ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
wenn ein offensichtlicher Fehler passiert ist, was spricht dagegen, den zu korrigieren? I
Die Rechtslage?
Deswegen sollte, nein muss man nicht den gangbarsten (also den nach "gesundem Menschenverstand") weg gehen, sondern den, den die Rechtslage vorgibt.
In der Praxis dürfte sowieso die überwiegende Mehrheit aller Kontoinhaber der Rückbuchung eines Irrläufers problemlos zustimmen - nur Einholen sollte man die schon.