Zitat
Original geschrieben von Steward-NRW
Nur das die Stiftung eine GmbH ist. 
Das klingt wie ein Vorwurf:
Die Björn-Steiger-Stiftung ist ein eingetragener Verein (siehe Vereinsregister beim Amtsgericht Waiblingen).
Für den Geschäftsbereich ist hier eine GmbH (Björn Steiger Stifung SERVICE GmbH) gegründet worden, was aber im Gemeinwesen eine seit Jahrzehnten gängige und vor allem rechtlich notwendige Praxis ist, schließlich ist eine zusätzliche Aufnahme eines Geschäftsbereiches nicht nur vereinsrechtlich problematisch, sondern auch steuerrechtlich und vor allem wirtschaftsrechlich relevant. Bei einer GmbH sind neben der steuerrechtlichen Fragestellung die Haftungen eindeutig geregelt, bei einem Verein wäre jedes einzelne Vorstandsmitglied mit seinem Privatvermögen haftbar (natürlich kann man hier anfangen zu diskutieren, ob Privathaftungen in der Wirtschaft nicht generell besser wären, aber Debatten wie "Kleinfeld und Ackermann haften mit Privatvermögen" usw., würden hier aber keinen Sinn ergeben und vor allem den Rahmen sprengen...
)
Um das Problem zu lösen, kann ein Verein für den Geschäftsbereich Ausgründungen vornehmen, hierfür müssen aber jeweils Geschäftsführer bestellt werden, die im Sinne einer GmbH haften. Beim DRK sind es die Behindertentransport- und die Blutspendedienste, die alle als GmbH firmieren, beim Malteser Hilfsdienst werden die Rettungswagen von einer GmbH betrieben, die Krankenhäuser von der Malteser Trägergesellschaft GmbH. Aber auch beim ADAC e. V. gibt es den Versicherungssektor (Schutzbrief), der in einer GmbH geführt wird. Pauschal kann man sagen, jeder (gemeinnützige) Verein, der gegen Entgelt Dienstleistungen anbietet oder/und hauptamtliche Mitarbeiter (also gegen feste oder freie Lohnzahlung) beschäftigt, wird eine GmbH gründen, weil hier wirtschafts- und steuerrechtliche Sicherungen und Begünstigungen gegeben sind. Der Verein, der die GmbH gegründet hat, hat den Vorteil, die steuer- und kostenbereinigten Positionen der GmbH für Vereinzwecke verwenden zu können.
Die Rechtsform einer Organisation sagt also nicht über die Seriösität aus.
Und zur Frage der Privatadresse: da hier ein Vertrag abgeschlossen wird, der zwar nicht entgeltpflichtig ist, aber eine Zustimmung der Datenübertragung, nämlich des jeweiligen Standortes beinhaltet, muss natürlich hinter einer Handy-Nummer auch eine Person stehen. Und üblicherweise werden in einem Vertrag auch Daten, zum Beispiel eine Privatadresse, gespeichert.
Nur so als kleine Anmerkung.
Gruß
Pooky