E-Plus Service GmbH & Co. KG: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-
Mobilfunkdienstleistungen, gültig ab dem 04.07.2007
Punkt 3.2 : EPS stellt dem Kunden die Prepaid Card mit einer Rufnummer, zwei persönlichen Identifikationsnummern („PIN") sowie zwei entsprechenden persönlichen Entsperrungscodes („PUK“) zur Verfügung. Prepaid Card und PIN sind Voraussetzung für den Zugang zu dem von der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG („EPM“) betriebenen GSM-Mobilfunknetz („E-Plus Mobilfunknetz“) bzw. zu dem E-Plus UMTS-Mobilfunknetz, dessen Lizenznehmerin die E-Plus
3G Luxemburg S.a.r.l. ist, für die EPM das E-Plus UMTS-Mobilfunknetz errichtet, betreibt und erweitert („E-Plus UMTS-Mobilfunknetz“). Der PUK kann zur Legitimation gegenüber dem Kundenservice genutzt werden.
Lt. Hotline gibt es aber keine UMTS fähigen SIM-Karten ...
in diesem Sinne
Oliver