Ok nennen wir es PKW 
Aussage hin oder her, aber das war die Antwort vom Kraftfahrzeugbundesamt . Die ist mir etwas mehr Wert als die von anderen Leuten.
In der Mail die ich zurück bekam auf meine Frage stand , dass wenn es keinen Nummerschildhalter gebe, dürfte man nicht fahren - Ende. Was denkt ihr, warum es für den SLR diesen hässlichen absolut anti-aerodynamischen Halter gibt wenn es so leicht ohne ging 
Das mit der Urkundenfälschung ist übrigens einfach zu begründen, sobald du dein Kennzeichen kopierst, kopierst du auch die 2 Plaketten die drauf sind und das ist verboten. Somit machst du dich strafbar, das ist kein Scherz. Das es eine Ausnahmeregelung gibt ist mir nicht bekannt.
Noch was zu dem F40, warum er sich die "Mühe" gemacht hat wie du so schön sagst, das ist ganz einfach. Wenn dir die Polizei entgegen kommt und du gar kein Nummerschild vorne dran hast, dann kannst du davon ausehen das sie dich anhalten und das mit 100%iger Wahrscheinlichkeit. Hast du ein etwas Kleineres, dann wohl eher nicht da es auf den ersten Blick niemand spannt. Ich habe ein Fahrzeug in meinem Besitz wo ich es genauso gemacht habe, bin noch nie angehalten worden oder auf mein Kennzeichen angesprochen worden. Nur falls ich das Fahrzeug irgendwo parke und es ein Polizist sieht und blöderweise genauer anschaut, kann er sehen das es kopiert und somit nicht original ist. Ob ihr es glaubt oder nicht, zwischen dem Wissen was erlaubt ist und was nicht, gibt es bei Polizisten einen sehr sehr großen Unterschied. Viele machen erst gar nicht was, da sie selber so dumm sind und denken das es schon eine Ausnahmeregel sein wird - zum Glück 
Aber es geht auch anderst, und ich möchte nicht von einem Polizisten mit Ahnung angehalten werden. Denn da steht Strafe drauf.