-
§ 1300 ["Kranzgeld"]
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die
Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des §
1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der
nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld
verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die
Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß
er rechtshängig geworden ist.
Gütiger Himmel! Aus welchem Jahrhundert ist denn DER Paragraf? Ist aber sicher erst in den letzten Jahren gestrichen worden.
Hat damals tatsächlich der schneidige Bursch zum feschen Mädl gesagt: "Servus, hast du Lust auf Beiwohnung?"

-
Servus!
Also "normal" würde ich die Laufzeit deines Akkus nicht bezeichnen. 10 Tage müßten mindestens drin sein. Hast du schon mal probiert, den Akku anderswo zu laden, z.B. in einem Tischladegerät oder einem anderen Handy (5110, 6110, 6210, 7110)? Wenn dann die Akkulaufzeit länger wird, ist an der Ladeelektronik des Handys was kaputt. Anderenfalls der Akku.
Am einfachsten wäre es, du läßt dein Handy in einem Nokia Service Center mal durchchecken. Du hast ja Garantie drauf.
-
Richtig. Wenn du dich mit deiner Holden verlobst, versprichst du ihr, sie zu heiraten. Die Verlobung ist an keine bestimmte Form gebunden, ABER: Es können sich Konsequenzen für den Fall ergeben, wenn du die Verlobung von dir aus wieder löst. Dann hat die Ex-Braut z.B. Anspruch auf Erstattung aller Auslagen, die sie im Glauben an die Verehelichung getätigt hat.
Also, wenn es sich vermeiden läßt, Romantik hin oder her, verzichte lieber auf eine Verlobung.
Edit:
Ich sehe gerade in deinem Profil: Du wirst erst 17! Und dann schon verloben? Wenn du dich da mal nicht übernimmst...
-
Kann diesen Satz mal jemand ins Bayrische übersetzen, damit ich's auch verstehe? Google hat keine Lust, das zu machen 
-
Zitat
Original geschrieben von ecki
...nun zu dein problem: ich würde sagen, man spricht es "weis-a-weis" aus...
Nein, echt nicht *grusel*
Das spricht man aus wie vis-à-vis, also "wiesawie".
Nur so zur Info 
-
Zitat
Original geschrieben von mojn
...Nochmal: Drei Farben in DER Verkaufspackung (Singular...) ist EINDEUTIG....
Herrschaften: Dieser Satz heißt klipp und klar, daß man beim Kauf die Wahl hat zwischen 3 Coverfarben und das Handy liegt dann mit der gewählten Farbe in der Verpackung. Im Unterschied zu den wählbaren "Verpackungsfarben" gibts die anderen Farben als Zubehör.
Ist doch gar nicht schwer, oder?
-
Sagt mal, dieser Thread stellt wohl einen neuen Posting-Report auf, oder? Aber wenn man ihn auf die wesentlichen Dinge eindampft, kommt man höchstens auf 10 Seiten echter Information.
Wollt ihr euch hier die Dampfplauderer-Medaille erkämpfen? Da wird hin und her spekuliert, ob Nokia das 7210 mit 3 Covern ausliefert!!! Gehts noch??? Warum zum Henker sollten sie das machen? Um sich den Zubehörverkauf selber zu ruinieren?
Ich blick's echt nicht mehr...:mad: :flop:
-
Auweia, der Sloganizer ist jetzt wohl kaputt. Vielleicht sollte mal jemand das Münzfach leeren... 
-
Anders herum gefragt: Ist diese Frau für was Sinnvolles zu gebrauchen? 
So, jetzt aber genug mit Häme. Es gibt schlimmere Zombies auf dem Schirm.
-
Sorry für OT, aber ozzy, deine Sig -> pruuuust....
:top: