Beiträge von Louvain

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    Original geschrieben von phone-company
    Es muss dann nicht zwangsläufig in die Schufa eingetragen werden. Fidor ist auch eine Bank, ich habe dort auch ein Konto mit eingerichtetem Dispo und es ist nichts davon zu sehen in der Schufa. Muss doch also dann bei N26 auch nicht unbedingt so sein?


    Seit wann steht denn in den Fidor AGBs, dass Schufaabfragen/-meldungen erfolgen? Fidor arbeitet überhaupt nicht der Schufa zusammen, daher werden vor Kontoeröffnung keine Schufaabfragen gemacht und nach Kontoeröffnung wird das Konto nicht bei der Schufa gemeldet (Fidor arbeitet mit Boniversum zusammen, Dein Konto/Dispo ist bei sicherlich bei Boniversum eingetragen). Die N26 AGBs sehen anders aus, aber natürlich kann man auch darauf vertrauen, dass N26 seinen eigenen AGBs nicht kennt bzw. nicht umsetzt, bei der Truppe ist alles möglich....

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    Original geschrieben von scaleon Abgesehn davon, wie oft kündigt denn eine Bank von sich aus -wenn es nie Probleme gab? Ich kenne keine einzige!


    Zu Deiner Information: Mir hat die HVB vor zwei/drei Jahren mit Bezug auf §19 (1) ihrer AGB mit Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist mein Girokonto gekündigt. Gründe wurden nicht angegeben.


    Ich bin allerdings auch ein ganz schlimmer Fast-Krimineller: Ich habe das - damals - kostenfreie Online-Girokonto im Rahmen einer Prämienaktion eröffnet und der HVB die werbliche Kontaktaufnahme per Telefon und Brief untersagt. Als sie es dann doch geschafft haben, mich dazu veranlassen, eine Mitarbeiterin der Online-Filiale selbst anzurufen (die Dame hatte mir eine Mail geschickt und um einen 'dringenden Rückruf' gebeten), habe ich in einem nervigen Telefonat der Dame zu verstehen gegeben, dass ich keine weiteren Produkte bei der HVB abschließen will, weil ich deren Konditionen nicht attraktiv finde und auch das Girokonto nicht zum Gehaltskonto umwandele, obwohl die HVB mich beim Kontoumzug tatkräftig unterstützen würde. Eine Woche später hatte ich die Kündigung im Briefkasten. Meine Frau, die parallel zu mir bei derselben Aktion ebenfalls ein Girokonto eröffnet hatte und das Konto in ähnlicher Weise wie ich - kaum - nutzte, hatte ebenfalls eine solche Mail derselben Mitarbeiterin in ihrer Mailbox. Da sie durch meine Erfahrung allerdings schon wusste, was es mit diesem 'dringenden Rückruf' auf sich hatte, verzichtete sie auf einen Rückruf, bei ihr wurde keine Kündigung ausgesprochen (sie hat einige Monate später selbst gekündigt).

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    Original geschrieben von stanglwirt
    @ Louvain


    Auch Werbeversprechen können zum Vertragsbestandteil werden. Und zwar bei Privatkunden vorrangig, wie schon zig Gericht geurteilt haben.
    Grundsatz: Steht vorne groß etwas anderes als hinten kleingedruckt steht, dann gilt vorrangig das vordere.


    Das ist korrekt, doch hebelt ein vollmundiges Versprechen der Kostenfreiheit nun einmals nicht per se das Kündigungsrecht aus. Bei Verwendung des Begriffs 'lebenslang' sieht dies natürlich etwas anders aus, daher ist die Postbank bei den Tchibo-Konten auch so schnell zurückgerudert, doch was bedeutet schon 'dauerhaft' konkret?


    Ich bin jetzt allerdings endgültig 'raus aus der Diskussion. Ich schaue aber weiterhin hier 'rein und werde sehen, ob jemand den Klageweg beschreiten wird oder es einfach noch monatelanges Palaver über das, was die Postbank nun darf oder nicht darf, geben wird. Ich selbst lege Ende Oktober Widerspruch bei der Postbank ein und warte, was dann passiert. Kündigen sie mir, dann ist das eben so (und wirklich vermissen werde ich die Postbank nicht). Akzeptieren sie den Widerspruch und führen mein Konto weiterhin ohne Grundgebühren, dann behalte ich es.

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    Original geschrieben von stanglwirt
    Ich denke, man muss hier zwischen den Gründen für eine Kündigung unterscheiden.
    Baut der Kunde Mist mit seinem Konto, kann die Bank stets kündigen.


    Wenn jedoch ein Konto mit "lebenslang kostenlos" verkauft wird, dann besteht IMHO kein Kündigungsrecht mit der Begründung, dass man nun keine Lust mehr auf kostenlose Konten hat. Dies impliziert auch, dass die Bank bei jeder Kündigung eines solchen Kontos einen guten Grund nennen muss, auch wenn Sie dies untergeordnet in irgendwelchen versteckten Paragraphen eigentlich nicht müsste. Ansonsten müsste sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die Kündigung aus der eben angesprochenen Unlust auf kostenlose Konten beruht und dies wird nicht statthaft sein.


    Von daher werden wohl nicht nur die Verbraucherzentralen ganz genau hinsehen, wenn es zu Kündigungen solcher Konten kommt.


    Vorweg: Ich bin kein Jurist, aber ich lese vor Abschluss eines Vertrags stets das Kleingedruckte und die AGBs. Ich weiß, dass ist 'total old school', da heutzutage viele selbsternannte Volljuristen auf Facebook und in diversen Foren mir erklären, welche Rechte ich habe und wie ich diese Rechte durchsetze ganz unabhängig von Vertragsformulierungen im Kleingedruckten, die angeblich niemand lesen muss, weil es darauf eh nicht ankommt.


    Es gibt in den AGBs von Banken stets einen §19, der die Kündigungsrechte der Bank regelt (auch wenn es Unterschiede in den AGBs von Bank zu Bank in manchen Punkten gibt, diesen §19 haben alle mir bekannten Banken in nahezu identischer Form). Dabei gibt es stets einen Absatz "Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist" und einen weiteren Absatz "Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist". Nur für den letztgenannten Fall muss die Bank eine Begründung angeben, warum es für sie unzumutbar ist, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Für die 'einfache Kündigung', für die sie angemessene Friist einräumen muss, die nach einhelliger Rechtsprechung mindestens zwei Monate betragen muss, bedarf es keiner Begründung. Auch der Kunde hat bei einem nicht laufzeitgebundenen Vertrag mit seiner Bank - wie es bei einem Girokonto üblich ist - ein solches Kündigungsrecht (meist sogar ohne Kündigungsfrist) und muss dabei keinerlei Grund angeben. Wenn die Postbank von Ihrem Kündigungsrecht unter Einhaltung einer mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen Gebrauch macht, dann möchte ich das Gericht sehen, dass dies als missbräuchlich einstuft und die Bank dazu verurteilt, den Vertrag unverändert fortzusetzen.


    Darum nochmals: Die beste Chance für Postbank-Kunden ist es, medialen Aufruhr zu veranstalten, damit die Postbank Zusicherungen der Fortsetzung der Kostenfreiheit - für bestimmte Kundengruppen - ausspricht. Gegen eine Kündigung nach §19 (1) wird ein Postbank-Kunde machtlos sein.

    Die Diskussion über die zukünftige Aufrechterhaltung der Grundgebührenbefreiung von PoBa-Girokonten eines bestimmten Kontotyps und für bestimmte Kundengruppen (die "Tchibo-Konten", die "Buhl-Konten" etc.) dreht sich mittlerweile doch im Kreis, neue Fakten kommen nicht mehr hinzu.


    Offenbar scheinen manche komplett auszublenden, dass die PoBank ein Konto (mit Ausnahme des kürzlich eingeführten Basis-Kontos, doch darum geht es hier nicht) jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Monaten unter Hinweis auf §19 der AGB kündigen kann. Diese Kündigungsmöglichkeit hat sie bei Tchibo-Konten, Buhl-Konten, Was-weiß-ich-für-Sonderaktions-Konten und natürlich auch bei Normalo-Konten. Kein PoBank-Kunde kann sein vermeintliches Recht auf Fortführung eines kostenlos zu führenden Girokontos bei irgendeiner Stelle einfordern oder gar einklagen. Die ganze Aufregung und Diskussion über die Bedeutung von 'dauerhaft' ist daher überflüssig. Die PoBank kann jedes 'dauerhaft kostenlose' Konto einfach kündigen, wenn sie will.


    Mit rechtlichen Argumenten und Interpretationen von Sondervereinbarungsformulierungen muss man sich daher nicht weiter aufhalten. Wenn die PoBank einem Kunden mitteilt, dass er zu zahlen hat, dann muss man reagieren. Entweder Widerspruch einlegen (und eine Kündigung 'riskieren'), den Kontotyp ändern oder die Gebühren akzeptieren. Sich darauf zu verlassen, dass man eine die Gebührenfreiheit schützende Sondervereinbarung hat, die aber von der PoBank nicht akzeptiert wird, ist wenig sinnvoll, da die PoBank die Gebühren am Ende des Quartals einfach abbuchen wird. Damit hat der Kunde den 'schwarzen Peter' und kann versuchen, sich die seiner Meinung nach zu Unrecht belasteten Gebühren auf juristischem Weg zurückzuholen. Doch 'mal jenseits allen Forenpalavers: Welcher geistig gesunde PoBank-Kunde wird wegen 3,90€ pro Monat den Klageweg beschreiten?


    Der einzige Verbündete des um sein lieb gewonnenes gebührenfreies Buhl-Konto kämpfenden PoBank-Kundens ist die Medienöffentlichkeit. Natürlich möchte die PoBank möglichst 'geräuschlos' ihre Änderung in den Konditionen durchsetzen und medialen Aufruhr vermeiden. Statt hier zu diskutieren müssen die kämpferischen PoBank-Kunden ein Renterehepaar - möglichst alt, krank, finanziell nicht auf Rosen gebettet und seit langem PoBank-Kunde - auftreiben, dass durch die diversen Magazinsendungen WiSo, PlusMinus, Markt und wie sie alle heißen, tourt und ihre Geschichte von der bösen PoBank kundtut. Dazu muss es Stories in der überregionalen Tages- und Wochenzeitungen geben, die nicht nur den Wegfall der Gebührenfreiheit thematisiert, sondern alle PoBank-Sünden der letzten Jahre genüßlich zusammenrührt. Wenn die PoBank zurückrudern soll, dann muss sie am medialen Nasenring durch die Manege gezerrt werden. Diese Forendiskussionen zum Thema kann man sich sparen.

    Sberbank direct


    Vor einiger Zeit tauchte hier die Diskussion über das Direct Pay Konto der Sberbank direct auf. Hat das jemand eigentlich eröffnet?


    Kann man das Direct Pay mit einen TG-Konto der Sberbank direct sinnvoll kombinieren, um bei Rücküberweisungen vom TG-Konto nicht immer nur auf das eine Referenzkonto überweisen zu müssen?


    Ist die Möglichkeit der selbständigen Generierung von SEPA Purpose Codes mittels Direct Pay Konto der Sberbank direct verifiziert, d.h. erscheint dies auch auf dem Empfängerkonto in der vom Überweisenden gewünschten Form als Gehalt, Rente etc.?


    Als österreichisches Konto dürfte auch das Direct Pay nicht in einer deutschen Schufa-Auskunft auftauchen, oder?

    Sberbank direct


    Vor einiger Zeit tauchte hier die Diskussion über das Direct Pay Konto der Sberbank direct auf. Hat das jemand eigentlich eröffnet?


    Kann man das Direct Pay mit einen TG-Konto der Sberbank direct sinnvoll kombinieren, um bei Rücküberweisungen vom TG-Konto nicht immer nur auf das eine Referenzkonto überweisen zu müssen?


    Ist die Möglichkeit der selbständigen Generierung von SEPA Purpose Codes mittels Direct Pay Konto der Sberbank direct verifiziert, d.h. erscheint dies auch auf dem Empfängerkonto in der vom Überweisenden gewünschten Form als Gehalt, Rente etc.?


    Als österreichisches Konto dürfte auch das Direct Pay nicht in einer deutschen Schufa-Auskunft auftauchen, oder?