Beiträge von Louvain

    Kann dem nur zustimmen. Für Bargeldabhebungen geht kein Weg an der DKB vorbei. Warum soll ich da noch herumprobieren wie es mit der Advanzia KK ginge?


    Ich nutze die Advanzia-Karte für Einsätze in Nicht-Euro-Ländern, da hier keinerlei Auslandsgebühren anfallen (gerade erst habe ich sie für eine Hotelbuchung in der Schweiz einsetzen können, die sonst - je nach KK - 1 bis 2% mehr gekostet hätte, das freut den Schnäppchenjäger in mir).

    Vorsicht!


    Auch diese KK ist keine normale KK, sondern eine 'revolving credit card', wie sie hierzulande immer mehr in Mode zu kommen scheint, da die Banken damit nette Kreditgewinne einfahren können. Die ING DiBa weist darauf zwar nicht explizit hin, aber man kann KEINEN Lastschrifteinzug der monatlichen Gesamtrechnung der KK veranlassen (man muss sich das Antragsformular anschauen, dann fällt es auf). Wenn man keinen 'günstigen Kredit' der ING DiBa haben will (der eff. Jahreszinsatz der ING DiBa beträgt schlappe 12.68%), so muss man die Rechnung per Überweisung bis zum 9. des Folgemonats ausgleichen. Wenn man weiß, worauf man sich einlässt, so kann man das Angebot ein Jahr lang kostenlos nutzen.

    Mobil und Inside-O2 sind alternativ wählbare Optionen des Genion-Tarifs. Die erste verbilligt Telefonate in beliebige Mobilfunknetze auf 0,39 bzw. 0.19 (HZ/NZ), die zweite verbilligt Telefonate (nur) ins O2-Netz auf 0,07 bzw. 0,03 (HZ/NZ). Details sind auf der O2-Seite zu finden.


    Eteleon ist schon lange auf dem Markt und gehört sicherlich zu den seriösen Anbietern. Habe selber vor längerer Zeit zweimal über Eteleon bestellt, war empfehlenswert. Auch im Bekanntenkreis - mit aktuelleren Bestellerfahrungen - habe ich keine Klagen über eteleon gehört.

    Das 'Antragsverfahren' ist durch die Online-Eingabe der Daten eingeleitet. Eine weitere postalische Einreichung ist nicht notwendig. Falls Du akzeptiert wirst, erhälst Du eine Mail und anschließend Post, die Du unterschrieben zurückschicken musst. Erst dann wird die KK freigeschaltet.


    Das Limit der KK ist unterschiedlich. Bei mir waren es anfänglich 1000 Euro. Auf Nachfrage und Einreichen entsprechender Unterlagen wurde das Limit problemlos auf 4000 Euro erhöht. Das reicht für mich.


    Habe mittlerweile auch die erste Abrechnung erhalten. Diese kommt per Mail zum Monatsersten. Für die Überweisung des 'geschuldeten' Betrages wird eine Frist von 21 Tagen eingeräumt. Die Rechnung enthält genaue Angaben, wohin (Landesbank Rheinland Pfalz) und mit welchen Angaben zu überweisen ist. Auf mich wirkt das Geschäftsgebaren in keiner Weise unseriös. Mir ist der Aufdruck auf einer KK und die Farbe der KK allerdings völlig egal. Nennt mir eine andere KK, die mir keine Gebühren bei Auslandseinsatz im Nicht-Euro-Ländern in Rechnung stellt und Euren Designansprüchen genügt, dann schaue ich mir die gerne an.

    Du bekommst mit der Freischaltungsbestätigung das Kartenlimit Deiner Kreditkarte mitgeteilt. Innerhalb des Limits kannst Du die Karte einsetzen, Überziehungen verstoßen gegen die AGBs (musst Dir das Kleingedruckte anschauen, welche Maßnahmen die Advanzia dann ergreifen darf - ich habe es mir nicht angeschaut, da ich nicht vorhabe, das Limit zu überziehen).


    Wenn Dir das Limit zu niedrig erscheint, setz Dich mit der Advanzia in Verbindung und handele ein höheres Limit aus (schließlich liegt es im Interesse der Advanzia, dass Du die Karte einsetzt - wenn Du Ihnen nachweisen kannst, dass Du die entsprechende Bonität für ein höheres Limit hast, werden sie Dein Limit erhöhen).

    Zitat

    Original geschrieben von Datenpilot
    Mittlerweile geraten auch Vermittler wie ich unter Druck. Aktuelles Beispiel: Netzbetreiber xy behält sich vor Provisionen zurück zu fordern, wenn die einzelne Karte nicht minestens 5€ Umsatz bringt. Bei Händlern die viele Verträge machen, kann dann der Schuß gewaltig nach hinten losgehen. Ich denke das es auch beim Endkunden ein Umdenken geben muss, damit solche unschönen Geschichten in Zukunft nicht mehr vorkommen.


    Gruß
    Thomas


    Dass 'Schubladenverträge' nicht im Sinne der Netzbetreiber sein können, ist klar. Doch muss ich als Netzbetreiber dann klare Klauseln in meine Verträge mit den Vermittlern einbauen, die eine Honorierung von Schubladenverträgen unterbinden. Dann kann der Vermittler klare Verträge mit den Endkunden anbieten, die einen Mindestumsatz o.a. Konditionen beschreiben, unter denen ein Angebot, ein bestimmtes Handy zu einem subventionierten Preis zu verkaufen, gemacht wird. Wenn NACH Vertragsschluss plötzlich solche Klauseln nachgeschoben werden, dann ist juristischer Ärger vorprogrammiert, denn die wenigsten lassen sich für dumm verkaufen.