Zitat
Der EINE, welcher ausgesucht würde, wäre dann vermutlich Ich
Ja, ist hier aber nicht Thema. In vielen Hausgemeinschaften funktioniert das. Du bist nur das halbe Jahr da, brauchst das Netz kaum, fragst die Nachbarn, ob sie ihr Netz mit dir gegen Kostenbeteiligung teilen wollen. Wenn das im Haus nicht geht, ist's halt keine Option mehr. Dann
Zitat
Dazu kommt die rechtliche Situation bei bedenklichen Inhalten und die Sicherheit z.b. beim Banking, wenn alle dasselbe WLAN benutzen....
ja, gibt's Lösungen für.
Zitat
....und die Nachbarn bekommen die Zugangsdaten für andere Freifunk.Accounts
Freifunk braucht keine Accounts.
Zitat
Ob ein Richter dem folgt, weiss ich nicht....
Das weiß niemand. Und wir sind keine Mietrechtsexperten und wir kennen deinen Mietvertrag nicht. Macht auch eine Abschätzung schwierig.
Zitat
Ein Mieter sagt....ich habe eine Wohnung gemietet...zahle 400 Euro incl. TV Anschluss mit 60 Programmen
Hast du eine Pauschalmiete? Mietverträge laufen in aller Regel über Kaltmiete plus Nebenkosten, die der Vermieter mit dir nach tatsächlichem Aufwand abrechnet.
Zitat
Der Mieter sagt....TV kostet mich aber nicht 2,50 die du jetzt sparst - sondern 17,50
Ja. Passiert und ist keine relevante Frage.
Zitat
Ich will also Schadensersatz i.h.v. 15 Euro monatlich
Die Frage ist, ob dein Vermieter verpflichtet ist, dir einen über die Nebenkosten abgerechneten Kabelanschluss zur Verfügung zu stellen UND diesen Kabelanschluss seinerseits für maximal 2,50 €/Monat einzukaufen. Das darf bezweifelt werden.
Zitat
mindern also entsprechend die Miete....und zahle die 15 Euro mtl. Solange darüber nicht entschieden ist auf ein Anderkonto eines Notars ( oder eben den Mietanteil auch nur bis erste Grundsatzurteile vorliegen unter Vorbehalt ).
Mit Pech wird dein Vermieter auf die Idee kommen, deinen Fall zum "Grundsatzurteil" zu machen. Er muss nicht Jahre auf irgendwelche anderen Verfahren warten.