Moin,
ja die PVZ Stockelsdorf:
Die buchen auch gern zum Ende eines Abos nochmal Gebühren für ein, zwei (weitere? noch nicht berechnete?) Exemplare des fristgerecht gekündigten Jahresabos ab.
Widerspricht man dann der weiteren Abbuchung, da ein Jahresabo mit jährlicher Zahlungsweise nur eine Abbuchung (nämlich zu Beginn der Laufzeit) impliziert, bekommt man, vermutlich mangels passender Textbausteine nur eine weitere Kündigungsbestätigung. Auf den Sachverhalt wird nicht eingegangen.
Da hilft dann nur die Rückgabe der Lastschriften.
Besser noch, man entzieht im Kündigungsschreiben zugleich die Lastschriftvereinbarung. Dann können die lediglich weitere Rechnungen schicken, die praktischerweise mit auf den Haufen der Rentner-Bravos entsorgt werden können.
Gruß
klara korn