Beiträge von rainer2911

    Hallo,


    genau deshalb ist ja die Reihenfolge wichtig: erst die Qualität (mit öffentlichen Mitteln) deutlich verbessern und dann die Studiengebühren (nachgelagert!, mit Rückzahlung nach Einkommen) einführen. Das würde ein Modell sein, welches die Qualität deutlich verbessert und sozialverträglich ist.
    Aber die Erfahrungen z.B. hier in NRW mit den Langzeitstudiengebühren zeigen leider etwas anderes: es werden lediglich die Haushaltslöcher des Landes damit gefüllt, die Qualität der Hochschulen wird eher noch schlechter, weil die Universitäten mit der Verwaltung der Studienkonten zusätzlich belastet werden.
    Solange Studiengebühren nur dafür verwendet werden sollen, den überbordenden Bürokraten- und Subventionsstaat zu finanzieren, bin ich ganz klar dagegen!
    Wenn sie sozialverträglich wären und der Verbesserung der Qualität dienen würden, wäre ich dafür, das ist aber leider derzeit nicht die Hauptdebatte.


    Herzliche Grüsse


    Rainer

    Hallo,


    hier noch ein paar Fakten von Dr. Thilo Weichert (Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein)


    "Richtig ist, dass aus dem normalen Fingerabdruck praktisch keine weiteren Rückschlüsse auf die Person des Trägers gezogen werden können. Schön an ihm ist, dass sich jeder Mensch mit einer Lupe der Übereinstimmung der Muster vergewissern kann. Dass dies beim DNA-Profil nicht so möglich ist, ist zunächst unseren schlechten Augen zuzuschreiben. Aber nicht nur: Wenn von genetischem Fingerabdruck die Rede ist, wird unterschiedliches gemeint:
    Die elektronische Speicherung des DNA-Profils beim Bundeskriminalamt (BKA) mit den "sechzehn Ziffern" ist tatsächlich nicht viel sensibler als der Fingerabdruck, werden dadurch doch nur Aussagen zu acht spezifischen Genorten gemacht und verglichen. Anders als beim Fingerabdruck ist aber das DNA-Profil bei Zwillingen identisch. Bei Brüdern und sonstigen nahen Verwandten kann eine hohe Übereinstimmung gegeben sein. Angesichts der unzureichenden Standardisierung der gängigen Messmethoden können sich fälschlich Identitäten ergeben. Zusätzlich wird immer auch das Geschlecht als "Merkmal" bestimmt. Dieses Merkmal ist kriminalistisch wichtig und persönlichkeitsrechtlich nicht besonders sensibel.
    DNA-Profiling nach § 81e Strafprozessordnung (StPO) beschränkt sich aber nicht auf die Analyse der 8 Genorte. Die Beschränkung auf acht Genorte ist nur eine Konvention, zwecks effektivem Ressourceneinsatz. § 81e StPO erlaubt praktisch den Vergleich sämtlicher nichtcodierender Gensequenzen . Dies hat zur Folge, dass auch präzise Aussagen über Verwandtschaftswahrscheinlichkeiten möglich sind, wie auch Ableitungen in Bezug auf die Ethnie, insbesondere bei Abweichungen vom mitteleuropäischen Standard, und gar - nach derzeitigem Wissensstand - auf einige Krankheiten. Diese Informationen ergeben sich nicht unbedingt direkt aus dem DNA-Profil, sondern erst aus dessen Vergleich mit sonstigen wissenschaftlichen DNA-Studien.
    Damit nicht genug: Wegen des eventuellen Bedarfs einer Nachuntersuchung im Rahmen von § 81e StPO wird nicht nur der digitale Code aufbewahrt, sondern immer auch die Gewebeprobe . Diese gilt ohnehin bei Tatortspuren als Asservat. Dies gilt auch für Referenzproben von Zeugen und Beschuldigten während des Strafverfahrens. Das genetische Material der Gewebeprobe lässt sich im Nachhinein nicht nur im nichtcodierenden Teil, sondern auch hinsichtlich der Gene auf Merkmale hin analysieren. In Holland wurden solche kriminalistischen Untersuchungen inzwischen grundsätzlich erlaubt...
    Schließlich: Wissenschaftsgläubigkeit ist ebenso irrational wie Wissenschaftsverteufelung: Die Analyse eines normalen Fingerdrucks ist banal im Vergleich zur Erstellung eines DNA-Profils. Daher stellt § 81f StPO Anforderungen an den Gutachter . Die Analyse manch privaten Labors im Auftrag der Kriminalämter mag billig sein. Fehlerrisiken bei DNA-Analysen sollten aber ausgeschlossen werden. Wenn Politiker den Eindruck vermitteln, für wenige Euro eine sichere Identifizierung zu
    bekommen, dann irren bzw. täuschen sie. Ein verlässliches Profil für eine Speicherung beim BKA ist unter 50 Euro nicht zu haben. "
    (Weitere Infos: http://www.datenschutzzentrum.de )


    Die 50 Euro kann man ja direkt auf die Kosten für den neuen RFID-Ausweis (ca. 130-300 Euro)draufpacken, den die EU gerade beschlossen hat.


    Herzliche Grüsse


    Rainer

    Hallo,


    ich war vor einigen Wochen (als Düsseldorfer!!!) bei einer Veranstaltung der JuLis Köln zum Thema Überwachungsstaat, da waren auf jeden Fall noch Aufkleber da.(ein Karton) Vielleicht einfach mal bei der Geschäftsstelle vorbeigehen und nachfragen.


    Herzliche Grüsse


    Rainer

    Hallo,


    ich habe das Fahrzeug auch mal kurze Zeit gefahren und kann nur Positives berichten. Neben dem für einen SUV niedrigen Verbrauch (ca. 11 Liter) muss man die Agilität und das recht gute Komfortniveau nennen. Ich kann das Fahrzeug nur empfehlen!


    Herzliche Grüsse


    Rainer

    Hallo,


    dass kein Hahn bei Payback&Co. schreit und sich abmeldet, zeugt schon von einer ziemlichen Gedankenlosigkeit. Wenn der Staat uns aber überwacht, ist die Gefahr umso größer, weil man noch nicht einmal selbst entscheiden kann, der Bürger wird einfach gezwungen. Wir haben es uns alle kuschelig gemacht und denken, dass Unrechtsstaaten ein für allemal getilgt sind und nur wiederkommen können, wenn ein Mann mit Bärtchen auftaucht oder die Kommunisten einen Zwangsstaat aufbauen. Das ist falsch, unsere freiheitliche Grundordnung muss immer wieder aufs Neue verteidigt werden und gerade sind wir an einem Punkt angelangt, an dem dies dringend notwendig ist!


    Herzliche Grüsse


    Rainer