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Ich habe einen nagelneuen TFT Monitor bei eBay versteigert (Privatverkauf). Zwecks Garantie habe ich die Originalrechnung beigelegt und dachte eigentlich dass der Käufer nun auch Garantieansprüche auf das Gerät geltend machen kann.
Nun ist der Monitor defekt und MediaOnline verweigert sämtliche Garantieansprüche weil nicht er das Gerät gekauft hat und nicht sein Name auf der Rechnung steht.
Ist das richtig dass ich nun für ihn die Garantie Abwickeln muss obwohl der Monitor ja gar nicht mehr meiner ist. Aber mein Name steht auf der Rechnung.
Also lange Rede kurzer Sinn: Muss ich mich nun um den Garantiefall kümmern oder?
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Zitat
Original geschrieben von mobo7 Wenn mich ein freund fragt: was sind 5GB, dann sage ich dem auch, dass das so und soviel Musik ist oder so und so viele Filme. Nur weil Mobilkom das jetzt macht sind die gaaaanz böse???
Du handlest aber nicht gewerblich und machst damit auch kein Geld. Das ist ein großer Unterschied.
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Zitat
Original geschrieben von asianlover
also tauschbörsen sind nicht verboten. nur Urheberrechtlich geschützte Inhalte darf man nicht tauschen
Dort steht aber nicht: Tausche 5 Filme in einer Tauschbörse sonder da steht tausche 5 Kinofilme. Und das Kinofilme dem Urheberrecht unterliegen ist ja wohl jedem klar.
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Achso, na dann.... Aber seriös finde ich die Anzige trotzdem nicht.
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Ist solche Werbung überhaupt zulässig? Gibt es Stellen wo man sich über solche Werbung beschweren kann (Verbraucherschutz, GVU)?

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Vielen Dank McDusie, genau das hab ich gesucht.
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Ich suche ein Lied, das in den Charts sein könnte, da es oft im Radio gespielt wird.
Also gesungen wird auf deutsch und im Hintergrund fängt dann ein Banjo an zu spielen.
Mehr Anhaltspunkte habe ich leider nicht.
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Habe auch eine Mail bekommen dass die Ware verschickt wurde.
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Gerade ist die Bestätigungsmail gekommen.
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Habe auch (noch) keine Bestätigung per eMail erhalten.