Mir sind die Begriffe seitens des Profs deutlich erklärt worden, nur Deine Brocken machen daraus noch kein Konstrukt mit dem Du den Fall übers BGB angreifbar machen möchtest!
Dass das Ganze ungeschickt ist das ist unstrittig. Eine kompette Stornierung wäre angebrachter gewesen, aber auch in dem Fall sind die Ersten erbost da der artikel ja danach ausverkauft war!
Aus meiner Sicht war der unberechtigte Einsatz des Gutscheins schon nicht in Ordnung und eine Firma kann sich nicht zu 100% gegen Mißbrauch absichern!
Ich gebe den Gutschein auch ein und hoffe auf Gelingen. Klappt es nicht wird verhandelt, aber mit bloßen Forderungen kommst Du zum Glück nicht weit.
Nun hat schon der Erste ne Gutschrift nachträglich erhalten. Wer natürlich am Telefon so rummotzt wie hier hat nichts anderes verdient, wobei ich nicht Dich persönlich meine!
ZitatOriginal geschrieben von bambi05
Als Kaufmann, der Du vorgibst zu sein, wird Dir das vollauf genügen, um einzusehen, dass Du selbst heulen musst.
Wüsste nicht an welcher Stelle ich das "vorgegeben" hätte!
Dass Du sauer auf Dich selbst ist ja ok, aber deshalb muß ich nicht jeden schwachsinnigen Beitrag stützen. Ein Versuch ist es allemal wert!
Kleiner Zusatz noch:
Hier sind ja Einige im Board die das Ding (warum auch immer) für den Preis von 33€ abgenommen hätten und immer wieder danach fragen. Verkauft das Teil einfach und sahnt dabei die hochwertigen Geschenke ab. ![]()