Beiträge von Michael Lindner

    IMHO sind die A Geräte ausserhalb Deutschland (vor allem im Osten) garnet mal so schlecht verkauft worden.


    Das man bei uns kein A Gerät sieht liegt auch daran das es sie weder bei D1 noch D2 gab.



    MfG, Michael

    Also das will ich jetzt schon anfechten.
    Das S40 ist auf jeden Fall alltagstauglich!
    Höchstens wenn man 500 Rufnummern per Infrarot an einen Stück senden will kann es manchmal abstürzen (konnte ich mit FW 5.0.0 allerdings nur einmal erleben das es nicht mehr ohne reset ging...)


    Hab das S40 dann verkauft und mir ein SL45i zugelegt. Abesehen vom MP3 Player ist das S40 das bessere Telefon. Und bevor ich mir da Sorgen um die Bugs mache würd ich eher beim 6310 Bedenken haben...



    MfG, Michael

    Hat Irgendwer ein paar Ideen fürs Trium Eclipse?


    Tasten löt ich jetz dann auf superblau um, sieht sicher toll aus, da die Tasten komplett leuchten unterm Lack...
    Infrarot beleuchte ich evtl, aber ich glaub das sieht nicht so toll aus, weil das IR Auge an der Seite so klein ist.
    Vielleicht auch ne LED in die nähe des JOG-Dials, oder doch noch Löcher bohren? Ohje...


    MfG, Michael


    PS: Deine Idee mit dem Eischaltknopf war damals genial

    taximann hat recht. Die Siemens Prepaidgeräte waren schlecht ausgestattet, überteuert und oftmals potthässlich.
    Das ist auch ein Grund für den "prinziphass" auf Siemens den viele haben und deshalb zu Nokia greifen.


    MfG, Michael

    Genau das ist doch der Zweck solcher Aktionen. Nur Werbung. Sonst nix!


    Diese Scheinheiligkeit kotzt mich an.


    Ich renn ja auch net rum und schrei "Hallo!!! Seht mich an, ich bin armer Schüler, und ich habe xy € gespendet - und zum dank könnt Ihr alle meine Offizieller-Michael Lindner Collection Produkte kaufen, und natürlich mich gern haben :D"


    MfG, Michael

    Wie es bei eBay so schön heisst:


    Zitat

    Verkaeufern ist es nicht erlaubt, zusaetzlich zum Endpreis fuer Artikel, Gebuehren und Provisionen auf Kaeufer umzulegen und von diesen einzufordern.
    Auch die Berechnung irgendwelcher anderer zusaetzlicher Kostenpauschalen ist nicht gestattet.

    Der vom Kaeufer zu zahlende Endpreis darf sich lediglich aus dem Hoechstgebot und den anfallenden Versand- und
    ggf. Verpackungskosten zusammensetzen.