Beiträge von babapapa

    Das ist einer der ersten Google-Treffer:


    "Wer weiß was?":


    Zur Sachmangelhaftung


    Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.


    Bei einem Verkauf von Privatperson an Privatperson kann die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Eine Beschränkung der Sachmangelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, haftet er trotz Ausschluß (§ 444 BGB).



    Was ist ein Mangel?


    Vereinfachte Darstellung des § 434 BGB:


    Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie sich für die Verwendung eignet, für die sie gemäß Kaufvertrag gedacht war oder sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet oder die Beschaffenheit aufweist, die man üblicherweise erwarten kann. Das beinhaltet auch Eigenschaften, von denen der Käufer aufgrund von Aussagen, die in der Werbung oder von Mitarbeitern des Verkäufers gemacht wurden, ausgehen kann.


    Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die Sache fehlerhaft montiert wurde oder die beiliegende Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache konnte trotzdem fehlerfrei montiert werden.


    Ein Sachmangel ist letztlich auch, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine geringere Menge als vereinbart liefert.



    Welche Rechte hat der Käufer bei einem Mangel?


    Vereinfachte Darstellung der §§ 439, 440 und 441 BGB:


    Nacherfüllung
    Der Käufer kann die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung des Mangels verlangen, wobei der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten). Wird eine mangelfreie Sache geliefert, hat der Verkäufer Anspruch auf Herausgabe der mangelhaften Sache.


    Rücktritt
    Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings sehen die meisten AGB die Möglichkeit der vorherigen Nacherfüllung vor. Bis zu zwei Nachbesserungsversuche müssen idR geduldet werden. Der Gesetzgeber legt allerdings auch fest, daß die Nacherfüllung i.d.R. nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen zu betrachten ist.


    Tritt der Käufer vom Kauf zurück, ist der Vertrag rückabzuwickeln, d.h. der Käufer erhält gegen Rückgabe des erworbenen Gegenstandes den Kaufpreis zurück (ggfs. gemindert um einen Wertverlust, der durch die Nutzung des erworbenen Gegenstandes entstanden ist). Ein Gutschein in Höhe des Kaufpreises muß der Käufer nicht akzeptieren.


    Minderung
    Der Käufer kann den Kaufpreis verringern. Der Betrag kann natürlich vom Käufer nicht nach Belieben festgelegt werden, sondern muß sich am Wert der Sache und am Umfang des Mangels orientieren.


    Die Rechte gelten ausdrücklich nicht, wenn man von dem Mangel beim Kauf Kenntnis hatte!


    Wie lange hat man die vorstehenden Möglichkeiten?


    Grundsätzlich gilt für diese Rechte eine Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB). Die Beweislast, daß der Mangel beim Kauf schon bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.


    Eine Ausnahme stellt der sog. Verbrauchsgüterkauf dar.
    Es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (gilt also u. a. nicht für Immobilien). Ein Verbraucher ist eine Privatperson, die weder gewerblich noch im Zusammenhang mit einer selbständigen beruflichen Tätigkeit agiert.


    Beim Verbrauchsgüterkaufs gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr, d. h. es wird davon ausgegangen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand. Der Verkäufer muß das Gegenteil beweisen (§476 BGB).


    Die Sachmangelhaftung kann beim Verbrauchsgüterkauf nicht eingeschränkt, sondern - nur bei gebrauchten Sachen - auf ein Jahr verkürzt werden.



    Grüße
    babapapa

    Hi,


    tatsächlich spannend wie hier diskutiert und über Hersteller gesprochen wird.


    Vielleicht sollten alle, die ein defektes Gerät haben, wirlich zuerst mal mit einem Anwalt reden.


    Gerät neu defekt bei NSC abgeben und wochenlang warten braucht keiner und kann auch nicht deutsches Recht sein.


    Aber die doofen Kunden machen das mit, schönes Deutschland, schön zumindest für Händler.


    Wenn man seine Rechte kennt, braucht man übrigens keine lächerlichen Briefe zu schreiben. In dem Fall geht Recht bekommen schneller.


    In der Zeit, in der der Brief entstanden ist, hätte googlen mehr gebracht.


    Grüße
    babapapa

    Hi,


    frag in einem kleineren Küchenstudio.


    Die kennen meist einen Granitbauer vor Ort. Ich würd das nur vor Ort machen lassen. Granit bearbeitet man ncht wie eine Holzplatte. Und ein Granitbauer vor Ort kann Sonderwünsche erfüllen.


    Ich hab zum Beispiel in meiner Küche 2 Platten, eine davon ist 2,90 x 0,70 cm mit einer Spüle genau in der Mitte. Und eine 2. Platte 1,80 x 80 für den Herd. Und beides 4 cm dick aus dem schwersten Material, was gibt. Tiefschwarzer Granit.


    Die Kanten wurden komplett von Hand poliert, weil es das Profil maschinell nicht gibt.


    Übrigens ist meine Platte nicht selbst montierbar, es waren 7 Mann notwendig, um die Platte in den 1. Stock unseres Hauses zu befördern.


    In meinem Fall war Online gar nicht möglich. Und der Granitbauer vor Ort war auch noch der Billigste. Kostete exakt die Hälfte, wie wenn das Küchenstudio die Platte "geliefert" hätte. Die hätten den Auftrag für die Platten an einen Subunternehmer vergeben, rate mal, wer das gewesen wäre...


    Grüße
    babapapa

    Packet und andere grausame Rechtschreibfehler, die Pisa bestätigen.



    Ich arbeite in einem Projekt, bei dem Bestellungen von EDV-Dienstleistungen durch eine Software automatisch an entsprechende Dienstleister zur Ausführung weitergeleitet werden.


    Das heißt bei uns:
    Die Realisierung der georderten Services wird durch den Fulfillment-Workflow an die Fulfiller übergeben und von diesen Provudern realisiert.


    Noch Fragen, wir befinden uns übrigens mitten in Deutschland.


    Grüße

    Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Wir haben den Wechsel von Raider => Twix überstanden, wir werden auch das überstehen. :eek:


    Das sagst Du so einfach!


    Weißt Du, wie das ist, wenn man seit 1991 in psychiatrischer Behandlung deswegen ist? Jede Woche 2x, das bedeutet 1660 mal bis heute.


    Und was soll daraus werden, wenn jetzt auch noch ein Discounter den anderen übernimmt, nicht auszumalen...


    Grüße

    Hi,


    hier in diesem Forum sind ja viele Technik-Spiel-Kinder so wie ich auch unterwegs :-)


    Deshalb hab ich auch schon bei meinem Auto per GPS (Gecko und PDA-Navi) getestet, wie viel mein Tacho falschgeht. Und bei meinem Auto ist bis 190 km/h keine Abweichung zum GPS feststellbar.


    Also schätze ich, dass ich tatsächlich 80 fahre.


    Von mir aus kann jeder schneller fahren, aber ob es was bringt, wage ich zu bezweifeln.


    Wieso?


    Was machen die "Raser" mit der gewonnenen Zeit?


    Auf dem Sofa sitzen, in der Kneipe sitzen, an der Ampel auf mich warten., usw.


    Ads schneller fahren bringt keinen Deut Lebensqualität. Aber das relaxte Langsamfahren. Probiert es einfach mal aus.


    Grüße
    babapapa