Beiträge von Hackman99
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Ich schließe mich mal der kölner "hier funktioniert es" Gruppe an

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So, Händler macht jetzt keinen mux mehr und schickt mir kostenfrei den Austauschartickel zu

Und wie gesagt - mein Ziel war mich über die Rechtslage zu informieren und nicht das einsparen von ~4€

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Schauen wir mal was er darauf antwortet wenn ich ihn bzgl. Gewährleistung anschreibe. Zusätzlich schreib ich ihn an, dass ich statt der Rücksendung doch lieber die Auszahlung hätte. Dies wurde nämlich auch angeboten.
Und danke für die Aufklärung bzgl § 357
Zusammengefasst bedeutet das folgendes (richtig?):
Innerhalb von 14 Tage gilt das bekannte Online-Rückgaberecht. Wenn der Wert des Kaufes über 40€ liegt, dann kann ich dies unfrei zurückschicken bzw. der Händler kann mir ein Versandschein ausstellen.Garantiebedingungen werden nicht über das BGB abgewickelt und können frei verhandelt werden. Der Händler spielt nur den Boten.
Gewährleistungen bringen in den ersten 6 Monate dem Käufer mit Abstand die besten Vorteile und man sollte sich in dieser Zeit dann empfehlenswerterweise an dem Händler wenden da bei ihm die Beweislast liegt.
Wo hat in meinem Falle eigentlich der Händler diese Garantiebedingungen festgelegt? Ich finde NIRGENDS auch nur das geringste, dass darauf hindeutet, dass ich als Kunde beim zurückschicken die Kosten tragen muss. Auf der Rechnung steht auch nichts dergleichen, auf der Homepage finde ich auch nichts usw.
Naja, mal schauen wie das verlaufen wird. Finde es interessant :p
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Es geht mir nicht um die Kostenersparniss sondern um die Sache selbst und darum, dass ich die deutsche Rechtslage in der Hinsicht kennenlerne :top:
Zudem habe ich keine Beweispflicht mehr, da der Händler mir bereits sagte, dass er mir ein Austausch schickt, wenn ich die Versandkosten zahle.Weitere Einwände, tipps usw?
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Okay, also EXAKTE Beschreibung des bisherigen Ablauf:
Ich habe denen eine mail geschickt und gesagt, dass die Ware nach 7 Monate kaputt gegangen ist. Zudem habe ich auch ein Bild der Beschädigung beigefügt. Als letzter Satz fragte ich nach der Adresse fürs zurücksenden.
Danach wurde mir die Adresse genannt und ich sollte auch ein Rücksendeformular ausfüllen und mit der Ware und einer Rechnungskopie abschicken. Dort konnte ich ankreuzen ob ich einen Austausch oder eine Rückerstattung möchte. Ich habe Austausch angekreuzt.
Folgendes stand auch drin:
Sollten Sie die gelieferte Ware zurücksenden wollen, so bitten wir um Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB); diese regeln die Voraussetzungen, unter denen Rücksendungen in Betracht kommen. Zugleich erleichtern Sie uns die Zuordnung Ihrer Rücksendung durch die Angabe der entsprechenden Daten und indem Sie uns eine
Kopie der ursprünglichen Rechnung beifügen.
Die Nutzung des vorliegenden Rücksendeformulars und die Mitteilung der weiteren Informationen ist fakultativ; vor allem das Widerrufsrecht und seine Folgen gelten unabhängig von der Nutzung dieses Formulars; es dient lediglich einer erleichterten Abwicklung der Retoure. Welches aber zur Folge hat, dass Ihre Rücksendung schneller und genauer bearbeitet werden kann.
Hinweis: Das Recht eines Verbrauchers, seine Vertragserklärung nach Maßgabe von § 6 unserer AGB innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen, bleibt unberührt. Sollten Sie einen Artikel aufgrund eines Mangels zurücksenden, bitten wir um eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung, um den Fehler nachvollziehen und diesen ggfs. im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen nach Maßgabe von § 8 unserer AGB beheben zu können. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Ihr Produkt wirklich defekt ist. Gerne stehen wir Ihnen bei technischen Problemen für Rückfragen zur Verfügung. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rücksendung eines Artikels, der sich als nicht fehlerhaft herausstellt, können von uns nicht übernommen werden.
Habe darauf folgend dann die Warensendung für etwas unter 1€ gepackt und abgeschickt.
Ich habe nirgends etwas bzgl Garantie oder Gewährleistung gesagt bzw gesagt bekommen. Dementsprechend, da es sich hierbei um einem "Verkäufer" handelt, muss er doch nach §439 (2) zu Folgendem verpflichtet sein:
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllug erforderliche Aufwendungen, insbesonderes Transport-, Wege- ,Arbeits- und Materialkosten zu tragen.Richtig?
Auch hier insgesamt eine Frage - ist es nun richtig, dass ich eigentlich IMMER die Ware unfrei zurückschicken kann wenn es sich um solch ein höchst wahrscheinlicher Gewährleistungsanspruch handelt?EDIT: §357 beantwortet mir indirekt die letzte Frage ob ich grundsätzlich unfrei verschicken darf. Ab einen Wert von 40€ kann ich unfrei zurückschicken und darunter muss ich die Versandkosten zum Händler zurück bezahlen.
Es steht aber NIRGENDS, dass ich auch noch die Versandkosten zurück zu mir Tragen muss. -
Ja, Ware ist eines Tages kaputt gegangen und es ist definitiv eine Garantiesache.
Die Ware ist übrigens mit ausgestellter Rechnung vom 17.06.2010
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Okay, also "groß" ist er, weil man jeden elektronischen krams bei dem findet und er alles in riesige mengen verkauft.
Der Händler: http://www.lets-sell.info/
Der Gegenstand hat einen Wert von unter 10€. Habe diesen als Warensendung(knapp unter 1€ - ist aber egal wie es dort angekommen ist) incl. Rechnungskopie zurückgeschickt. Ist immerhin günstiger als das dingen neu zu kaufen :p
Die AGB's des Händlers: http://www.lets-sell.info/AGB-_-3.html
Muss ich jetzt auch noch die Versandkosten bezahlen die mir der Händler von sich aus vorschlägt um die Austauschware zu erhalten???
Bin gerade im BGB am blättern weiß aber nicht so recht wo ich etwas passenden finde :pDie Ware ist übrigens mit ausgestellter Rechnung vom 17.06.2010
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Hallo. Ich habe etwas bei einem großen Händler bei Ebay gekauft. Dementsprechend auch mit Garantie (rechnung usw).
Habe es jetzt auf meine Kosten hin geschickt und der Händler will jetzt auch, dass ich nochmals den Versand seiner seits bezahle :confused:Zitat:
Folgende Möglichkeiten haben Sie:
1. Wir wickeln den Garantiefall für Sie über uns ab. Sie erhalten den Austauschartikel schnellstmöglich zurück. Hier wird eine Versandkostenpauschale von 3,90€ für den Rückversand fällig.
2. Sie verzichten auf einen Tausch, wir entsorgen das Gerät kostenfrei bzw. schicken es zu Lasten des Käufers zurück.Bitte informieren Sie uns bezüglich Ihrer Entscheidung, damit wir Ihr Anliegen weiter bearbeiten können.
Sowas habe ich bisher noch nie erlebt. Bisher war das doch immer so, dass Kundenfreundliche Firmen den Rückversand zur Firma auch übernommen haben. Bei normalen Firmen musste ich den Rückversand bezahlen. Aber dass ich jetzt den Versand des Austauschartikels wieder zurück zu mir bezahlen muss habe ich noch nie erlebt :confused:
Wie ist das gesetzlich geregelt?
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Nokia N80 für 40€(ebay). Allerdings dann ohne HSPA.
Nokia N95 für 75€(ebay). Bietet 3,6mbit was für gewöhnlich völlig ausreicht. Viel mehr erreichen die Datennetze im realen Betrieb nämlich eh nicht.