein, hatte keinen Freibetrag auf meiner Lohsteuerkarte.
ZitatOriginal geschrieben von ChrisO2 Oder hast du vergessen, deine Kosten für die Fahrten bei den Werbungskosten einzutragen?
Nein, habe ich eingetragen. Sonst wäre die Nachzahlung noch viel höher gewesen.
ZitatOriginal geschrieben von ChrisO2 Warum tauchen die eigentlich bei dir auf? Wenn dein AG dir die Reisekosten ersetzt, sind das doch Reisekostenerstattungen die nicht beim Lohn auftauchen.
Tauchen auf der Lohnsteuerkarte in Punkt 17 (Lohnsteuerbescheinigung) auf. "Steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte".
Es handelt sich ja nicht um Reisekosten sondern um Fahrtkosten für den täglichn Weg zur Arbeit.
Ich sehe das jetzt auch so, dass ich nun den Fahrt zu Arbeit zu versteuern habe. Was ich daran aber nicht verstehe ist: Warum zahlt es mir mein Arbeitgeber steuerfrei und ich muß dann bei der Steuererklärung ein nettes Sümmchen nachbezahlen. Die sollten die Steuer doch dann lieber gleich einbehalten.