"Die Kostenübernahme für die AvD-Clubleistungen Pannen-, Unfall- und Abschlepphilfe ist dann nicht möglich, wenn ein Erstattungsanspruch gegen Dritte besteht, gleiche Leistungen aufgrund derselben Ursache von Dritten bereits erbracht...Der AvD behält sich vor, ggf. Dritte – auch rückwirkend – in Regress zu nehmen."
Und das scheint leider der gleiche Ranz zu sein, wie ihn z.B. der ADAC veranstaltet.
Bei einer Pannenhilfe etc. wird die Kfz-Haftpflichtversicherung angerufen und gefragt, ob dort ein Schutzbrief besteht. Falls ja, landet die Rechnung beim Haftpflichtversicherer.
Da die Schutzbriefe mittlerweile meist in der Haftpflicht für kleines Geld mitversichert werden könnte man jetzt meinen, dass man durch eine Mitgliedschaft beim AVD, ADAC,...dann zwei Schutzbriefe hätte. Durch den o.g. Auszug aus den AGB versucht sich der Automobilclub aber aus der Pflicht zu nehmen.
Wofür zahlt man dann dort (im Normalfall) seine Jahresprämie?
Nicht selten lehnen die Versicherer (verständlicherweise) die Kostenübernahme ab, da aus deren Sicht die Kosten über die Mitgliedschaft des Automobilclubs und vom beauftragten Automobilclub übernommen werden sollen. Eine klare rechtliche Regelung gibt es momentan noch nicht, weshalb bereits viele Fälle bei den Gerichten liegen und sowohl Automobilclubs, als auch die Versicherer auf eine Grundsatzentscheidung warten.
Der Kunde hat natürlich bei beiden einen vertraglichen Anspruch und bleibt in der Regel nicht auf den Kosten sitzen. Dennoch muss er z.B. häufig schriftlich Stellung beziehen und sich an der Prüfung durch Automobilclub und Versicherung, wer denn jetzt die Kosten trägt, teilnehmen.
Meiner Meinung nach hat die o.g. Praxis mancher Automobilclubs wie z.B. dem AVD einen faden Beigeschmack und eine Mitgliedschaft scheint sich nur wirklich zu lohnen, wenn man über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung keinen Schutzbrief hat.