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BGH: Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)
Der BGH hat mit Urteil vom 19. 7. 2007 - I ZR 191/04 - SMS-Werbung - entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem aus die Nachricht versandt worden ist.
Der Kläger erhielt auf seinem Mobiltelefon eine unverlangte Werbe-SMS, ohne den Absender ermitteln zu können. Er wandte sich daraufhin an die Beklagte, T-Mobile Deutschland, weil sich aus der dem Kläger bekannten Rufnummer ergab, dass sie aus dem Rufnummernblock dieser Gesellschaft stammte. T-Mobile stellte sich auf den Standpunkt, nur gegenüber Verbänden, nicht aber gegenüber Verbrauchern zu einer solchen Auskunft verpflichtet zu sein.
Das Amtsgericht Bonn hat der Klage stattgegeben. Das LG Bonn hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision hat der BGH heute zurückgewiesen.
Der BGH hat einen Anspruch des Klägers auf Nennung von Namen und Anschrift des fraglichen Anschlussinhabers bejaht. Er hat sich auf die Bestimmung des § 13a des Unterlassungsklagengesetzes gestützt, die der Gesetzgeber im Jahre 2002 in das Gesetz eingefügt hat und die dem individuellen Adressaten unverlangter Werbeanrufe einen Auskunftsanspruch gegenüber der betreffenden Telefongesellschaft einräumt. Bis dahin sah das Gesetz einen solchen Auskunftsanspruch nur zugunsten von Verbänden wie z. B. Verbraucherverbänden vor. Die neue Bestimmung ging auf die Erwägung zurück, dass nicht nur Verbände, sondern auch individuelle Adressaten zivilrechtlich gegen unverlangte Werbeanrufe vorgehen könnten und deswegen auf Name und Anschrift des Anrufers angewiesen seien. Satz 2 der Bestimmung, auf den sich T-Mobile berufen hatte, scheint den Anspruch aber in der Praxis leerlaufen zu lassen, weil er ihn vermeintlich davon abhängig macht, dass kein entsprechender Auskunftsanspruch eines Verbandes besteht.
Der BGH hat diese Bestimmung des § 13a Satz 2 UKlaG in der Weise restriktiv ausgelegt, dass der Auskunftsanspruch des individuellen Verbrauchers nur dann ausscheide, wenn ein Verband den entsprechenden Auskunftsanspruch bereits geltend gemacht hat. Eine streng am Wortlaut orientierte Auslegung führe zu dem - dem Willen des Gesetzgebers widersprechenden - Ergebnis, dass in der Praxis kaum jemals ein Auskunftsanspruch individueller Adressaten von Werbeanrufen bestünde, weil in der Praxis immer parallel auch Ansprüche eines Verbandes bestehen. Da im Streitfall kein Verband die fragliche Auskunft über Namen und Anschrift des Absenders der Werbeanrufe verlangt hatte, hat der BGH die Verurteilung von T-Mobile zur Auskunftserteilung bestätigt (Pressemitteilung des BGH vom 19. 7. 2007).
Quelle: DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2007
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Danke für das Posten des Links. Mir fallen ohne Ende Anwendungsmöglichkeiten ein! Mensch ist das fett ...
Kostenlose interne Telefonate wären da doch ne coole Sache (wobei bis dahin eh jeder seine Flat hat ...)
NUR: Unter meiner Vodafonenummer bin ich natürlich nicht mehr erreichbar wenn ich im eigenen Netz eingebucht bin ...
Tschö
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Takt 60/1,
SMS 19 Cent
Mailbox kostenlosVon Nummernmitnahme seh ich nix!
Grüße
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Anruf von Skype?
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Zitat
Original geschrieben von Dave_1
Bei uns im Edeka und im Kaufland hat's das glaube ich auch. Evtl mal bei Armystores oder sowas nachschauen. Aber da frage ich mich, warum dieser chemische Mischmasch und nichts nach dem Reinheitsgebot? Naja, GUINNESS FOR EVER=)Wo ist denn "bei uns"? Hab hier in Mannheim leider vergebens danach gesucht! Naja, und der Kaufgrund hat nichts mit dem Geschmack der Biers zu tun, es geht dabei vielmehr um eine Art "Wette" ...
Viele Grüße
Chris -
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit gabs bei Metro mal Bud Light. Ich würde das Bier gerne wieder kaufen, Metro hat es wohl aus dem Programm genommen, hat mir jemand einen Tipp, wo ich es in D erwerben kann?
Danke und viele Grüße
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Hi,
hab das hier jetzt nicht komplett durchgelsen aber wollte kurz folgendes anmerken:
Ich hatte vor kurzem von SIXT weil ich nachts am Flughafen ankam und es keine "normalen" Autos mehr gab einen 5.000 km alten Fiesta ST.
Bin damit zügig von Frankfurt nach Ulm gefahren und habe dabei ca. 14 Liter Benzin auf 100km gebraucht. Das solltest du beim Kauf schon bedenken denn der Verbrauch ist bei "normaler" Fahrweise zwar bestimmt deutlich niedriger aber bestimmt nicht der beste!
Ich fand das Auto ziemlich schlecht verarbeitet und die SIXT-Bereifung war auf nasser Straße nicht gerade ideal (wird wohl die Werksbereifung sein aber ich hab es mir nicht weiter angeschaut... )
Viele Grüße
Chris -
Auch ich möchte kurz meine Erfahrungen mit der Congstar-Bestellung schildern:
1.) Ich habe meine Karte über einen ZANOX-Link bestellt, 15 Euro Prämie für 20 Euro Karte ist in Ordnung! Ging soweit alles reibungslos!
2.) Habe die Karte ohne Optionen bestellt. Gleich nach der Bestellung stand online eine Rufnummer (0151-5600xxxx), eine Kartennummer und eine Vertragsnummer im Tool.
3.) 50 Gratis-SMS hab ich wohl auch bekommen
4.) Ein paar Stunden nach der Bestellung kam eine eMail mit 2x PIN und PUK.
5.) Laut Congster ist meine Karte verschickt. Heute war noch keine Post da.
Ich hab allerdings ein paar Fragen:
1.) Kann ich Optionen beliebig dazu- oder wegbuchen oder geht das nicht oder nur eingeschränkt?2.) Hat schon jemand eine Rufnummernportierung ausprobiert?
Gehe demnächst für einige Monate ins Ausland, will aber auf keinen Fall meine deutsche Nummer verlieren und wollte sie deswegen zu Congstar portieren.3.) Hat schon jemand eine Freundschaftswerbung gemacht? Wenn ich 10 Euro Guthaben bekomme, 15 Euro über Zanox und 20 Euro bezahle dann kostet die Karte im Endeffekt -5 Euro. Hat ja was!
4.) Ein Bekannter hat eine Congstar-Karte. Er kann keine SMS nach +4176 schicken. Kann das jemand bestätigen?
5.) BWHZ über TM@home funktioniert nicht - das seh ich richtig oder?
Grüße und scöhnes Wochenende
Chris