Gilt diese Beobachtung auch noch perspektivisch (über einen Zeitraum von 30, 40 Jahren) für Dacherneuerung, Fensteraustausch, Kanal- oder Straßenerneuerungen der Gemeinde/Stadt (, an denen man dann beteiligt wird), Wasserrohrbruch/Tiefgaragensanierung (bei ETW), Fassadenrenovierung, Heizungswartung/-Erneuerung und und und?
Man hört von vielen Hausbesitzern oft die Aussage 'am Haus, im Haus oder im Garten hat man immer was zu tun'. Auch sind selbst konservative Rücklagen bei ETWs nicht für alles kalkuliert.
Mein Eindruck ist, dass diese damit verbundenen Kosten gerne aus der Investitionbewertung ausgeblendet respektive getilgt werden.
Im Rentenalter kann es ungünstig sein, mal schnell eben 10 oder 15 TEUR Sonderumlage zu stemmen. Auch hat man den Eindruck, dass die derzeit niedrigen Zinsen oft dazu verleiten, dass man 'überdimensioniert' baut, kauft oder ausstattet (Küche etwa); nach dem Motto, 'dann kauf ich mir ein Zimmer mehr oder baue ein noch größeres oder schöneres Haus'. Auch das will langfristig instandgehalten werden.
In meinem unmittelbaren Bekanntenkreis folgende Beispiele (und dahinter die jeweiligen ungefähren Kostenanteile pro Eigentümer) daraus:
- Wasserleck in der Außenanlage, konnte nicht so einfach gefunden werden, der komplette Vorrasen inkl. Weg etc. musste aufgebuttelt und saniert werden, 12 TEUR
- mehrere Kanal- und Straßenerneuerung, 5-8 TEUR
- Tiefgaragensanierung, 7,5 TEUR je Stellplatz
- Wasserleck im Mauerwerk einer ETW-Anlage, 10 TEUR
- Fassaden- und Dacherneuerung; der Hausverwalter hat es mit der Dachfirma erheblich verbockt; dadurch sind 80 TEUR Mehrkosten entstanden, zusätzlich entstanden erhebliche Prozesskosten, lief auf einen Vergleich hinaus; jeder ETW-Besitzer bleibt auf rd. 15 TEUR sitzen
- Toilette ständig verstopft, Ursachenforschung, Grund gefunden, die Wurzel eines Baums im Garten hat sich in das Kanalrohr eingedrückt und sich langsam weiter Richtung Haus vorgearbeitet. Für Entfernung, Rohrsanierung etc. 4 TEUR
Und ein Worst-Case-Szenario aus den Medien:
- Bombenfund, Entschärfung nicht möglich, Sprengung vor Ort erforderlich, Haus erheblich beschädigt, leider eine Alliiertenbombe, Damit bleibt der Hausbesitzer auf seine Kosten sitzen und muss die Schäden selbst tragen, Versicherung schüttelt nur den Kopf; gesetzlich ist das so geregelt, Staat haftet nur für deutsche Bombenschäden.
- Altlastensanierung (Anlage steht auf früherem Industriestandort) war nicht ausreichend, neue Runde ...