Beiträge von Louvain

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    Original geschrieben von Faro22
    Ich kann die DAB auch nur empfehlen. Bin schon ewig da Kunde und KWK funktioniert immer problemlos. :top:


    KwK-Prämien bei der DAB (genauso wie bei der Comdirect) gibt es allerdings nur "once in a lifetime", soll heißen, ein geworbener Neukunde darf niemals zuvor in der mehr als 15jährigen Geschichte der DAB dort Kunde gewesen sein. Beide Banken unterscheiden zwischen den Neukundenbedingungen für den neuen Kunden und den Neukundenbedingungen für das KwK-Programm.


    Quelle: Eigene Erfahrung

    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Ihr könnt ja sagen was Ihr wollt, aber bei einem Girokonto, dass ich wirklich nutzen
    will, zählen für mich als erstes die Bedingungen und dann erst die Prämien


    Da stimme ich vollständig zu. Genau deshalb führe ich seit Jahren mein "Giro-Hauptkonto" bei der Netbank. Da ich es im Rahmen einer netten "Gehaltserhöhungsaktion" gegen eine attraktive Geldprämie zu meinem Gehaltskonto gemacht habe, profitiere ich von einer dauerhaften "vernünftigen" Verzinsung direkt auf dem Girokonto, habe eine kostenlose (da ich keine Probleme habe, den entsprechenden Umsatz zu machen) Master Card mit einem "sinnvoll nutzbaren" Kreditrahmen, mit der ich zudem fünfmal pro Monat an einer bel. ATM Bargeld abheben kann, habe ein kostenloses Depot mit einer 10 Euro Flat Fee pro Order und nutze ein stabiles und funktionelles Online Banking. Genau wegen der Bedingungen und der praktischen Erfahrungen der langjährigen Geschäftsbeziehung zur Netbank ist diese Bank für mich erste Wahl.

    Re: LandsEnd nicht mehr bei Zanox?


    Zitat

    Original geschrieben von Schnitzel51
    Landsend scheint nicht mehr mit Zanox zusammenzuarbeiten.
    Sowohl auf der Paytip-Seite als auch auf der Zanox-Seite ist nichts mehr zu finden.
    Schade...


    Lands End hat die Zusammenarbeit mit Zanox zum 30.11.2009 beendet. Darüber wurde alle "Partner" mindestens zehnmal in den letzten Monaten per Mail informiert.

    Re: Re: Re: DAB-Bank


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Weißt du (oder ein anderer), ob das immer noch so ist?


    Wer die neuen DAB-Neukundenaktionen nutzen will, darf sich allerdings nicht über KwK werben lassen. Dies ist im "Kleingedruckten" der Aktionsbeschreibung explizit ausgeschlossen. Somit dürfte die Frage aktuell eher akademischer Natur sein, denn welcher DAB-Neukunde ist bereit zu Gunsten des Werbers auf die diversen Vorteile zu verzichten?

    Ich darf noch einmal an den Ausgangspunkt dieser Steuerdiskussion erinnern. Es ging nicht um ferris.b und seine "gewerbsmäßigen" Aktivitäten (ich kenne ihn nicht, weiß nicht, ob er in großem Stil KwK-Prämien einstreicht und mir ist dies auch völlig egal).


    Ausgangspunkt der Diskussion war der Hinweis auf dem Consors-Schreiben, mit dem die Zahlung der FondsSynergy-Prämie angekündigt wird. ERSTMALS verweist Consors auf steuerliche Aspekte der Prämienzahlung. Ich habe in den vergangenen Jahren an einigen Depotübertragungsaktionen von Consors, Citibank u.a. teilgenommen. Noch nie wurde seitens der auszahlenden Stelle hierauf hingewiesen. In keiner Jahressteuerbescheinigung oder Erträgnisaufstellung einer Bank wurde eine solche Prämienzahlung in der Vergangenheit bei mir aufgeführt.

    DAB-Bank


    Die DAB-Bank hat mehrere Neukundenaktionen lanciert, die gleich drei Elemente (TG, Depot und Giro) umfassen. Mit dieser Aktion steigt die DAB-Bank erstmals in das Segment der "komplexen Aktionen" ein, d.h. man muss sich die Bedingungen genau anschauen und dann entscheiden, ob man sie erfüllen kann/will.


    2,5 % Tagesgeldzinsen p.a.:
    Das Aktionsangebot gilt für Depoteröffnungen bis 31.03.10, lautend auf geschäftsfähige natürliche Personen, die in den letzten 6 Monaten kein Depot bei der DAB bank hatten; ausgenommen sind professionelle Finanzdienstleister und von diesen betreute Depots. Sie erhalten 2,5 % Tagesgeldzinsen p.a. bis 15.000,- Euro Guthaben, darüber 0,5 % Zinsen p.a., bis 30.06.10. Ab 01.07.10 gelten die Standardkonditionen für Tagesgeld gemäß Preis-Leistungs-Verzeichnis.


    Bis zu 500,- Euro Wechselprämie:
    Die Wechselprämie beträgt 1% des durchschnittlichen Depotvolumens, berechnet aus Summe und Anzahl der Monatsultimo-Depotsalden vom 30.06.2010 -31.05.2011, maximal jedoch 1% des Volumens der bis zum 15.05.2010 auf das Depot übertragenen Wertpapiere, berechnet zum Kurs am Tag der Einbuchung. Ein übertragenes Depotsaldo über EUR 50.000,00 und Monatsultimo-Depotsalden über EUR 50.000,00 werden jeweils mit EUR 50.000,00 bewertet. Nicht bewertet werden jeweils geschlossene Fonds, Wertpapiere ohne Börsennotierung/Preisstellung der Investmentgesellschaft sowie Kontenguthaben.
    Die Auszahlung der Wechselprämie erfolgt im Juni 2011, vorausgesetzt Sie sind zu diesem Zeitpunkt noch Kunde der DAB bank. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich.


    DAB Profi Trader und Trading ab 6,95 Euro:
    Der DAB Profi Trader ist, bei Eröffnung eines Depotkontos bis 31.03.10, kostenlos bis 30.06.10 und endet automatisch. Nur 6,95 Euro Flat fee auf das Grundentgelt im DAB Sekunden-Handel bis 30.06.10. Zzgl. ggf. anfallender handelsplatzabhängiger Entgelte und Offline-Entgelte.


    Investment-Paket:
    5 kostenlose Fondskäufe: keine Ausgabeaufschläge für die ersten fünf Fondskäufe beim Kauf über den Börsenplatz „KAG“ innerhalb von 6 Monaten nach Depoteröffnung; gilt nicht für Transaktionen über Börsen oder den DAB Sekunden-Handel. Gilt nur für Einmalanlagen; inkludiert sind auch Fonds, bei denen kein Ausgabeaufschlag anfällt; gilt nicht für Sparplanausführungen. DAB Tiefstpreis: Der DAB Tiefstpreis gilt für alle Einzelorders der Aktions-Fonds, die jeweils monatlich aktualisiert werden. Ausgenommen sind Angebote, bei denen Depotführungs- oder Verwaltungsgebühren i. H. v. mindestens 0,25 % des Depotvolumens p. a. anfallen.


    Kostenlose DAB ec-/Maestro Karte + Geld zurück:
    Kostenlose DAB ec-/Maestro Karte für Kontoinhaber, 5,– Euro für Bevollmächtigte. Mtl. Geld zurück i. H. v. 5,– Euro für den Einsatz der ec-/Maestro-Karte p. M. (max. 12 Monate). Gilt pro Konto, d. h. alle auf ein Konto laufenden Karten werden für den Umsatz berücksichtigt (max. 5,– Euro Rückerstattung pro Konto/Auszahlung bis zum 15ten des jeweiligen Folgemonats). Geldautomatenverfügungen sind ausgenommen. Vergabe von Krediten und Kreditkartenprodukten in Abhängigkeit von Bonität.


    Die Vorteile dieser Aktion (z.B. Investment-Paket, Trading-Paket) können nicht mit den Vorteilen weiterer DAB bank Neukunden-Angebote und Freundschaftswerbung kombiniert werden.

    Re: CortalConsors: FondsSynergy


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Heute habe ich übrigens eine schriftliche Benachrichtigung erhalten, dass mir Mitte Dezember die FondsSynergy-Prämie gutgeschrieben wird.


    Dabei stand auch: "Bitte beachten Sie, dass Ihre Prämie einkommensteuerpflichtig ist."


    Jetzt aber die Preisfrage: Unter welche Kategorie fällt diese Prämie?! Einkommen ist es ja nicht, eine Zinszahlung ebenfalls nicht und "Kapitalertrag" passt m.E. auch nicht besonders. Weiß jemand mit Sicherheit, wie die Prämie zu versteuern ist?


    Ich habe ein identisches Schreiben erhalten. Steuerlich naiv könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass es sich doch eigentlich nur um Kapitalerträge handeln kann, da diese Prämie an die zur Verfügungstellung eines entsprechenden Fondskapitals im CC-Depot gebunden war und durch die Bank (CC) ausgezahlt wird. Bei Kapitalerträgen obliegt es der Bank seit Einführung der Abgeltungssteuer für die korrekte Versteuerung der bei Ihnen anfallenden Erträge zu sorgen. Somit müsste CC entweder direkt durch Abzug der 25% + Soli + KSt für die Besteuerung sorgen oder zumindest im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung die Prämienzahlung an entsprechender Stelle auftauchen lassen.


    Ich bin mal gespannt, wie CC hier verfahren wird.

    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Ohne Gehaltseingang sind die 1.000 Euro dann aber auch das Maximum - selbst bei einem gut gefüllten Depot, sofern dessen Wertpapiere nicht in einem bestimmten Index vertreten sind.


    Weiß zufällig einer, ob man bei Consors einen (signifikanten) Dispo bei Verpfändung von Wertpapieren bekommen kann? Den Dispo will ich de facto nicht nutzen, brauche ihn nur zum umschichten von Tagesgeldern. Wenn ich die Überweisung erst ausführen kann, wenn das Geld schon auf Konto ist, dann verliere ich immer einen Tag Zinsen.


    Generell ist hier zwischen Dispo- und Lombardkredit zu unterscheiden. Beides sind Kreditrahmenvereinbarungen, die i.d.R. nur für den Fall der Nutzung Kosten nach sich ziehen (wobei es für beide Fälle auch Ausnahmen gibt, in denen allein die Bereitstellung des Kreditrahmens Kosten verursacht). In beiden Fällen existiert keine definierte Vereinbarung über die Rückführung des Kredits, wobei die Bank jederzeit die Möglichkeit hat, den Kreditrahmen zu reduzieren und damit faktisch eine Rückzahlung - zumindest in Höhe der Reduktion - zu erzwingen. Dispo- und Lombardkredit unterscheiden sich in der Art der Besicherung der Kreditforderung und in der Höhe des Zinssatzes. Den klassischen Dispo gibt es als Überziehungsrahmen für Kontokorrentkonten, er ist mit i.d.R. hohen Zinssätzen belastet. Seine Höhe hängt von der Bonitätseinschätzung der Bank ab und wird oft an einen Gehaltseingang geknüpft. Der Lombardkredit wird durch ein bei der Bank geführtes Wertpapierdepot besichert. In Abhängigkeit von den dort gelagerten Wertpapieren wird ein Überziehungsrahmen gewährt, der manchmal - aber längst nicht immer - an die ausschließliche Nutzung des Kreditrahmens für Wertpapierkäufe gekoppelt ist. Der Zinssatz für LOmbardkredite ist wesentlich niedriger (liegt aktuell bei den meisten Bank um die 6% ohne individuelle Vereinbarung).


    Die Citi richtet automatisch einen 1000 Euro Dispo ein. Dieser kann individuell hochverhandelt werden (auch ohne Gehaltseingang, kommt aber auf die Hartnäckigkeit an und wird evtl. von verschiedenen Filialen unterschiedlich gehandhabt). Die Einrichtung eines LOmbardkreditrahmens knüpft die Citi an sehr eigenwillige Kriterien hinsichtlich der im DEpot vorhandenen Wertpapiere. Wer Bundesanleihen und Geldmarktfonds in seinem DEpot hat, dürfte einen LOmbard bekommen, aber sonst wird es schnell eng.


    Consors richtet ohne Probleme LOmbardkredite ein und hat auch weniger restriktive Kriterien für die im DEpot verwahrten Wertpapiere. Auch ohne Lombardkredit stellt Consors bei entsprechend gefülltem Depot einen "geduldeten Überziehungsrahmen" zur Verfügung. Die Unterschiede zwischen LOmbard und diesem Überziehungsrahmen bestehen in der Höhe des Zinssatzes (LOmbard liegt wesentlich niedriger) und der beim einfachen Überziehungsrahmen existierenden Beschränkung auf 11.000 Euro. Faktisch ist dieser "geduldete Überziehungsrahmen" bei Consors eigentlich ein Dispo.

    Re: Re: Re: Re: Steuerbescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nun, zumindest wenn man den Sparerfreibetrag überschreitet, als Kirchenmitglied die Kirchensteuer aber von der Bank nicht einziehen lässt, muss man die Steuerbescheinigung ja auf jeden Fall einreichen (sonst Steuerhinterziehung). Ich denke nicht, dass das so wenige sind.


    Meinst Du wirklich, es gibt wirklich viele Steuerfans, die begeistert Anlage KAP, SO und ggf. AUS ausfüllen, um ihre Kapitalerträge zu deklarieren, nur um damit ein paar Cent "Liquiditätsgewinn", die sie aus der nicht im Verlauf des Jahres bereits abgeführten Kirchensteuer erzielen können, einzusacken? Der Vorteil der Abgeltungssteuer - neben der deutlichen Steuersenkung des Satzes von 42 auf 25% - ist doch gerade, dass man sich im Rahmen der ESt-ERklärung damit nicht mehr auseinandersetzen muss. Das erreiche ich aber nur dann, wenn ich der Bank meine KOnfession mitteile.

    Re: Re: Steuerbescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nicht nur bei der Volksbank, so scheinen die meisten Banken zu verfahren. Warum man das bei Comdirect beantragen muss, ist mir schleierhaft.


    Mir flatterte in dieser Woche eine Mail einer meiner Banken in die Mailbox, dass sie sich entschieden hätten, jetzt doch automatisch für alle Kunden, bei denen Abgeltungssteuer abgeführt worden sei, eine Jahressteuerbescheinigung zu erstellen und diese im neuen Jahr ohne weitere Aufforderung zuzustellen. Vermutlich sind viele Bankkunden verunsichert und fordern die Bescheinigungen "vorsichtshalber" doch einmal an, auch wenn nur ein Bruchteil diese dann im Rahmen ihrer ESt-Erklärung nutzen wird.