Zitat
Original geschrieben von petepablo
meiner meinung nach [...]
Die zählt aber nicht 
Zitat
aber kann nicht einfach im nachhinein im schadensfall geld verlangen, wenn er meint, dass es nicht von der garantie gedeckt ist.
Deswegen wird sowas auch schon im Vorfeld gemacht. Wenn der Kunde sein Gerät bei uns in die Reparatur geben will, weisen wir den Kunden vorher explizit darauf hin, das, falls eine Garantieablehnung erfolgt (bspw. durch unsachgemäße Behandlung), er die Kosten der Prüfgebühr zu tragen hat. Akzeptiert er das nicht (per Unterschrift), schicken wir das Gerät nicht ein, bzw. nehmen es gar nicht erst an.
Zitat
den techniker, der sich das anguckt, muss er auch in der preiskalkulation für die produkte berücksichtigen.
Achso...also gleich das Gerät 20 € teurer machen, falls der Kunde das mal versehentlich fallen läßt, daraus ein Schaden entsteht, der nicht durch die Garantie/Gewährleistung abgedeckt ist - nur damit dann im nachhinein die Prüfgebühr nicht anfällt, oder wie?
:top:
Zitat
denn sonst gibt es ja einen trifftigen grund, die garantieleistung nicht in anspruch zu nehmen, wäre ja möglich, dass man 15€ zahlen muss (man selbst kann ja nicht feststellen ob garantiefall oder nicht).
Ich gestehe, das ich den Satz nicht verstanden habe...
Zitat
wenn es aber einen grund gibt, die garantieleistung nicht in anspruch zu nehmen, ist die garantie keine wirkliche garantie mehr und daher nicht wie vom gesetzgeber vorgeschrieben verbraucherschützend.
Wenn du selbst einen Schaden verursachst, so ist dieser (egal wo!) durch keine Garantie gedeckt. Es sei denn, du hast eine entsprechende Versicherung. Das hat nichts mit "Verbraucherschützend" zu tun. Sondern ist ein notwendiges "Übel", da sonst jeder Schlumpf 3x am Tag sein Handy tauschen lassen könnte - und auch würde...