Beiträge von Louvain

    Bevor wir jetzt noch lange über einzelne Banken individuelle Erfahrungen zu Überweisungsannahmezeiten austauschen, empfehle ich einen Blick in das jeweilige (vollständige) Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank (die meisten Banken haben ein entsprechendes pdf auf ihrer Webseite abgelegt). Dort gibt es immer im Kapitel B einen Abschnitt zu den Annahmefristen für Überweisungen (unterschieden nach beleglosen und belgehaften Aufträgen). Dort legt die Bank fest, bis zu welchem Zeitpunkt sie entsprechende Überweisungsaufträge annimmt, bei denen sie einen Überweisungseingang auf dem empfangenden Kontos am nächsten Bankarbeitstag garantiert. Die Annahmefristen unterscheiden sich zwischen verschiedenen Banken erheblich. Die oben erwähnte Netbank hat z.B. einen späten Zeitpunkt (19.00 UHr beleglos).


    P.S.: Dass Überweisungen zwischen bestimmten Banken, die denselben IT-Abwickler nutzen, auch schneller gehen, stimmt natürlich, doch die Möglichkeit, sich zu beschweren hat man nur, wenn man die Annahmefristen beachtet.

    Re: Re: Re: Re: Re: Bankhaus Jungholz



    Eine gesetzliche Verpflichtung für Banken in AUT, einem Anleger aus D überhaupt ein KOnto einzurichten, gibt es nicht. Wenn die Bank einem D-Anleger ein Konto-/Depotverbindung anbietet, kann sie selbstverständlich die Spielregeln definieren. Die bekannten AUT-Broker (direktanlage.at,bankdirekt.at, easybank.at, daio.at, brokerjet.at) lassen Dir die Wahl zwischen (a) und (b).


    Flatex.at ist in dieser Hinsicht ein Sonderfall. Wenn ein Anleger aus D dort ein Depot/Konto einrichtet, dann hat dies - um es vorsichtig auszudrücken - steuerliche Motive. Ein Anleger aus D, der Informationen über Kapitalerträge mit seinem Wohnsitzfinanzamt teilen möchte, wird kein Konto bei Flatex.at eröffnen, sondern bei Flatex.de. Warum sollte er bei gleicher Leistung und identischen Möglichkeiten höhere Kosten in Kauf nehmen? Flatex.de und Flatex.at arbeiten technisch auf derselben Plattform, bieten dieselben Handelsplätze und Wertpapierhandelsmöglichkeiten, nutzen dieselbe abwickelnde Bank und dasselbe Backoffice bei Reklamationen, sie sind "siamesiche Zwillinge". Es gibt meines Wissens nach nur zwei Unterschiede: (i) Flatex.at erhebt mehr als dreimal so hohe eigene Gebühren für den Handel von Wertpapieren, (ii) Flatex.at braucht einen Tag länger als Flatex.de für die Einstellung von Wertpapierabrechnungen in die Postbox. Beide Unterschiede stellen aus meiner Sicht keinen Grund für einen D-Anleger dar, sich für Flatex.at und nicht für Flatex.de zu entscheiden. Neukundenaktionen o.ä., die zu einer kurzfristigen Geschäftsbeziehung mit Flatex.at motivieren, sind mir auch nie aufgefallen.


    P.S.: Habe oben in meiner Aussage korrigiert, damit sie keine inhaltlichen Fehler enthält ;) Mir war das Vorgehen von Flatex.at nicht bekannt. Hätte aber auch nicht gedacht, dass jemand auf die Idee gerade dort die Variante (a) haben zu wollen. Dürfte die armen Kulmbacher wahrscheinlich schwer irritiert haben ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Das ist aber keine Pflicht der Bank und auch keine Voraussetzung für die Anrechnung beim deutschen Finanzamt, oder?


    Korrekt. Der deutsche Staat kann zwar die in D aktiven Banken mit einer Ausstellungspflicht von entsprechenden Jahres(steuer)bescheinigungen für Kapitalerträge nach irgendeinem amtlichen Muster belegen, nicht aber die im Ausland tätigen Banken. Die Bank in Jungholz wirbt allerdings damit, dass sie solche Bescheinigungen für deutsche Kunden kostenlos (auf Anforderung) erstellt. Die Geltendmachung von ausländischen Kapitalerträgen und Steuerabzügen kann grundsätzlich auch ohne solche Bescheinigungen erfolgen. Kommt allerdings auf den Sachbearbeiter im Finanzamt an, in welcher Form er dies akzeptiert. Wenn er "bösartig" ist, reichen KOpien von Kontoauszügen nicht.

    Re: Re: Re: Re: Bankhaus Jungholz



    Diese Aussagen können so nicht stehenbleiben, da sie inhaltliche Fehler enthalten.


    Als deutscher Steuerpflichtiger unterliegst Du mit Kapitalerträgen erzielenden Auslandskonten der deutschen Besteuerung Deines Wohnsitzfinanzamts. Bei Konten in AUT und LUX gibt es allerdings verschiedene Varianten der Vorgehensweise (die alle der ausländischen Bank "Aufwand" bereiten).


    Zunächst stellst Du mit Abgabe einer Wohnsitzerklärung sicher, dass Du nicht unter die steuerliche Regelung des Landes fällst, an der die Bank ihrer Sitz hat. Gibst Du einer Bank in AUT dieses Formular, so stellst Du sicher, dass die AUT-Bank von Deinen Erträgen keine inländische Steuer (die österreichische "KESt", die abgeltende Wirkung hat) abzieht.


    Darüber hinaus hast Du eine Wahlmöglichkeit:


    (a) Du befreist die AUT Bank von den Auflagen des AUT-Bankgeheimnisses und erlaubst ihr, Kontrollmitteilungen über die bei ihr anfallenden Erträge an Dein Wohnsitzfinanzamt in D zu schicken. Alle Erträge werden Dir zunächst in vollem Umfang auf dem AUT-KOnto gutgeschrieben. Die Versteuerung dieser Erträge übernimmst Du in Deiner ESt-ERklärung nachträglich.


    (b) Du erteilst keine derartige Ermächtigung. Die AUT Bank wird dann keine KOntrollmitteilungen an DEin Wohnsitzfinanzamt schicken. Sie muss dann allerdings von allen unter die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie fallenden Erträgen stets 35% einbehalten. Dieser Einbehalt hat jedoch keine abgeltende Wirkung. Du erhälst von der AUT Bank eine entsprechende Bescheinigung am Jahresende und musst die gesamten Erträge und die bereits abgeführte Steuer in Deiner ESt-Erklärung angeben. Dabei werden die bereits gezahlten Steuern mit den in D anfallenden Steuern verrechnet und - was derzeit meist der Fall ist - der überzahlte Steuerbetrag wird Dir erstattet.


    Üblicherweise lässt Dir jede AUT Bank die Wahl zwischen (a) und (b). Die Kontoeröffnung ist sicherlich nicht davon abhängig, ob Du (a) oder (b) bevorzugst. Allerdings will die Bank in Jungholz keine "Zinssammler", sondern aktive Wertpapierhändler. Wenn Du in Deiner Anfrage deutlich machst, dass Du primär an dem hohen Sparzins für das TG-Konto interessiert bist, so wirst Du dort auf wenig Gegenliebe stoßen.

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    Re: Cortal


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Meine 3,5 % Sonderzinsen für das TG laufen noch drei Monate.
    Gibt es die Möglichkeit, bereits jetzt schon an der laufenden Aktion teilzunehmen und 3,5% ab 01.07.
    wieder für ein Jahr zu bekommen?


    Ja, das geht. Du erhälst die Sonderverzinsung allerdings nicht für ein Jahr an Dein bisheriges Enddatum drangehängt, sondern faktisch verlängerst Du die 3,5%-Periode "nur" um 9 Monate.

    Depot Comdirect


    Aus nicht-prämiengetriebenen Gründen werde ich ein Depot bei Comdirect eröffnen. Eine wirklich interessante Neukundenaktion gibt es dort derzeit nicht (mir scheint die Comdirect hat ihre derartigen Aktivitäten ohnehin etwas zurückgefahren). Es wird eine Aktion mit WP-Übertrag und erhöhtem TG-Zinssatz beworben (finde ich nur mäßig interessant) und es gibt eine andere Aktion mit reduzierten Handelsgebühren und 50 Euro Cash bei Fondskauf bzw. übertrag. Die Details für die Voraussetzungen der Prämiengewährung finde ich nicht gerade präzise beschrieben:


    "Sie erhalten 50 Euro Prämie, wenn Sie in Ihrem comdirect Depot 3 Monate nach Depoteröffnung Fonds im Wert von mindestens 5.000 Euro gekauft oder übertragen haben. Andere Wertpapiere und comdirect Depots werden nicht berücksichtigt. Die Buchung der Prämie erfolgt gegen Ende des 4. Monats nach Depoteröffnung."


    Hier wird nichts über die Haltedauer des gekauften/übertragenen Fonds gesagt. Hat jemand Erfahrungen damit, wie Comdirect dies handhabt?

    Re: Bankdirekt


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Die Bankdirekt bietet 100 Eur für einen Depotwechsel.
    Das Angebot kam per Mail und steht auf der Bankseite, ich habe micht nicht näher damit befasst, da es nix für mich ist.


    Das Angebot ist für Prämienabgreifer auch unattraktiv (nicht nur wegen der hohen Gebühren und der in Deutschland nicht verwertbaren Einkaufsgutscheine - die 100 Euro gibt es nicht bar, sondern als "Sodexo-Einkaufsgutschein" - sondern auch, weil die Bank sich gegen Prämienabgreifer mit Rückforderung von Prämien bei nur kurzfristiger Geschäftsbeziehung wehrt).