Folgender Text steht in meiner VVL:
[...]
Ich erteile den Auftrag gemäss der bisher geltenden Preisliste und bin mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der o2 [...[, die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekomm [...] veröffentlichst sind und die in den Geschäftsstellen der o2 [...] zur Einsichtnahme ausliegen, einverstanden
Und laut AGB vom Januar 2007, Punkt 13.2
"Einer Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Entgelten bedarf es für solche Leistungen nicht, die o2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetztes von o2 erbracht werden, oder die im RAhmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistung anzusehen sind."