Beiträge von Schuttwegraeumer


    Nicht alles was in einem Vertrag steht ist auch gültig.
    Ein autohändler kann dir auch nicht vorschreiben auf welchen Strassen du nicht fahren darfs wenn es sich um öffentliche Strassen handelt.
    Wenn er in den Vertrag schreibt dass du auf dieser oder jener Strasse nicht fahren darfst ist das ungültig.


    Schutti

    Die Meinung dass das entsperren ein unerlaubter Eingriff in eine Telekommunikationsanlage ist kann ich nicht teilen da das Gerät ja auch nach dem Entsperren die Bestimmungen einhält.
    Es wird ja auch ungelockt verkauft.
    Und die Geräte sind Eigentum der Kunden, niemand kann jemandem vorschreiben was er mit seinem Eigentum tun darf solange er nicht gegen Gesetze verstößt was in diesem Falle nicht der Fall ist, siehe oben.


    Schutti

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Sei doch froh das es so ist wie es ist, alles andere wäre eine Katastrophe.


    Stell dir vor es ist UMTS verfügbar und du kannst Daten mit bis zu 384 kbit/s empfangen, und plötzlich wirst du in GSM zurückgeworfen und bekommst nur noch 50 kbits/s ... und das nur weil die GSM Basisstation um ein paar dBm stärker ist.


    Ausserdem wäre es dann ein ewiges hin und her, weil mal das Netz stärker ist und mal das andere.


    Im Prinzip gebe ich dir Recht.
    einerseits ist für reinen 2G Betreib kein UMTs nötig.
    Wenn ein Betreiber sowohl GSM als auch UMTS hat können reinen 2G Nutzer ruhig im GSM Netz bleiben.
    Andererseits ist etwas UMTs Traffic derzeit fürs Fehlersuchen nicht unpraktisch, ein Netz ohne Nutzer kann leicht fehlerfrei laufen, erst mit Belastung werden sich Probleme abzeichnen.


    Andererseits könnte man das Handover auch von der Art der Nutzung abhängig machen.
    Zum Beispiel könnte man reinen Sprachbetreib (Telefonat) relativ ungehemmt von 3G auf 2G handovern sofern das Handover klaglos funktioniert, bei Datenbetrieb könnte man diese Schwelle stark verschieben auf den Punkt wo 3G nicht mehr genug Signal hat.
    So quasi eine Art von QOS.
    Wurden nicht auch in manchen Netzen (GSM) GPRS User auf Frequenzen verschoben wo GPRS möglich war, mir war so als ob die Großzellen bei manchen Betreibern nicht GPRS konnten oder so.
    (Ist eventuell schon länger her)



    Schutti

    Ich verstehe nicht was daran zu schwer zu verstehen ist.
    Die Großzellen werden für den BCCH verwendet und für Handys die die Kleinzellen nicht empfangen können.
    Sobald ein Handy in den dedicated mode schaltet wird überprüft welche anderen Kanäle es empfangen kann, sind welche mit (intern) höherer Priorität dabei wir ein Handover veranlasst (von der BTS aus).
    Ist nix andere als ein möglichst gleichmässiges Verteilen der Last.
    Die Zellen mit großer Reichweite haben natürlich nicht so viele Kanäle und deshalb macht man diese Kleinzellen in die man dann die Handys "rüberschiebt".


    Schutti

    Erinnert mich an die Versteigerung bei uns in AT.
    Beim EGSM Spektrum haben damals A1 und ONE zugeschlagen, ONE hatte davor keine Frequenzen im 900er Bereich.
    Wie weit die bereits verwendet werden weiss ich aber nicht, ONE müsste neue Antennen aufbauen dafür, sie sagten in einer Pressemeldung dass sie die Indoor Versorgung verbessern wollen.
    Mir wäre es lieber ONE würde die EGSM Frequenzen dazu nutzen auf dem Land etwas besser zu versorgen obwohl es echt nur sehr kleine Flecken sind wo ONE nicht geht.


    Schutti

    Ganz interessant ist es auch die Nudeln ähnlich wie Reis zuzubereiten.
    Ich meine damit das Wasser nicht abzuseiehen sondern die Wassermenge ähnlich wie beim Reis auf die MEnge der Nudeln abzustimmen.
    Läuft bei mir so ab:


    1.) Flachen Topf nehmen.
    2.) 1 Liter Wasser sein
    3.) etwas Öl rein, aber wesentlich weniger wie bei der Abseimethode.
    4.) 0.5 kg Nudeln rein, bei Bedarf etwas kleinbrechen.
    5.) Solange auf dem HErd kochen lassen bis alles Wasser weg ist.


    Die Nudeln schmecken wesentlich besser und wenn man nicht wirklich wenig Öl verwendet hat auch viel üppiger, der Geschmack ist meiner Meinung nach auch besser.



    Schutti

    Was vermutlich eher dazu dient vor Kundenbeschwerden zu schützen wird dezeit von militanten Mobilfunkgegner als Sieg aufgefasst.


    Die AGB sagen:


    Zitat

    EPS gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine
    Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen
    baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.


    Auf izgmf ist man ganz happy dass die pösen Mobilfunker nachgeben und "ihren" Vorderungen Respekt zollen. (hahaha)


    Aus dem izgmf:

    Zitat

    Im aktuellen Amtsblatt der RegTP finden sich bemerkenswerte Neuigkeiten: In den Mitteilungen 57/2005 und Mitteilungen 58/2005 gibt die E-Plus Service GmbH in Potsdam neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ihre Kunden bekannt. Unter Punkt 3.3 wird dort festgelegt, dass ein Mobilfunkkunde verpflichtet ist, sich vor Abschluss des Vertrags zu informieren, ob am geplanten Einsatzort ausreichend Netzversorgung besteht. Und unter Punkt 3.6 setzt E-Plus noch eins drauf: Dort wird die Netzabdeckung innerhalb geschlossener Räume nicht garantiert. Wir sagen: Bravo E-Plus! Damit wird unsinnigen Kundenforderungen z. B. nach Mobilfunkversorgung in den untersten Geschossen von Tiefgaragen zumindest schon einmal die Rechtsgrundlage entzogen. Ob E-Plus die frei werdenden Reserven nutzt, um die Sendeleistung von Basisstationen auf breiter Front zu drosseln, steht freilich auf einem ganz anderen Blatt und ist eher unwahrscheinlich. Naheliegender ist, dass E-Plus in schwach versorgten Gebieten keine Basisstationen zur Lückenfüllung mehr errichten will (12.04.05-Weiner/-ll).


    Irgenwie leicht realitätsfremd finde ich.



    Schutti