ZitatOriginal geschrieben von Krähe
Was ist in der Regel so?
Ok, sorry. Ich meinte nicht, dass die Inhalte illegal sind, sondern die Art der Verbreitung. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Krähe
Was heißt denn hier verbreiten? Verbreiten bedeutet in diesem Fall meiner Ansicht nach, einen Inhalt absichtlich anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Wenn tatsächlich mal jemand aus Versehen solchen Schmutz heruntergeladen hat und ebenfalls aus Versehen für kurze Zeit - eben bis der Inhalt durch den Nutzer kontrolliert werden konnte - zum Download freigegeben hat, macht sich dieser Nutzer meiner Ansicht nach eigentlich nicht moralisch schuldig. Daß das nicht passieren sollte, steht völlig außer Frage; daß das aber durchaus mal passieren kann, ebenso.
Es darf nicht passieren.
Ein Beispiel zu völlig anderem Thema: Jeder, der Auto fährt nimmt das Risiko inkauf, sich und andere zu gefähren. Das nennt sich m.W. Betriebsrisiko. Wenn dann mal etwas passiert, und wenn es durch Reifenplatzen verursacht wird, kann man dafür haftbar gemacht werden. (Weil beim Autofahren sehr viel passieren kann, gibt es hierfür die Haftpflichtversicherung.)
Das trifft hier m.E. genauso zu - ob beabsichtigt oder nicht.
Moralisch schuldig ist er nicht - aber das hilft doch nicht!? Um wieder zum Auto zu kommen: Wenn jemand nicht mit Glatteis rechnet und dadurch in den Gegenverkehr kommt - ist er moralisch schuldig? - Er ist schuld, ob beabsichtigt oder nicht ändert an den Folgen nichts. Trotzdem wird die Justiz den Vorsatz anders bewerten als die Fahrlässigkeit.
ZitatOriginal geschrieben von Krähe
Abgesehen von einigen Ausnahmen steckt die Methodologie der Fahndung nach illegalen Internet-Inhalten noch in den Kinderschuhen.
Na, ich weiß nicht, ob man dadurch ableiten kann, auf eine Anzeige zu verzichten...
ZitatOriginal geschrieben von Krähe
Anmaßung?Weshalb denn "Anmaßung"? Ich habe lediglich zu bedenken gegeben, daß es unter Umständen einfach nur aus einem böden Zufall heraus einen Menschen trifft, der sich eigentlich nichts hat zu schulden kommen lassen.
Ich wiederhole mich: Ich halte es für eine Anmaßung aus Gründen, es könne jemanden treffen, der vielleicht ein bißchen (vielleicht auch nur ausnahmsweise) unachtsam mit seinem Computer ist, auf eine Anzeige zu verzichten. Um das zu bewerten, ist die Justiz da.
Es geht ganz klar um die Verbreitung von illegalen Inhalten! Und Vorsatz ist dabei nicht zwingend! ![]()

