Beiträge von Louvain

    Zitat

    Original geschrieben von Reifel


    Du hast recht, es war eine andere Aktion. Genau wie diese erhielt man damals 3%.
    Nun gut, ich denke es ist dennoch interessant, es verlängert den Sonderzins den ich sonst bis Juli bekommen würde immerhin bis April, ist kein Jahr, aber dennoch ein ordentlicher Zeitraum.


    Überprüfe Deine derzeitige TG-Verzinsung besser nochmal. Bei mir läuft auch noch eine Sonderzinsvereinbarung bis zum Juli aufgrund einer früheren Depotübertragung. Mein CC-TG-Konto wird bis Juli mit 3,5 %p.a. verzinst.

    Dazu - bzw. zu den früheren ähnlichen DAB-Aktionen - hatten wir hier häufiger ähnliche Fragen. Eine definitive Aussage von einem User, der so verfahren ist und dann die (ausbleibende) Auswirkung auf den TG-Zinssatz hier als Erfahrung berichtet hat, gab es meiner Erinnerung nach nicht. Da die Anforderungen eigentlich minimal sind (lässt man halt ein ohnehin vorhandenes WP im entsprechenden Volumen dort ein paar Monate liegen, irgendwo muss es ja verwahrt werden), weiss ich nicht, warum man das Risiko eingehen soll.

    Bei solchen Aktionen gehört natürlich auch etwas Glück beim 'Timing' von Kauf/Verkauf dazu.


    Maximal bringt das Wüstenrot-Aktionsangebot 2% Prämie (wenn man die Mindestsumme anlegt). Hätte man den Fonds gestern erworben, so wäre schon heute nicht mehr viel von der Prämie übrig (DAx aktuell -1.4% im Vgl. zu gestern).

    Hier geht es jetzt aber heftig durcheinander. Ich verstehe ja, dass man sich nur für die Bereiche interessiert, die einen direkt betreffen, aber dann sollte man auch nur zu diesen Bereichen etwas sagen.


    Wir sind kein Steuerforum, so dass wir die Thematik Abgeltungssteuer nicht in allen Details vertiefen sollten. Daher nur kurz:


    Mit Einführung der Abgeltungssteuer gab es einen Systemwechsel in der Besteuerung von Kapitalerträgen. Banken wurden faktisch - zumindest für die meisten Fälle - zur Außenstelle des Finanzamts und erledigen - bis auf Sonderfälle und die Günstigerprüfung - die endgültige Besteuerung privater Kapitalerträge. Sie berücksichtigen dabei die im Zshg der Kapitalerträge enstandenden Anschaffungs- und Veräußerungskosten bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Steuerhöhe. Alle anderen früher existierenden Möglichkeiten, die Bemessungsgeundlage zu reduzieren (die sog. Werbungskosten wie Depotkosten, Reisekosten für HV-Besuche etc.), sind dagegen weggefallen.


    Die technische Umsetzung der Berücksichtigung der Kosten wird von den Banken unterschiedlich geregelt. Viele Banken rechnen Anschaffungskosten in den Preis der WP-Position ein, es gibt jedoch auch Banken, die dies nicht tun und alle Kosten mit den Verlusttöpfen verrechnen (also die Kosten werden jeweils separat als 'Verlust' gebucht und erhöhen entweder den Verlusttopf oder führen zu einer sofortigen Steuerrückerstattung). Je nachdem wie die Bank dies handhabt, hat dies auch Auswirkungen auf die Art der Verbuchung von Gebührenrückerstattungen.

    Re: Re: Re: Re: Re: CC Depotübertragungsaktion


    Zitat

    Original geschrieben von gobbble
    Eine andere frage: ich besitze noch eine kleine vl -Aktienfonds-position von vor 2009 die ich gerne mit übertragenen würde und die gehalten werden soll. Muss ich befürchten dass bei verkauf abgeltungssteuer fällig wird? Oder werden für gewöhnlich die anschaffungsdaten mit übertragen so dass steuerfreier verkauf problemlos auch später bei cc möglich ist?


    Es SOLLTE problemlos möglich sein. Banken sind per Gesetz verpflichtet worden, die Anschaffungsdaten bei Überträgen mitzuliefern. Dies klappt i.d.R. auch problemlos.


    Die einzige Einschränkung bezieht sich auf Wertpapiere, die vor 2009 angeschafft und in der Zeit schon einmal von Bank A zu B übertragen worden sind. Das geht oft in die Hose, weil beim ersten Depotübertrag (vor 2009) meistens die Anschaffungsdaten nicht übertragen wurden (es gab damals nicht die Verpflichtung dazu und gehörte bei vielen Banken nicht zum Standardvorgehen, manche haben es nur auf Wunsch des Anlegers gemacht, wenn der es auf dem Formular extra vermerkt hatte). In diesem Fall ist die Information über die Anschaffungsdaten bei der Bank, die jetzt im Rahmen des Depotübertrags das Wertpapier zu einer anderen Bank weiterleitet, gar nicht vorhanden und kann nicht übertragen werden. Ein Verkauf bei der jetzigen Bank ist dennoch ohne Abgeltungssteuerbelastung möglich (da die Tatsache der Abgeltungssteuerfreiheit bei der jetzigen Bank durch die Zeitspanne der Verwahrung 'bekannt' ist), bei der neuen Bank würde es dagegen zu einer Steuerbelastung (die im Rahmen der ESt-Erklärung problemlos zu korrigieren ist) kommen.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: CC Depotübertragungsaktion


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Beziehst du dich auf Cortal Consors? In letzter Zeit habe ich das bei anderen Banken nicht erlebt - die Einstandsdaten wurden immer zeitgleich übermittelt.


    Ich habe bei der laufenden AFzCC vier Depotüberträge gemacht. In allen vier Fällen waren die Einstandsdaten am Tag der Einbuchung noch nicht da (kann natürlich damit zusammenhängen, dass ich Online-Überträge mache, bei denen die Papiere quasi sofort bei CC sind und die Einstandsdaten erst am nächsten Tag 'nachgetragen' werden).