Beiträge von Louvain


    Nach meinem Verständnis der Besteuerung von Kapitalerträgen in diesem Segment:


    Nein, Du musst die ESt-Bescheide sammeln, um im Jahr des Verkaufs die 'doppelt' besteuerten Teile des Verkaufserlöses nachzuweisen und steuermindernd im Jahr des Verkaufs anrechnen zu können.


    Du hast allerdings offenbar das Glück, dass Dein Broker Dir 'nachrichtlich' die ausschüttungsgleichen Erträge bescheinigt. Du sparst Dir dadurch die Mühe, die ganzen Zahlen aus dem Bundesanzeiger selber herauszusuchen und dem FA nachweisen zu müssen (wie dies bei vielen ausländischen Thesaurierern mit 'ungünstigem' Geschäftsjahresende der Fall ist).


    Aus den genannten Gründen meide ich ausländische Thesaurierer wie der Teufel das Weihwasser. Mir ist die neue 'Einfachheit' der Kapitalertragsbesteuerung seit Einführung der Abgeltungssteuer in diesem Punkt dann doch zu einfach ;)

    Postbank-Depotübertragungsaktion


    Hat jemand in der Vergangenheit Erfahrungen mit der Reaktion der Postbank auf Depotwegübertragungen von zuvor zur Postbank übertragenen Wertpapieren hinsichtlich der späteren Prämienzahlung gesammelt?


    Konkret: Ich würde gern einen Teil der zur Postbank übertragenen Wertpapiere zur Comdirect übertragen und frage mich, ob ich damit meinen Prämienanspruch bei der Postbank mindere.


    In der Vergangenheit habe ich die zur Postbank im Rahmen der Aktion übertragenen Wertpapiere stets dort bis zur Tilgung belassen und dann das frei gewordene Geld per Überweisung abgezogen. Da die diesmal übertragenen Wertpapiere 'erst' Ende Juni fällig werden, wäre dies zu spät für die Comdirect-Aktion.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale und wenn jemand 10x monatlich abhebt kostet das die Bank 20€...


    Das beliebig häufige Geldabheben von Kleinbeträgen scheint für Fidor tatsächlich ein Problem (gewesen) zu sein, wie die Veränderungen der KOnditionen in diesem Bereich zeigen. Ursprünglich konnte man mit der Mastercard beliebig viele ATM-Abhebungen kostenfrei in €-Land (mit Ausnahme von ATM-Gebühren des Aufstellers) durchführen. Dies wurde eingeschränkt auf die aktuell gültige Regelung, dass 'nur' die ersten vier ATM-Nutzungen kostenfrei sind, ab der 5. werden durch Fidor 2,50€ in Rechnung gestellt. In der angekündigten Zukunft soll das o.a. System gültig sein, das schon ab der 3. ATM-Nutzung 2€ pro Vorgang zu zahlen sind.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Das ist etwas, was ich mich frage: Warum spricht die fidor Bank ausgerechnet diese Klientel an?
    Das ergibt doch 0 Sinn.


    Es hat eigentlich überhaupt keinen Sinn, ein Konto nur mit Mastercard anzubieten, weil alle diejenigen, welche, vollwertige Alternativen inkl. Maestro/Dispo/Kreditkarte etc. bekommen können, woanders hin gehen.


    Ich bin seit einem halben Jahr (legitimierter) Fidor-Kunde. Mein Grund: Neugier. Ich teste gerne Banken, wenn es mir keine Kosten auferlegt und die Schufa auch nicht belastet.


    Die Bank eignet sich trotz immer noch ansprechender Verzinsung direkt auf dem Giro (0.65%p.a.) nicht als (Haupt-)Giro. Nicht nur ist das Online-Banking - drücken wir es 'mal vorsichtig aus - "gewöhnungsbedürftig" (keine Ahnung, wer sich ein derart unübersichtliches System hat einfallen lassen), es fehlen schlichtweg wesentliche Funktionalitäten, von denen ich zuvor dachte, dass sie bei jedem Online-Banking existieren würden, wie z.B. die Möglichkeit der Anlage von Terminüberweisungen. Negativ sind natürlich auch die bis dato nicht existierende Girocard, die Unmöglichkeit, Schecks einzureichen und Bargeld einzuzahlen sowie die mangelnde HBCI-Fähigkeit des Kontos (was die Einbindung in Bankingsoftware erschwert bzw. scheitern lässt). Regelmäßig scheint es zudem an Tagen mit hohem Buchungsaufkommen zu 'Staus' in der Verarbeitung der eingehenden Überweisungen zu geben.


    Die positiven Aspekte sind für mich 'nice to have'-Punkte: Die niedlichen Bonuszahlungen für Kommentare, Fragen und Bewertungen in der Fidor-Community, die Prämierung von Gehaltseingängen, die angekündigte Prämierung bei Nicht-Benutzung von Geldautomaten usw. Das Ganze führt nicht zu relevanten Beträgen, deretwegen man dort ein Konto führen muss, aber immerhin zahlt diese Bank einem Kunden, an dem sie nichts verdient, Geld dafür, dass sie nichts an ihm verdient ;)


    Die 'Strategie' der Fidor Bank kann auch ich nicht wirklich nachvollziehen. Die Hauptzielgruppe sind offenbar Schufa-(Halb- oder Ganz-)Tote, die bei Fidor die Möglichkeit nutzen, überhaupt nich ein Konto zu bekommen und sich dann von anderen Kunden Geld leihen ("Social Lending") bzw. die Fidor-Funktion des 'Geldnotrufs' nutzen. Ich weiß nicht, ob dies eine erfolgversprechende Zielgruppe ist und Fidor damit tatsächlich (irgendwann) aus der Verlustzone herauskommt. Das ist allerdings nicht mein Problem, ich habe keine Fidor Aktien (werden ab 01.07. ihr Börsenlisting verlieren) und auch keine Nachranganleihe der Bank (nennt sich 'Kapitalbrief') gezeichnet, so dass es mir auch egal sein kann.

    Zitat

    Original geschrieben von migolf


    Erinnert mich an mein comdirect Giro, welches immer noch zahlt, satt kostet... :D


    Hatte ich auch 'mal, aber nur eine zeitlang, denn 1€ pro Monat war mir - in Relation zu den Neukundenprämien - dann doch zu wenig.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale


    Es gibt alternative Konten, die immer 0 Gebühren kosten.


    Davon gibt es viele, doch hier werden 24€ Prämie geboten, wenn man 'nichts' tut, sprich die Karte *nicht* am Geldautomaten einsetzt.

    Jetzt sind aus den Gedankenspielen konkrete Konditionen für die neue Maestro-Mastercard-Doppelfunktionskarte geworden:


    Re: Re: Re: Übertrag zur DAB


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    offtopic: Gehe ich richtig in der Annahme, dass sich dieser "Zwang" zur fristgemässen Steuerdatenmeldung (nur) aufgrund der Vertriebszulassung für Deutschland ergibt?


    Wenn ein von einer ausländischen KAG aufgelegter Fonds keine Vertriebszulassung für D hat, dann interessiert es die KAG nicht, was der deutsche Gesetzgeber sich an Auflagen zur steuerlichen Transparenz in §5 des Investmentgesetzes überlegt hat. Allerdings verliert ein ausländischer Fonds seine Vertriebszulassung in D nicht, wenn er den steuerlichen Transparenzgeboten des Investmentsgesetzes nicht entspricht. Insofern ist der Begriff "Zwang" in meiner o.a. Formulierung nur bedingt richtig. Sollte der Fonds seine Steuerdaten nicht innerhalb der 4-Monats-Frist melden, so wird er nach §6 des Investmentgesetzes als 'intransparenter' Fonds geführt und die Fondsbesitzer werden auf der Basis einer willkürlichen Bemessungsgrundlage (6% des Rücknahmewertes des Fonds) steuerlich zur Kasse gebeten. Aus diesem Grund machen Anleger einen Bogen um intransparente Fonds ausländischer KAGs, so dass sich diejenigen ausländischen KAGs, die in D ihre Fonds verkaufen wollen, schon an die Vorgaben halten.

    Re: Übertrag zur DAB



    Geschäftsjahresbeginn ist bei diesem Fonds der 01.09.. Somit wird es zu keinen steuerlichen Nachteilen beim Verkauf kommen, da die ausländische KAG innerhalb einer Vier-Monats-FRist nach Geschäftsjahresende gezwungen ist, die steuerlichen Daten zu melden (Du hast nur dann Probleme, wenn Du den Fonds innerhalb der Zeitphase, in der noch keine steuerlichen Daten vorliegen, verkaufst). Beim Kauf wird Dir auf den derzeitigen Zwischengewinn von 2,50€ pro Stück eine Steuerrückerstattung (25%+Soli+KiSt) gezahlt (oder der Betrag in der Verlusttopf gepackt, solltest noch keine verrechenbaren Steuerbeträge bei Consors haben). Beim Übertrag kannst Du ggf. den Verlusttopf mitübertragen lassen (aber nur, falls Du einen Depotkomplettübertrag machst, geht nicht bei Depotteilüberträgen), so dass der Betrag beim späteren Verkauf steuermindernd gegengerechnet wird (denn Du musst beim Verkauf den dann gültigen Zwischengewinn versteuern).


    Ob Consors beim Übertrag von AT-Fonds Gebühren berechnet, kann ich nicht sagen. Etwas länger dauern Depotüberträge mit ausländisch verwahrten Papieren immer, aber der Unterschied beträgt - zumindest bei LUX-verwahrten Papieren - nur ein/zwei Tage.


    Du solltest vor der Durchführung des Übertrags allerdings bei der DAB abklären, wie Du den Fonds verkaufen kannst (sofern Du dies vorhast). Bei der DAb besteht oft nur eine eingeschränkte Handelbarkeit (ist bei diesem AT-Fonds auf der DAB-SEite auch explizit vermerkt).