Da musste ich jetzt doch etwas länger drüber nachdenken.
Kann es sein, dass du mich ...
Ich denke, ich habe in zwei Beiträgen alles gesagt, was ich zu sagen habe. Wie das zu bewerten ist, überlasse ich letztlich gerne Dir und den weiteren Lesenden. ![]()
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Da musste ich jetzt doch etwas länger drüber nachdenken.
Kann es sein, dass du mich ...
Ich denke, ich habe in zwei Beiträgen alles gesagt, was ich zu sagen habe. Wie das zu bewerten ist, überlasse ich letztlich gerne Dir und den weiteren Lesenden. ![]()
Eine überraschende Wendung:
Apple verschiebt die iOS 14 Datenschutz-Option, bei der Ad Tracking nur mit aktiver ausdrücklicher Zustimmung (explizites Opt-in) erfolgen darf, auf 'early next year':
TechCrunch vom 03.09.2020 - Apple won’t force developers to let users opt out of tracking until next year
Nochmaliges Update:
1.150 EUR iPad Pro ohne AppleCare+
1.265 EUR iPad Pro mit AppleCare+
Zubehörabschlag 20% (Faktor UVP x 0,80).
Zubehörabschlag 25% (Faktor UVP X 0,75) bei Abnahme von mehreren Zubehörprodukten (auch einzeln ohne iPad) ab einer UVP-Summe von 275 EUR.
Zubehörabschlag 30% (Faktor UVP x 0,70) bei Abnahme von mehreren Zubehörprodukten (auch einzeln ohne iPad) ab einer UVP-Summe von 545 EUR.
Berechnungsbeispiel mit Zubehör:
iPad ohne AppleCare+ jedoch mit Zubehör:
1.150 EUR iPad Pro + (UVP Zubehör x Faktor) = ........ EUR
iPad mit AppleCare+ und Zubehör:
1.265 EUR iPad Pro + (UVP Zubehör x Faktor) = ........ EUR
Nur bei Komplettübernahme (mit AppleCare+ und dem ganzen Zubehör) nochmaliger Abschlag auf den iPad Pro Preis in Höhe von 65 EUR:
1.200 EUR iPad Pro mit AppleCare+ + (UVP Gesamtsumme Zubehör * Faktor 0,70)
= 1.200 EUR iPad Pro mit AppleCare+ + (875 EUR UVP Gesamtsumme Zubehör * 0,70) = 1.812,5 EUR
Ab 100 EUR Verkaufswert ist ein versicherter DHL-Paketversand mit ausreichender Haftung und Sendungsverfolgung inklusive.
Unter 100 EUR Verkaufswert kommt die Kosten für einen versicherten Paketversand auf den Preis dazu.
Also ich finde den Blog-Post vom Daring Fireball interessanter. Auch im Hinblick auf die Provision die sich die Konsolenanbieter (darunter natürlich auch Microsoft) nehmen.
Hallo ruebe , ich meine mich aus früheren Tagen zu erinnern, dass Du beruflich etwas mit Apps zu tun hattest bzw. einige entwickelt hast.
Falls dem so ist und meine Frage auf einer öffentlichen Ebene nicht zu indiskret sein sollte - wie wertest Du persönlich aus Deiner 'involvierten' Perspektive die Diskussion über Distributoren-Entgelte?
Die Apple Watch merkt sich alle jemals aktivierten WLAN-Verbindungen des iPhones (es sei denn man deaktiviert diese wieder am iPhone über Einstellungen > WLAN > das blau umkreiste 'i' > 'Dieses Netzwerk ignorieren').
Das treibt manchmal bemerkenswerte Blüten, etwa wenn man über seinen Provider HotSpot-Flatrates mit allgemein gültigen Zugangs-IDs nutzt. Dann loggt sich die Uhr auch mal hier oder dort ein.
Macht auch bei der AW mit LTE durchaus Sinn. LTE verbraucht viel Energie. Also klappert Deine AW erstmal alle bekannten und möglicherweise verfügbaren WLAN-Verbindungen ab und schaltet diese -sofern verfügbar- aktiv. Erst, wenn wirklich keine Quelle auffindbar ist, geht sie in den batteriehungrigen LTE-Modus.
Bonjour, dachte ich verweise gleich auf die Ursprungsseite, da es dort mehr Bilder zu sehen gibt. ![]()
Ein interessanter ergänzender Artikel von Benjamin Mayo vom 18.08.2020: Epic's Monopoly Royale
Übersetzter Auszug:
'Der öffentliche Protest von Epic wird als der Höhepunkt dieses Kampfes in Erinnerung bleiben. Er hat offiziell den Punkt erreicht, an dem es kein Zurück mehr gibt. Es wird sich etwas ändern. Ich weiß nicht wie und ich weiß nicht was, aber es wird sich etwas ändern. Apple wird aus all dem nicht völlig unbeschadet herauskommen.'
Der Grund für die 30 km/h vor der Schule ist der Schutz der Schüler auf dem Schulweg, oder? Wie viele davon wohl an einem Feiertag unterwegs waren?
Dazu n-tv vom 06.11.2013: 30-Zone von "Mo - Fr" - Gilt das Tempolimit auch an Feiertagen?
Auszug:
'Tempolimits sind oft an bestimmte Zeiten und Wochentage gebunden, gerade innerorts, etwa in Wohngebieten oder vor Schulen. Aber gilt das Zusatzzeichen "Mo - Fr" auch an Feiertagen? Ja, hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei nicht an Werktage gekoppelt (Az. (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)).'