Beiträge von klara korn

    Moin!


    Im örtlichen T-Punkt gab es 6 Pakete pro Person und mit gleicher HD-Nr.
    Dazu gab es für jedes Paket eine Kopie des abgestempelten Coupons.
    Damit ist die Sache für mich wasserdicht.


    Bei der Onlinebestellung wurde die HD-Nr. abgefragt, so dass auch dies klappen müsste. Zusätzlich konnte man die Bestellung per hardcopy ausdrucken.


    Lediglich bei der Bestellung über die Hotline ist man auf die Verlässlichkeit des Mitarbeiters angewiesen und hat keinen Beweis in der Hand.


    klara korn

    Moin,


    so, kurz vor Ultimo nochmal je 3 Stk Nokia 1600 pro Person bestellt.


    Die Hotlinerin meinte übrigens, dass das Angebot in ihrem System jetzt nicht mehr unter "HD Geburtstagsdeal" läuft, sondern irgendwas mit "HD Advent". Mal abwarten, ob die Feier nicht nächsten Monat weitergeht.


    Der freundliche Mitarbeiter des örtlichen T-Punktes, der heute nachmittag unsere Tüten füllte, machte auch so eine Andeutung, dass die Zusammenarbeit mit HD in den nächsten Monaten intensiviert werden soll. Mir soll´s recht sein...


    klara korn

    Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy

    Aus 309 Nr. 9 a -c BGB ergeben sich im Übrigen auch die Vertragsdauer- und Kündiungsfristmodalitäten bei Mobilfunkverträgen. Die Netzbetreiber (und Serviceprovider) nutzen einfach den Maximalspielraum des Zulässigen aus ...


    Moin,


    einen Spielraum für die Netzbetreiber und Provider kann ich im 309 nicht erkennen.


    Ist doch glasklar formuliert: 2 Jahre sind 2 Jahre und nicht 24 Monate plus x Tage.


    Wie man die Fristen berechnet, zeigt zudem BGB § 188.


    Insofern immer zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen und gleich dazu schreiben:


    "Einer Vertragslaufzeitverlängerung über die zweijährige Mindestlaufzeit, nämlich bis zum Ende des letzten Kalendermonats, widerspreche ich unter Bezug auf BGB § 188 (Fristende) in Verbindung mit BGB § 309 Ziffer 9 a (Laufzeit) hiermit schon vorbeugend."


    Leider zeigen sich die Kundenbetreuer bestimmter Provider bei Erläuterung des Sachverhalts beratungsresistent und verschanzen sich hinter den (vom Kunden) anerkannten AGB. Die Tatsache, dass das BGB über den AGB steht, ist den Betreuern dieser Provider nicht vermittelbar.


    Wenn der gewöhnliche Call-Agent erstmal mit den AGB wedelt ist das ja noch verständlich. Bewegt diese Argumentation doch bereits einen grossen Prozentsatz reklamierender Kunden dazu, die zusätzlichen Tage weiter zu zahlen.


    Wenn man sich allerdings gegenüber den betreffenden Teamleitern durch einige Stichworte (BGB § 188 und § 309) als sachverständig (TT sei Dank!) outet, sollten die Provider doch wieder geltende Rechtsprechung anwenden und dem Kündigungswunsch entsprechen.


    Leider stellt selbst die Leiterin der Kundenbetreuung eines Krefelder Providers die eigenen AGB als allein massgebende Instanz dar. Ein abschliessend klärendes Gespräch mit dem Leiter der Rechtsabteilung steht hier noch aus.


    Bleibt also nach mehreren preiswerten Kündigungsversuchen (email, Fax, normaler Postweg) immer noch die richtig terminierte Kündigungsbestätigung aus, muss aus Beweisgründen die Kündigung per Einschreiben erfolgen und am Ende der Geschäftsbeziehung die konsequente Abwehr unberechtigter Forderungen (Lastschriftrückgabe der letzten Rechnung usw) betrieben werden.


    Schade dass sich einige Marktteilnehmer einfach nicht an die Spielregeln halten können. Von uns Kunden wird dies doch auch verlangt...



    Gruß


    klara korn

    Zitat

    Original geschrieben von damatkoc
    Mal eine Frage, die vielleicht auch für andere
    offensichtlich ist: Kann man die zahlreich offerierten
    Gutscheine in den Geschäften in Bares ummünzen?.



    MFG


    ich habe schon öfters gutscheine von mediamarkt (gehen auch bei saturn) für den wareneinkauf benutzt. da mir die ware nicht gefiel, habe ich bei rückgabe selbiger in gleicher mm-filiale innerhalb von 14 tagen nach kauf, den vollen betrag (einmal über 700 €) in bar erhalten.

    Ich warte auch noch auf eine schriftliche Bestätigung.


    Wenn die denn irgendwann kommt, muss man wohl sowieso wiedersprechen, da bei McC 2 Jahre Vertragsbindung als 24 Monate plus x Tage (bis Monatsende) definiert sind, was zwar den McC-AGB entspricht aber vom BGB kassiert wird.


    Also bei McC lohnt es wohl gleich in ein Einwurfeinschreiben zu investieren.