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Für welches Handymodell überhaupt?
Wenn ich das richtig verstehe, möchtest du bspw. ein PC-Headset (eines, wo schon gleich ein Mikro mit dran ist - als sprich 2 Stecker hat) über einen Adapter mit deinem Handy verbinden.
Hmm...AFAIK gibt es so einen Adapter nicht. Und selbst wenn man ihn selbst bauen könnte, wäre das Problem, das, wenn du z.B. MP3s hören willst, diese nur Mono zu hören bekommst. Ich denke nicht, das du die PIN-Belegung so hinbekommst, das du die "Stereokanal" erwischt.
Zumal ich generell denke, daß ein solcher Adapter nicht funktioniert / funktionieren kann. Schon gar nicht auf Klinke. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren...
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Moin!
Tausche mein M600i (gekauft am 23.02.07 - inkl. Originalrechnung) aus einer o2-VVL gegen ein S/// K850i oder ein LG Viewty (dürfen gerne gebraucht sein, aber natürlich voll funktionsfähig und nicht allzusehr zerkratzt und mit Originalrechnung).
Das Smartphone hat nur das typische (leichte) o2-SW-Branding.
Fotos vorhanden, bei Bedarf PN; ebenso bei Fragen. Tausch nur persönlich (Region Niedersachsen/Bremen)
Gruß, Malte
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OK...und? Das passiert doch ständig und überall, wo solche Monitor-PCs hängen...
Oder meinst du das "Brezn"-Angebot? 
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Zitat
Original geschrieben von Martyn
Nicht zwangsläufig, den ein solches Vorhaben ist schon arg im Grenzbereich zur Sittenwidrigkeit.
Da kannst du durchaus Recht haben, nur - da gibt es eben immer zwei Seiten. Einer, der es macht und einer, der es mit sich machen läßt.
Im Übrigen erinnere ích mich an Fälle, in denen es gestattet war/ist, seine Mitarbeiter bspw. durch Kameras überwachen zu lassen. Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es da soweit ich weiß nämlich nicht...
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Dann kann der Arbeitgeber auch gleich die in den Nummernschildern eingedampften Sender-Microchips anpeilen. Bringt nur auch nichts...einfach den Wagen entsprechend abstellen und trotzdem Feiern gehen.
Also schließe ich mich meinen Vorrednern an und sage: Unfug.
Um mal Hadraniels Kommentar aufzugreifen: Steht das so im Arbeitsvertrag drin? Wenn nein, dann würde ich (nach meiner persönlichen Ansicht) sagen, daß der AG es nicht darf.
Wenn es im Vertrag steht, dann ist man selbst schuld und der AG darf.
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Danke für die Lektion! 
Dann hab ich auch nix gesagt

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Äh....verzeih die Frage, aber handelt es sich bei dem Gericht um den Beluga-Wal?
Ich hoffe doch mal nicht...sonst müsste ich dich verachten...
Wenn nicht, nehme ich alles zurück 
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Falls sich jemand darüber aufregt, wie einige hier in Deutschland Auto fahren, der sollte mal einen Blick nach Russland werfen 
Click it
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Dem Autor hab ich alles beigebracht.... 
BTW: Wolltest du nicht dein Auto polieren? 
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Danke @ flashhawk! Denn genauso war es gemeint [daher die :D`s] (im Übrigen: wenn man in (s)einer Stadt wohnt, sollte man auch dessen Namen respektive Stadtteil-Namen kennen... ;))
Aber nun wirklich BTT! 