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Re: herbert
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Original geschrieben von stefan1976
wir überlegen uns auch ein comdirect konto einzurichten.
meine frau verdient im monat 1239eur.die würde dann auf das giro konto überwiesen werden.könnte ich dann einen dauerauftrag einrichten,der die restlichen 11eur vom tagesgeld konto auf das giro konto überweist?
oder wie macht man das am besten ?
viele grüße und vielen dank für die infos,
stefan
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Die 1250 € müssen weder in einer Summe, noch von einem "fremden Konto" überwiesen werden. Wenn Deine Frau längerfristig bei der Comdirect bleiben will, macht die Nutzung als Gehaltskonto natürlich Sinn. Sie kann das Geld aber auch von ihrem alten Konto aufs Comdirectkonto überweisen.
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Original geschrieben von iceinthesun
PS.: Ich hoffe, ich bin hier richtig für so eine Anfrage...
PPS.: Ich werde erst morgen für die Beantwortung von PN freigeschaltet (24h nach Aktivierung). Also nicht wundern, wenn ich mich nicht sofort melde 
Derartige Anfragen verstoßen gegen die TT-Regeln. Lösch es am besten gleich wieder. Als kleiner Tipp: Wieso teilen, wenn Du auch selbst alles einsacken kannst. EInfach über paytip eine Empfehlung verschicken und darüber eröffnen.
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Original geschrieben von thedarkside2005
KwK möglich?
Eher unwahrscheinlich. zanox und KwK funktioniert auf jeden Fall nicht. Die Buhl-Aktion ist ja grundsätzlich ähnlich.
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Re: Re: Buhl-Aktion: 4.5% plus 50 Euro Startguthaben (1000 Euro Mindesteinlage) bei 1822
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Original geschrieben von JoeT
Das sieht interessant aus. Gibt es ne Mindestlaufzeit?
Handelt es sich dabei um ein reines Tagesgeldkonto, welches nicht bei der Schufa vermerkt wird.
Reines Tagesgeldkonto. Tagesgeldkonten werden von der 1822 nicht bei der Schufa gemeldet. Jedenfalls meins nicht.
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Original geschrieben von Oldposchi
gilt das Angebot auch für Leute mit Kabelanschluß?
Das Angebot gilt gar nicht mehr, da ausverkauft.
Edit: Scheinbar doch nicht mehr ausverkauft.
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Ich habe Dir mal kurz die Provisionsübersicht kopiert:
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Neukundenbestellungen ab einem Warenkorbwert von 50 EUR werden mit 5 EUR extra vergütet!
Salesvergütung:
Computer & Office: 3%
TV & Heimkino: 4%
Audio & Car Hifi: 6%
Camcorder & Foto: 5%
Navigation: 3%
Telekommunikation: 3%
Haushalt & Body Care: 10 %
Games & Entertainment: 4%
Neu: Uhren: 10%
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Netto-Warenwerte verprovisioniert werden.
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Je nachdem ob die Wii zur Kategorie Computer oder TV gehört gibt es 3 bzw. 4 % auf den Nettowert. Nettowert ist 210 €. Also gibt es 6,30 € bzw. 8,40 € für den Sale + 5 € falls es eine Neukundenbestellung ist.
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Original geschrieben von Nico1985
wie sieht es aus wenn ich das angebot von myby.de nehmen würde? wii = 249,00€ inkl. + 24,90€ provision*
also wenn da kein haken dran ist würde ich die wohl nehmen. bezüglich eigenkauf ... reicht das ein anderer name als meiner oder muss die lieferanschrift auch ne andere sein?
Ein anderer Nachname sollte eigentlich reichen. Könnte ja ein Mehrfamilienhaus sein.
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Original geschrieben von Erik Meijer
wenn ich mir das Bankenbashing von TM ansehe, dann bin ich mir da nicht so sicher, aber wir sind es ja gewohnt, die Prügelknaben der Nation zu sein.
Würde mir nur wünschen, dass so ein Bashing dann auch mal unterfüttert wird, Phrasen dreschen kann ich auch.
Ich dachte das wären die Beamten. Also nicht so empfindlich. Die aktuelle Situation ist eben vom Bankensektor verschuldet. Ich bin ohnehin der Meinung, dass juristische Strafen fällig sind. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum ein Bauunternehmer Schneider in den 90igern für 6 Jahre ins Gefängnis musste, weil er der Deutschen Bank Peanuts gekostet hat, die derzeit Verantwortlichen aber noch frei herumlaufen dürfen. Auch wenn ich Die Linken nicht mit der Kneifzange anfassen würde, die Forderung ihres möchtegern-Köhler-Nachfolgers, Bankenmanager ala Ackermann in Handschellen abzuführen, würde ich sofort unterschreiben. Die Diskussion gehört hier aber nicht hin. Sorry.
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Das vermutest Du falsch. War die Rückbuchung unberechtigt, dann muss die Bank natürlich auch zahlen. Aber das muss man dann eben vor der Entscheidung abwägen, wie groß dieses Risiko ist, was man da eingeht. Zur Rechenschaft würde mich im Zweifel sicherlich mein Chef ziehen, aber wenn Du persönliche Haftung meinst, dann gibt es die in dem Punkt nicht.
Ich meinte genau das mit "hinterfragen". Wenn man mit einem geeigneten Risikomanagement zu dem Ergebnis kommt, dass es vertretbar ist, hat man zumindest schon mal drüber nachgedacht. Den Eindruck hatte ich bisher bei Deinen Beiträgen nicht. Du hattest bisher nur von "Ablauf in der Praxis" oder "bin kein Jurist" geschrieben. Das hörte sich so nach "Das machen wir schon immer so. Wieso? keine Ahnung, habe ich in der Ausbildung so gelernt." an und nicht danach, als ob man sich mit dem thema ersthaft auseinander gesetzt hat.
Das der Arbeitgeber bei derartigen Verstößen haftet, ist mir klar. Wer letztendlich die Folgen zu tragen hat, dürfte aber auch klar sein.
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Original geschrieben von crooks
An den aktuellen Beiträgen im Nicht-Telekom-Werbe sieht man ja mal, dass es mit der Trennung nicht so wirklich klappt.
Auf der ersten Seite musste ein Beitrag eines Newbies ins Vertragsanfragen-Forum und ein Angebot eines Händlers in Telekommunikations-Forum verschoben werden.
Das Vertragsanfragen-Forum wurde in der Vergangeheit öfters übersehen (gerade von Newbies) und der Händler wirds schon lernen. Von daher sehe ich da keinen Grund zur Kritik.
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Original geschrieben von TM1
Das ist ja etwas völlig anderes - dass es einen gewaltigen Unterschied zwischen Anspruch haben und Anspruch durchsetzen gibt, ist klar.
Dann dürfte doch mit
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Nach der Gutschrift beim Empfänger sind die beteiligten Banken außen vor. Das Geld kann nur direkt vom Empfänger gefordert werden. Begründung laut BGB, § 812: „Dieser ist ungerechtfertigt bereichert.“
alles klar sein, oder?
Wenn es nach Gutschrift beim Empfänger noch von irgendeiner Bank bewegt wird, ist sie haftbar.