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Hi,
ich hab ein Problem mit meinem "Zweit PC".
Das ist ein alter 486 mit Win95.
Da auf dem alten Ding so gut wie nix mehr lief wollt ich ihn mit "Format c:" plattmachen - was auch wunderbar klappte - und anschließend mit Win95 wieder füttern - was aber nicht mehr klappte!!
Ich kann mit der Startdiskette starten, aber das Laufwerk "C:\" erkennt der PC nicht mehr. Laufwerk "D:\" sowie CdRom (E:\) und Diskette (A:\) werden auch noch erkannt.
Was muss ich machen, damit ich Win95 wieder auf Laufwerk "C:\" bekommen bzw. der PC dieses überhaupt wieder erkennt?
HM
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Zitat
Original geschrieben von ISCH
Ar-bei-ten
Rund um die Uhr
dito 
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Unbenutzt und ungetragen, Zustand wie neu. Verpackung lediglich einmal geöffnet.
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Ich hab hier im Forum ein 7650 gekauft, das ursprünglich von D1 kommt.
Ich nutzte aber ausschließlich Vodafone D2.
Jetzt möcht ich gerne wissen ob mein D2 Shop/NSC mir da ne neue SW mit VodafoneLive draufmachen kann!
HM
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Hi,
so jetzt muessten ja inzw. schon einige mit Vf Live Sw rumlaufen.
Was mich interessieren würde, und ich in diesem Thread nicht eindeutig beantwortet finde:
Kann ich mit meinem, in freier Wildbahn gekauften, 7650 in ein Vf Shop/NSC gehen und mir da die neue Vf Live Software uppen lassen??
Oder gibt es diese Sw nur auf Geräten die bei Vodafone gekauft wurden?
HM
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Ja, "die" hätt ich jetzt auch gern...
aber mit zwei Löffel Zucker 
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auch ich warte...
Zitat
Original geschrieben von DaFunk
Eure Unruhe in allen Ehren (ich kenne das Gefühl:) ), aber ist es denn nicht etwas übertrieben, schon nach 2-3 Tagen mit Anzeige zu drohen?
Bei mir ist sogar schon eine Lieferung 3 Wochen bei der Post gelegen. Damit will ich allerdings nicht ein unnötig langes Warten anregen, nur sollte man vielleicht nicht zu scharf rangehen.
...
Ich warte jetzt auch schon über drei Wochen auf ein Paket eines Users dieses Forums, der meiner Meinung nach, bis jetzt einen recht guten und bekannten Ruf/Namen hat. (Weswegen ich auch bei ihm kaufte).
PN´s die ich ihm schicke werden nicht mehr gelesen und nicht beantwortet. :flop:
Wenn das Paket von ihm bis Mitte nächster Woche nicht da ist werde ich auch Anzeige gegen ihn erstatten und den Usernamen hier bekannt geben!! :mad:
HM
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Zitat
Original geschrieben von Trialer
Jetzt verstehe ich Dich, das ist ja echt der Hammer. Bist Du der einzige mit so einem "Arbeitsauftrag"? oder sind bei euch alle assis als sani eingestellt um Geld zu sparen?
Nee, rund die Hälfte der hauptamtlichen Mitarbeiter sind nach diesem Muster eingestellt!! :mad:
Und das nur um, wie du schon sagtest, Geld zu sparen!:flop:
Und falls man mal was sagt bekommt man als Antwort:
"Wenn dir das nicht passt, dann geh doch. Es gibt genug Leute die Arbeit für das Geld machen würden."
Und damit hat er leider recht...
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Zitat
Original geschrieben von Trialer
Morgen!,
mal eine andere Frage, Den Sani macht ja so jeder 2. Zivi beim Rettungsdienst, ist ja nur ein 2 wöchiger Aufbaulehrgang vom Rettungshelfer.
Aber Rettungsassistent ist man bei uns erst nach einer 3 jährigen Ausbildung.
Ich frage mich dann, wie ein Sanitäter die Aufgaben ohne deren Ausbildung erledigen kann und darf.:confused:
Also bei uns im Bodenseeraum muss ein RTW mit einem Assi und Helfer oder Sani besetzt sein.
Wenn ich mir jetzt vorstelle dass da zwei Sanis ankommen, dann Gute Nacht.
Wie ist das denn bei euch geregelt?
Trialer:)
Alles anzeigen
Da hast du mich wohl ein wenig falsch verstanden.
Ich hab die 3 jährige Ausbildung gemacht und darf mich RettAss nennen.
So, mein Arbeitgeber (DRK) sagt jetzt: Ich stelle dich als RettSan ein und du erledigst die Aufgaben eines RettAss!! (und bekommst natürlich nur die Bezahlung eines RettSan). Und darauf ziehlt meine Frage. Ist das erlaubt??
Der Träger des Rettungsdienstes (hier der LK) schreibt auch hier vor, dass ein RTW/NAW mit einem RettAss und einem RettSan besetzt sein muß.
Aber: ich komme aus Niedersachsen!! Und das NiedersächsischeRettDG hat ja so seine Eigenheiten.
Es besagt z.Bsp. aus, dass der Träger des RD bestimmen kann wer ein Rettungsmittel besetzten darf und wer dafür für qualifiziert genug gehalten wird!! :eek:
D.h. wenn mein Chef sagt, dass der Schlachter von nebenan heute mal RTW fahren darf - dann ist das gesetzlich nicht anfechtbar!!! (ist zwar übertrieben, aber erlaubt!) :eek: :flop:
So weiß ich z.Bsp. aus einem Nachbarkreis, dass dir da am WE möglichst nicht so viel passieren darf. Denn da werden die Fahrzeuge nur von RS und RH besetzt!! :mad:
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Urteile
Den BAT hab ich auch zur Hand, trotzdem danke.
Ich dachte eigentlich mehr so an Gerichtsurteile etc.
Vielleicht hat da noch einer von euch ein paar Beispiele?
HM