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Original geschrieben von TM1
Mal abgesehen davon, dass es in meinem BGB keinen § 816 II gibt (und Du evtl. § 818 II meinst), ist das natürlich völliger Blödsinn.
Egal wie es "auf den Kopg gehauen" wurde - selbst der vergangene Vollrausch bleibt eine Bereicherung in diesem Sinne.
Z.B. die Berechnung von Gebühren für Lastschriftrückgaben noch lange nach dem letztinstanzlichen BGB-Urteil, welches das verbot.
Zu scheinst Dich ja etwas besser mit der juristischen Seite auszukennen. In dem von mir zitierten Fall war die Bank nicht haftbar (da Onlineüberweisung) und bei der Empfängerin war nichts zu holen (auch wenn ein Rechtsanspruch aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung besteht, muss man den auch durchsetzen können).
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Original geschrieben von Erik Meijer
wie gesagt, ich bin kein Jurist. Ich kann nur aus der Erfahrung berichten, so wie ich es erlebt habe. Ich habe mehrfach selber solche Anfragen auf den Tisch bekommen. Bei offensichtlichen Dingen wie Zahlendrehern o.ä. - sprich das andere Konto gibt es, der Name passt auch, da habe ich dann ohne Kundenrücksprache entschieden und ggfs. nachträglich informiert, ja. War der Sachverhalt nicht offensichtlich, habe ich natürlich auch den Kunden angerufen und das Vorgehen mit ihm abgestimmt.
Vielleicht solltest Du dann mal die Bankenpraxis (zumindest in Deinem Hause) überdenken. Ich vermute nämlich, dass im Streitfall auch ein Bänker bei nicht gesetzeskonformer Ausübung seiner Tätigkeit zur Rechenschaft gezogen werden kann.
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Scheinbar ist die Bankenpraxis (wenn sie denn wirklich so sein sollte) nicht gesetzeskonform. Einfach zurückholen dürfte nicht möglich sein:
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Auftragsstornierung
Nach Fehlüberweisungen hat der Kunde nur zwei Möglichkeiten, die Überweisung rückgängig zu machen. Wenn das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, kann die Überweisung storniert werden. Im BGB, § 676a, heißt es: „Der Überweisende kann den Vertrag vor Beginn der Ausführungsfrist jederzeit kündigen. Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages“. Heißt, bis Mitternacht, mindestens bis Schalterschluss, kann der Fehler behoben werden. Herausgabe. Nach der Gutschrift beim Empfänger sind die beteiligten Banken außen vor. Das Geld kann nur direkt vom Empfänger gefordert werden. Begründung laut BGB, § 812: „Dieser ist ungerechtfertigt bereichert.“ Hat der Empfänger das Geld aber bereits ausgegeben, wie in dem anfangs beschriebenen Münchener Fall, ist es für den Kunden verloren.
Quelle (ok, auf die würde ich mich vor Gericht nicht gerade berufen, aber fürs Erste sollte es reichen).
Das Aktenzeichen für das von mir auf Seite 1 gebrachte Gerichtsurteil findet man hier.
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Original geschrieben von Erik Meijer
Jo klar, richtiger Gedanke erstmal, aber flatie trifft es auf den Kopf, auch wenn bei der Überweisung selbst Namensübereinstimmung zur Kontonummer nicht geprüft werden sollte, bei der Nachforschung wird es das und besteht dann eine Abweichung, wird zurückgebucht. Problematisch wirds, wenn der irrtümliche Empfänger nicht flüssig ist...
Ich weiß, Du bist Bänker und daher nah dran, aber gab es im Laufe des letzten Jahres nicht ein Gerichtsurteil, in dem der Anspruch auf Rücküberweisung abgelehnt wurde.
Das galt für Onlineüberweisungen, bei denen versehentlich eine falsche Kontonummer angegeben wurde. Banken seien bei "beleglosen" Überweisungen nicht verpflichtet, die Angaben zu überprüfen. Das Risiko eines Fehlers liege beim Überweiser. Wenn ein Überweisungsträger genutzt wird, sind die Banken verpflichtet, die Daten zu überprüfen. Dann liegt das Risiko bei den Banken.
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Original geschrieben von tuck
Und das geht auch sicher so, mit 165€?
Bin daran interessiert, ein Konto zu eröffnen.
Für 165 € musst Du natürlich einen Werber finden, der Dir die KwK-Prämie vollständig weitergibt. Das wird außer im Familien- und Freundeskreis wohl schwer sein.
zanox und paytip einfach auf Freund/Freundin laufen lassen. Dan kommt die sicher. Notfalls sind auch Ansprechpartner bei den Systemen angegeben. Zur Sicherheit sollte man die Unterlagen immer erst dann wennschicken, wenn die Sale auch in der Statistik erscheint.
Startguthaben kommt direkt von Comdirect. Daher absolut sicher.
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Original geschrieben von laudanum
Bundesliga-Spieler attackieren Schiris
http://sport.t-online.de/c/16/80/16/74/16801674.html
Im Kabinengang hätte er ihm meines Wissens keine Rote Karte mehr geben dürfen. Auf dem Rasen allerdings schon. Wenn es aus Sicht des Schiris eine Beleidigung war, gibt es halt Rot. Das abfällige Klatschen nach der Karte dürfte das Strafmaß auch nicht gerade reduzieren. Dass das nicht jeder Schiri als Beleidigung ansieht, dürfte klar sein. Allerdings dürfte der Schiri nach der Konfrontation mit Klopp die Nase voll gehabt haben. Von daher nach meiner Meinung klare Mitschuld von Klopp.
Außerdem ist für mich jeder Spieler (egal welchen Vereins) selbst Schuld an derartigen dummen und leicht vermeintlichen Roten oder Gelben Karten. Was glauben die denn? Mecker ich mal mit dem Schiri und der nimmt den Pfiff zurück oder pfeift das Spiel noch mal für 2 Minuten an? Die sollten Profi-genug sein, um zumindestens erst einmal duschen zu gehen, bevor sie ihrem Frust Luft machen. Bei Interviewanfragen nach den spielen verweigern gefrustete Spieler ja auch meist ein direktes Interview. Da haben die meisten ja schon mal gelernt.
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Re: Re: Re: Buhl-Aktion: 4.5% plus 50 Euro Startguthaben (1000 Euro Mindesteinlage) bei 1822
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Original geschrieben von conzi
Was genau meinst du damit? Kann man das Buhl Giro zwie Mal parallel eröffnen?
Nein, bei der Postbank konnte man aber als Girokunde eine weiteres Girokonto durch die Buhl-Aktion eröffnen.
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Dann aber kein Zanox/paytipp und evtl. auch kein KwK mehr möglich, oder?
zanox wird wohl nicht klappen (hätte jedenfalls keine Idee wie das funktionieren sollte), da man bei beiden Angeboten über einen Link eröffnen muss.
KwK sollte trotzdem gehen, da der Werber die Daten des Neukunden ja direkt in eine Eingabemaske eingibt und angeben kann, dass die Unterlagen bereits vorliegen.
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Original geschrieben von ferris.b
Ob, wie bei den letzten Postbank-Aktionen, auch ein zweites CashSkyline-Konto mit Startguthaben möglich ist? 
Ein Blick ins Preisverzeichnis bringt Klarheit: Pro Kunde nur ein CashSkyline.
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Original geschrieben von HansFranz123
zur Zeit gibts ja echt nichts anständiges, dann hoffen wir mal, dass zu Weihnachten noch bessere Angebote kommen.
Oder vielleicht doch eher danach?!
:confused: Verstehe die Aussage nicht. Hier sind doch reichlich gute Angebote.
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Re: Immobilienfinanzierung
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Original geschrieben von rajenske
Mal was anderes:
Hat eigentlich jemand von euch eine Immobilienfinanzierung bei der DKB laufen? Gibt's von denen eigentlich Aussagen bzgl. der Möglichkeit des Verkaufs von Grundschuld/Kredit?
Meinst Du das?
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Original geschrieben von dachecka0711
Habe seit einer Weile auch ein Cash Konto bei der DKB und möchte es zukünftig gerne als Hauptkonto nutzen.Da ich aber noch nie eine Kreditkarte hatte, bin ich mir in einigen Punkten noch unsicher.Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.
Dazu sind wir doch da.
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1. Ich hab ja 500€ Limit auf der Visa!?Wenn ich das richtig verstehe heißt das also, dass ich bis zu 500€ abheben und bargeldlos zahlen kann?Also gemischt natürlich.z.B. 300€ bezahlen und 200€ bar abheben.Stimmt das soweit?
Vollkiommen korrekt. Du kannst Deinen Verfügungsrahmen erhöhen, indem Du Guthaben auf die karte buchst.
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Diese Summe wird dann ja am 22. von meinem Internetkonto (also im Prinzip dem DKB Girokonto) abgezogen?
Korrekt.
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2. Wenn ich Geld auf dem Visa Konto habe wird das ja direkt verrechnet.Wenn aber kein Geld auf diesem Konto ist fallen trotzdem keine Gebühren an, wenn ich die Karte nutze?Wenn also 100€ auf dem Konto sind und ich es mit 600€ belaste werden die 100€ sofort abgebucht und die 500€ dann am 22. von meinem Inet Konto ohne das weitere Gebühren anfallen?
Korrekt
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3. Was passiert, wenn ich die 500€ ausgeschöpft habe und trotzdem versuche mit der Visa Karte zu bezahlen?Habe gehört, dass das dann nicht funktioniert, ich aber trotzdem eine hohe Strafe bezahlen muss.Stimmt das?
Hm, habe ich noch nie gehört. Beim bezahlen per PIN-Eingabe wird die zahlung verweigert, wenn es per Unterschrift ist, könnte das möglich sein. habe ich aber wie gesagt noch nie gehört.
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4. An welchen Automaten kann ich mit der ecKarte kostenlos Geld abheben?In den Bedingungen steht, dass das nur an DKB Automaten möglich ist, aber wo gibt es die?
Hier.
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Original geschrieben von conzi
Wo die Frage zum TG war, kann man auch erst das Giro mit dem gesamten Prämie wie von dir beschrieben und dann evntl. mit zusätzlichem Geinn noch das TG eröffnen?
Da ist mir kein Weg bekannt.