Beiträge von Justin

    tOmAtEl:


    gleichnamige Ladungen stoßen sich ab, ungleichnamige Ladungen ziehen sich an.


    Auf Q1 wirkt beispielsweise die abstoßende Kraft bedingt durch Q3 und die anziehende Kraft bedingt durch Q2. Beide Kräfte sind am Ort Q1 zu superponieren und ergeben dann eine Kraft in etwa 5-Uhr-Richtung (vom Punkt Q1 aus gesehen).


    J

    Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Es ist keine hundertprozentig klare Regelung.


    Es ist eine hundertprozentig klare Regelung. Es sind zwei übereinander angeordnete Richtzeichen, die einzeln zu lesen sind. Lediglich weiße Zusatzschilder (wie hier das "nur Taxen") sind in Kombination mit dem Schild zu lesen, unter dem sie angebracht sind (und nur mit diesem einen Schild!).


    Das Richtzeichen 283 mit Pfeil nach rechts bezieht sich (wie man es ja auch erwarten würde) auf den Verkehrsbereich vor dem Schild, das Richtzeichen 314 mit dem Zusatzzeichen auf den Verkehrsbereich danach.


    Zitat

    Das zeigen die teilweise abweichenden Meinungen hier im Thread...


    Das heißt rein gar nichts...


    [Quote]
    ... und auch die Aussage eines befreundeten RA hierzu.
    [\quote]


    Tja, ... scheint wohl kein Fachanwalt für Verkehrsrecht gewesen zu sein. Obwohl man derartig grundlegende Dinge von jedem Anwalt erwarten kann.


    [Quote]
    Ich betrachte mich nicht als "Parksünder", weil ich mich mit Bedacht dort hinstellte.
    [\QUote]
    Das ist aber nicht ausschlaggebend. Du bist nunmal ein böser, böser Parksünder.


    Daß man Schilder übersieht oder falsch interpretiert, das passiert nunmal. Ist ja auch nix schlimmes. In unserem Rechtssystem ist es aber halt nunmal so vorgesehen, daß man verwarnungsgeldpflichtig belehrt wird. In diesem Fall Einspruch einzulegen oder einen RA zu beauftragen, ist Geldvernichtung.
    Ich ärgere mich auch, wenn ich ein Verwarnungsgeld zahlen muß, weil ich ein Schild übersehen habe. Aber das ändert ja nichts an der Sachlage.


    Trotzdem schönes Auto...


    Viele Grüße!
    J

    Zitat

    Original geschrieben von der_scheich
    Schiessen lernen, waffenschein beantragen (kommt fast immer durch) und Wumme kaufen. Ist leider manchmal etwas sperrig (Disco oder beim Sport).


    Damit hast Du einwandfrei bewiesen, daß Du von dieser Thematik keine Ahnung hast.


    J

    Re: amateurfunkstörung


    Zitat

    Original geschrieben von maphti
    [...] würde es mich doch interessieren, inwiefern deine technik gestört wird. [...]


    Das nicht nur der Amateurfunkdienst, sondern alle im Frequenzbereich 3 - 20 MHz angesiedelten Funkdienste durch PLC gestört werden, ist eine Tatsache und war unter Fachleuten noch nie strittig.


    Je nachdem, wofür man PLC verwendet, ergeben sich genutzte Bandbreiten von mehreren Megahertz im angesprochenen Frequenzband 3 - 30 MHz. Da es sich bei den verteilten Systemen der oberirdischen, hausinternen Stromversorgung naturgemäß um ungeschirmte Kabel handelt, fungieren diese bei Beaufschlagung mit einem hochfrequenten Trägersignal wie eine Antenne. Zwar findet die Abstrahlung stark gedämpft statt, Funkdienste im Nahbereich des PLC-Anwenders werden jedoch trotzdem ihren Spaß haben.


    Aus diesen Gründen spricht die Bundesnetzagentur regelmäßig Betriebsverbote gegen PLC-Anwender aus, wenn Funkdienste (vorrangig Notdienst-Alarmierungssysteme im KW-Bereich) gestört werden.
    Fälle, in denen Funkamateure ein Betriebsverbot gegen PLC-Anwender in ihrer Nachbarschaft erwirken konnten, sind ebenfalls bekannt.


    Viele Grüße,
    J

    Zitat

    Original geschrieben von mrhandy
    wie ist die grammatikalisch richtige satzstellung im present perfect?
    wo steht das signalwort (z.b. always, even) und wo das have + verb und wo das subjekt?


    Keine Ahnung, was ein Signalwort ist, aber ich denke, es geht ihm mehr um die Stellung von Adverbien bei Zeiten, die sich aus to have + Partizip zusammensetzen.


    -> I have always answered your emails in time.
    -> I have never talked back to you!


    Adverbien stehen immer zwischen dem konjugierten Verb und dem Partizip.


    J

    Zitat

    Original geschrieben von N°5
    [...] aber wenn man als Zivi in 2 Wochen Bußgelder in Höhe von 60 € bekommt, [...]


    Mir ist kein Bußgeld für ordnungswidriges Parken bekannt, das 60€ beträgt. Da würde ich gerne mal wissen, wie der Tatvorwurf lautete.


    Zitat

    Wie teuer ist es einen Einspruch zu erheben?


    Normalerweise gibts ja eigentlich nur Bußgelder. Verwarngelder wurden dann mal eingeführt, um das Verfahren vor Ort und Stelle abschließen oder zumindest verkürzen zu können, wenn Einsicht vorliegt. Ob nun wirklich Einsicht vorliegt oder nicht, ist natürlich so gut wie gar nicht nachprüfbar. Also bekommt jeder für nicht so dramatische Vergehen im Straßenverkehr erstmal ein Verwarngeld.
    Sollte dann aber gegen dieses Verwarngeld Einspruch erhoben werden, so ist dadurch anzunehmen, daß eben keine Einsicht vorliegt. Folglich wird dann direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet; per Definition sind Bußgelder höher als 35€. Wenn man also ein Ticket wegen Falschparkens zu 10€ hat, läuft man nach Einspruch Gefahr, 35€ zahlen zu müssen.


    Ich sage das nur deswegen, weil ich aus Deinem obigen Beitrag nicht erlesen kann, ob es sich um zwei Verwarngelder à 30€ oder zwei Bußgelder à 60€ handelt.


    Legst Du gegen ein Bußgeld Einspruch ein, so kommt es auf den Einzelfall an, wieviel das kostet. Die Bußgeldhöhe kann nach abgewiesenem Einspruch beibehalten, erhöht oder auch erniedrigt werden (wenn aufgrund Deiner Ausführungen zum Einspruch zwar immer noch ein Bußgeld in Betracht kommt, man aber wegen der Umstände der Meinung ist, ein niedrigeres Bußgeld würde auch ausreichen). Ziemlich sicher kommt aber eine Verwaltungsgebühr von etwa 30€ hinzu (außer im Fall des nachträglich nach unten korrigierten Bußgeldes).


    Das mit dem "ich mußte da aber parken und half kranken, gehbehinderten Leuten beim Aussteigen" ist immer so eine Sache. Ich kenne keine Polizeihostess ( :D), die dafür ein Ticket schreibt. Auch keinen Streifenpolizist. Du schreibst, daß Du Zivi bist. Ich gehe daher mal davon aus, daß es während Deiner Dienstzeit passiert ist und Du mit einem Behindertentransportwagen oder ähnlichem unterwegs warst.
    Hast Du Deine gehbehinderten Fahrgäste aussteigen lassen und bist dann weggefahren? -> Gute Karten. Zumal dann das Halten selbst im Parkverbot ausdrücklich erlaubt ist. Das weiß auch jede Polizeihostess.
    Hast Du Deine gehbehinderten Fahrgäste aussteigen lassen und bist Dir dann ein Brötchen holen gegegangen? -> Schelchte Karten.


    Um wirklich beurteilen zu können, ob ein Einspruch in Deinem Fall Sinn macht, müßte man schon genau wissen, wie es passiert ist.


    J

    Zitat

    Original geschrieben von N°5
    [...] stellt sich die Frage was man dagegen tun kann.


    Nicht mehr im Parkverbot parken?


    Da Du ja einen " :D "-Smiley gesetzt hast, nimmst Du es ja bestimmt sportlich.


    J

    Hallo zusammen!


    An meinem neuen Wohnort habe ich die Möglichkeit, meinen ADSL-Anschluß von einem Anbieter zu beziehen, ohne einen Festnetzanschluß hinzubuchen zu müssen. Daher überlege ich, mir ein gescheites IP-Telefon zu kaufen und mir die monatlichen Kosten für einen zusätzlichen Festnetzanschluß zu sparen.


    Ich dachte dabei an das Cisco CP-7960G. Gehe ich richtig in der Annahme, daß ich dort meine SIP-Zugangsdaten einspeichern kann, das Telefon dann an meinen Router anschließe, und schon läuft alles?


    Als Anbieter wollte ich Sipgate wählen, da ich dort noch einen ungenutzten Account liegen habe. Wie sieht es denn dort aktuell mit der Sprachqualität und der Ausfallsicherheit der IP-Telefonie aus? Wenn der Service 40 - 50% der Zeit störungsbedingt nicht zur Verfügung steht, müßte ich mir was anderes ausdenken...


    Noch eine letzte Frage: Gibt es eine Möglichkeit, daß ich meine bisherige Festnetzrufnummer als IP-Rufnummer übernehmen könnte?


    Besten Dank für die Hilfe!
    Viele Grüße!
    J