Re: Re: Re: Re: Bankhaus Jungholz
Zitat
Original geschrieben von blacksun
Auch zum Thema Steuern habe ich gefragt:
Die wollen gar keine Steuern abführen. Die gute Frau lies am Telefon durchblicken, dass man wert darauf lege, dass Du Dir eine Befreiung von der EU-Quellensteuer bei Deinem deutschen Finanzamt holst und dann später selbst in der Einkommenssteuererklärung die Einkünfte versteuerst.
Würde der Neukunde keine solche Befreiung vorlegen würde das Konto nicht eröffnet werden.
Daher wird man als Neukunde mehr oder weniger gezwungen, seine Einkünfte dort beim Finanzamt anzugeben. Abgeltungssteuer kennen die dort ja auch nicht.
Denn wenn Du Dir eine solche Befreiung holst will das Finanzamt ja bestimmt auf jeden Fall auch eine Angabe in der Einkommenssteuererklärung sehen.
Die Bank will also keinen Aufwand mit dem Thema Steuern haben und der Kunde soll sich selbst darum kümmern.
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Diese Aussagen können so nicht stehenbleiben, da sie inhaltliche Fehler enthalten.
Als deutscher Steuerpflichtiger unterliegst Du mit Kapitalerträgen erzielenden Auslandskonten der deutschen Besteuerung Deines Wohnsitzfinanzamts. Bei Konten in AUT und LUX gibt es allerdings verschiedene Varianten der Vorgehensweise (die alle der ausländischen Bank "Aufwand" bereiten).
Zunächst stellst Du mit Abgabe einer Wohnsitzerklärung sicher, dass Du nicht unter die steuerliche Regelung des Landes fällst, an der die Bank ihrer Sitz hat. Gibst Du einer Bank in AUT dieses Formular, so stellst Du sicher, dass die AUT-Bank von Deinen Erträgen keine inländische Steuer (die österreichische "KESt", die abgeltende Wirkung hat) abzieht.
Darüber hinaus hast Du eine Wahlmöglichkeit:
(a) Du befreist die AUT Bank von den Auflagen des AUT-Bankgeheimnisses und erlaubst ihr, Kontrollmitteilungen über die bei ihr anfallenden Erträge an Dein Wohnsitzfinanzamt in D zu schicken. Alle Erträge werden Dir zunächst in vollem Umfang auf dem AUT-KOnto gutgeschrieben. Die Versteuerung dieser Erträge übernimmst Du in Deiner ESt-ERklärung nachträglich.
(b) Du erteilst keine derartige Ermächtigung. Die AUT Bank wird dann keine KOntrollmitteilungen an DEin Wohnsitzfinanzamt schicken. Sie muss dann allerdings von allen unter die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie fallenden Erträgen stets 35% einbehalten. Dieser Einbehalt hat jedoch keine abgeltende Wirkung. Du erhälst von der AUT Bank eine entsprechende Bescheinigung am Jahresende und musst die gesamten Erträge und die bereits abgeführte Steuer in Deiner ESt-Erklärung angeben. Dabei werden die bereits gezahlten Steuern mit den in D anfallenden Steuern verrechnet und - was derzeit meist der Fall ist - der überzahlte Steuerbetrag wird Dir erstattet.
Üblicherweise lässt Dir jede AUT Bank die Wahl zwischen (a) und (b). Die Kontoeröffnung ist sicherlich nicht davon abhängig, ob Du (a) oder (b) bevorzugst. Allerdings will die Bank in Jungholz keine "Zinssammler", sondern aktive Wertpapierhändler. Wenn Du in Deiner Anfrage deutlich machst, dass Du primär an dem hohen Sparzins für das TG-Konto interessiert bist, so wirst Du dort auf wenig Gegenliebe stoßen.