ZitatEr sollte vielmehr die vom Käufer dargelegten Mängel bestreiten, so dass diesen die Beweislast dahingehend trifft.
oder so ![]()
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ZitatEr sollte vielmehr die vom Käufer dargelegten Mängel bestreiten, so dass diesen die Beweislast dahingehend trifft.
oder so ![]()
Er kann doch bestimmt beweisen,dass er "Opfer eines Betruges geworden" ist oder? ![]()
Wenn er nicht liefern kann,muss er dir dein Geld zurückschicken!
Du kannst zur Polzei gehen und Strafanzeige erstatten.Das bringt manchmal was.
Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast,würde ich nicht zum Anwalt gehen.Die Kosten,die da auf dich zukommen,würden für ein weiteres Nokia 8910i reichen ![]()
Du musst ihm nur eine Frist setzen.Eine weitere Nachfristsetzung ist entbehrlich.Du kannst jetzt vom Vertrags zurücktreten und dein Geld zurückverlangen,was leider schwierig sein dürfte.
Er tut so,als ob er der Ober-Jurist wäre.Er hat ein paar juristische Begriffe gelernt und seine emails mit denen vollgepackt.Naja manche s hat er auch nicht ganz gelernt,wie zum Beispiel das Fernabnahmegesetz ![]()
Du musst beweisen,dass das Notebook vor Gefahrübergang funktioniert hat.Ausser den Mängeln,die du angegeben hattest.
Er muss beweisen,dass das Notebook ein Elektro-Schrott ist.Zumal er sicht erst nach 3 Tagen gemeldet hat.Er hat wohl das Notebook ausgiebig getestet.Wenn ich schon den Satz lese:
"Das Notebook wurde aus dem riesigen Karton in Gegenwart von 2 weiteren Personen ausgepackt und dann untersucht ."
dann kann ich mir den Rest eigentlich schon denken.Die Zeugen gibt es meiner Meinung nach gar nicht.
Und du wirst eine Anwaltskosten und die Kosten von dem Gutachten bestimmt nicht tragen müssen.Lass dich von solchen emails nicht abschrecken.
eBay unternimmt bei solchen Angelegenheiten nicht viel.Du kannst zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.Wenn mehrere Anzeigen gegen diese Person laufen,dann interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft für die Sache.
Es ist allerdings sehr schwer diese Leute "ranzukriegen".Hab so ein Fall schonmal beim Frankfurter Landgericht verfolgt.Ergebnis war wohl sehr erschütternd für die Betroffenen,die dann am Ende um ihr Geld waren.
ZitatUnd was ist das für ein Beleg? Kann man einfach zur Post gehen und sagen "wiegen Sie mal das Paket?"
Er ist zu Post-Filiale gegangen,um das leere Paket zu melden.Dort wird ein Formular von dem Mitarbeiter der Deutschen Post ausgefüllt.In dem Formular gibt es verschiedene Rubriken wie zum Beispiel:Verpackung(äußerer Zustand,Außenverpackung),Fehlende Gegenstände und Gewicht der Sendung: festgestelltes Gewicht.Das steht das mit den 678 Gramm.
ZitatSchon klar, das hast Du ja geschrieben. Ich meinte, ob ein Beleg / Beweis existiert, dass es wirklich nur mit 678g beim Käufer ankam.
Achso,sorry habs nicht ganz verstanden.Natürlich den Beleg habe ich auch in meinen Unterlagen ![]()
ZitatGibt es dafür einen schriftichen Beleg? Zeugen?
Zeugen habe ich.Da ich als angehender Jurist vom schlimmsten aller Fälle ausgehe,habe ich auch sein Paket unter Zeugen aufgemacht.Das versprochene Geld und das Handy waren wie vereinbart drin.
Ich habe das Paket mit 1.100 Gramm verschickt.Den Beleg habe ich in meinen Unterlagen.Es kam angeblich nur mit 678 Gramm an.Also war das Paket vor dem Versand definitiv nicht leer.Es wurde irgendwo entwendet.Wenn er sagt,dass das Paket leer war,kann er ja später nicht behaupten,dass irgendetwas anderes in dem Paket drin war.Das ist ausgeschlossen.
ZitatSorry, vielleicht habe ich es überlesen oder es liegt daran, dass ich grundsätzlich an das Schlechte im Menschen glaube, aber: Gibt es einen handfesten Beweis, dass das Paket wirklich leer (d.h. ohne Gerät) beim Empfänger ankam?
Wenn ich das wüsste.Sicher ist,dass das Paket laut Einlieferungsbeleg mit 1.100 Gramm verschickt wurde und angeblich beim Empfänger leer ausgehändigt wurde.Er hat es bei der Post vor Ort nochmal wiegen lassen.Es kam ein Gewicht von 678 Gramm raus.
Was mich stutzig macht:
1.)Er hat mich um die Rechnungskopie gebten,die ich ihm auch per mail geschickt habe.Er wollte damit angeblich zur Polzei gehen.Das hat er aber nicht getan.
2.)nachdem ich ihm mitgeteilt habe,dass ich Anzeige bei der Polizei erstattet habe,hab ich etwa 2 Wochen nicht mehr von ihm gehört.Laut seiner Anzeige hatte er Probleme mit dem Internet.
Da er es auch nicht will,werde ich den Schaden wahrscheinlich nicht bei der Post einreichen...Habe aber Bedenken,dass es dann so aussieht,dass wir eventuell gemeinsame Sache machen wollten und jetzt doch kein Mut haben.
Ich habe alle Belege und alle emails aufgehoben als eventuelle Beweismittel.Werde alles aufheben,hab aber das Problem,wie ich die emails sichern kann.Gehört zwar nicht ganz zu diesem Thema,aber hat jemand eine Idee,wie ich die emails sichern kann?Einfach ausdrucken?Die sind im Moment gespeichert,will mich aber nicht darauf verlassen,falls mal Probleme mit dem Betriebssystem auftauchen sollte.
trialfreak
ich weiss ja nicht,ob er mei xda hat,ich allerdings hab sein Handy im Moment.In seiner email meinte er,dass ich das Handy auch verkaufen könnte.Es gehöre ja mir.
Ich denke nicht,dass er eine "eidesstattliche Versicherung" abgeben muss,bevor ich den Schaden ersetzt bekomme.Hatte das Problem schonmal gehabt und habe den Schaden ersetzt bekommen,ohne dass der Empfänger gefragt wurde.
Wenn er es nicht will,dann lass ich es einfach sein.Das bedeutet ja auch weniger Arbeit und Stress für mich.
Im Moment weiss ich nicht,was er will.Ihm ist eigentlich alles egal.Nun muss ich aber wissen,ob ich der Deutschen Post das Formular schicke oder nicht.Er hat es mir überlassen.Weiss echt nicht weiter.