Zitat
Original geschrieben von N°5
[...] aber wenn man als Zivi in 2 Wochen Bußgelder in Höhe von 60 € bekommt, [...]
Mir ist kein Bußgeld für ordnungswidriges Parken bekannt, das 60€ beträgt. Da würde ich gerne mal wissen, wie der Tatvorwurf lautete.
Zitat
Wie teuer ist es einen Einspruch zu erheben?
Normalerweise gibts ja eigentlich nur Bußgelder. Verwarngelder wurden dann mal eingeführt, um das Verfahren vor Ort und Stelle abschließen oder zumindest verkürzen zu können, wenn Einsicht vorliegt. Ob nun wirklich Einsicht vorliegt oder nicht, ist natürlich so gut wie gar nicht nachprüfbar. Also bekommt jeder für nicht so dramatische Vergehen im Straßenverkehr erstmal ein Verwarngeld.
Sollte dann aber gegen dieses Verwarngeld Einspruch erhoben werden, so ist dadurch anzunehmen, daß eben keine Einsicht vorliegt. Folglich wird dann direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet; per Definition sind Bußgelder höher als 35€. Wenn man also ein Ticket wegen Falschparkens zu 10€ hat, läuft man nach Einspruch Gefahr, 35€ zahlen zu müssen.
Ich sage das nur deswegen, weil ich aus Deinem obigen Beitrag nicht erlesen kann, ob es sich um zwei Verwarngelder à 30€ oder zwei Bußgelder à 60€ handelt.
Legst Du gegen ein Bußgeld Einspruch ein, so kommt es auf den Einzelfall an, wieviel das kostet. Die Bußgeldhöhe kann nach abgewiesenem Einspruch beibehalten, erhöht oder auch erniedrigt werden (wenn aufgrund Deiner Ausführungen zum Einspruch zwar immer noch ein Bußgeld in Betracht kommt, man aber wegen der Umstände der Meinung ist, ein niedrigeres Bußgeld würde auch ausreichen). Ziemlich sicher kommt aber eine Verwaltungsgebühr von etwa 30€ hinzu (außer im Fall des nachträglich nach unten korrigierten Bußgeldes).
Das mit dem "ich mußte da aber parken und half kranken, gehbehinderten Leuten beim Aussteigen" ist immer so eine Sache. Ich kenne keine Polizeihostess ( :D), die dafür ein Ticket schreibt. Auch keinen Streifenpolizist. Du schreibst, daß Du Zivi bist. Ich gehe daher mal davon aus, daß es während Deiner Dienstzeit passiert ist und Du mit einem Behindertentransportwagen oder ähnlichem unterwegs warst.
Hast Du Deine gehbehinderten Fahrgäste aussteigen lassen und bist dann weggefahren? -> Gute Karten. Zumal dann das Halten selbst im Parkverbot ausdrücklich erlaubt ist. Das weiß auch jede Polizeihostess.
Hast Du Deine gehbehinderten Fahrgäste aussteigen lassen und bist Dir dann ein Brötchen holen gegegangen? -> Schelchte Karten.
Um wirklich beurteilen zu können, ob ein Einspruch in Deinem Fall Sinn macht, müßte man schon genau wissen, wie es passiert ist.
J