Hallo,
dem ist nicht so: Jeder Sachbearbeiter kann ohne einen konkreten Verdacht oder ein Ermittlungsverfahren die Kontostammdaten eines jeden Bundesbürgers einsehen!!!
Selbst wenn dies von einigen als gerechtfertiger Eingriff bezeichnet werden könnte, sollte man folgendes im Auge haben:
- das Bankgeheimnis wird entkernt, übrig bleibt eine leere Hülse
- man darf das große Ganze nicht aus den Augen verlieren:
- die Sicherheitspakete I, II und III stehen im Raum
- die Abfrage von Flugpassagierdaten liegt beim EUGH
- öffentliche Plätze werden videoüberwacht
- RFID Chips auf denen biometrische Merkmale gespeichert werden, kommen
- biometrische Merkmale sollen ggf. in einer EU-weiten Datenbank gespeichert werden
- die Zahl der ungerechtfertigten Telefonüberwachungen ist erschreckend hoch
- Mitte nächsten Jahres muss die Bundesregierung einen Vorschlag zum Großen Lauschangriff vorlegen, der mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 vereinbar ist
- Irland, Großbritannien, Schweden und Frankreich haben eine Vorschlag vorgelegt, der die umfassende Vorratsspeicherung von Internet- und Telephon-Verbindungsdaten (einschließlich Mobilfunk und SMS) ermöglichen soll
- Kennzeichenüberwachung ist seit Dezember in Hessen möglich, weitere Bundesländer wollen nachziehen
Der Angriff auf die Bürgerrechte hat nicht begonnen - er steht kurz vor seinem erfolgreichen Abschluss!!!
Noch ein Satz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Großen Lauschangriff: "Umso mehr ist Art. 79 Abs. 3 GG streng und unnachgiebig auszulegen, um heute nicht mehr den Anfängen, sondern einem bitteren Ende zu wehren" (Abweichende Meinung der Richterinnen Jaeger und Hohmann-Dennhardt zum Urteil des Ersten Senats vom 3. März 2004).
Herzliche Grüsse
Rainer