Beiträge von oleR

    Demzufolge sollte die Gebühr nicht anfallen. Allerdings kündigt im Festnetzbereich generell der neue Anbieter immer im Falle einer Anschlussübernahme. Er kündigt nur dann nicht, wenn ein keine Anschlussübernahme erfolgt. Bei manchen Anbietern - wie z.B. der Telekom - fällt dann jedoch eine einmalige Aktivierungsgebühr i.H.v. 69,99€ an, welche im Falle einer Anschlussübernahme, welche im Regelfall mit einer Rufnummernportierung einhergeht, nicht erhoben wird.


    Im konkreten Fall wurde die Rufnummer nicht portiert.

    Bei Verträgen, die seit Mitte Juni 2018 abgeschlossen (oder ggf. auch verlängert) wurden und durch den neuen Anbieter im Auftrag des Kunden gekündigt wurden. Für ältere Verträge wid die neue Preisliste noch nicht gelten, in der die Gebühr versteckt ist.


    BNetzA-Auskunft dazu:


    Zitat


    Sie rügen die Ihnen in Rechnung gestellte Kosten von 29,95 Euro für den Wechsel Ihres Anbieters (ohne die Mitnahme ihrer Rufnummer) .




    Telefonica erhebt seit Frühjahr 2018 ein Entgelt, das unabhängig von der Mitnahme einer Rufnummer anfallen soll. Dieses Entgelt ist zu unterscheiden vom typischen Portierungsentgelt, das für die einmalig anfallenden Kosten im Falle der Mitnahme einer Rufnummer erhoben wird. Soweit hier bekannt ist, ist Telefonica aktuell das einzige Unternehmen, das ein derartiges Entgelt erhebt. Die zuständige Beschlusskammer hat eine Prüfung eingeleitet. Ein Prüfungsergebnis liegt noch nicht vor.

    Moin,


    das Thema wird nicht schon an aderer Stelle behandelt, oder? Habe jedenfalls nichts gefunden.


    Bei o2 gibt es seit letzten Juni eine interessante Gebühr in der Preisliste: 29,95 € pauschal für einen "Anbieterwechsel nach § 46 TKG". Das heißt in der Praxis: Ihr wechselt von o2 zu einem anderen Anbieter, der andere Anbieter kündigt für euch - für o2 beginnt automatisch ein Wechsel nach § 46 TKG und berechnet auch ohne irgendeine erkennbare Leistung die 30 € Wechsel-Gebühr.


    Eine Rufnummernportierung o.ä. ist nicht nötig, die Gebühr fällt einfach immer an, selbst für eine schnöde Portierung einer Telekom-Leitung zur Telekom.


    Nach Auskunft der BNetzA ist o2 ihrer Kenntnis zufolge das einzige Unternehmen, das diese Wechselgebühr erhebt. Sie prüfen die Zulässigkeit.


    Gibt es Leute mit weiteren Erfahrungen dazu?

    Eine Freifahrt "flex" der Bahn, gültig bis 30. April.


    Beliebige Strecke im DB-Fernverkehr (+ ggf. Vor-/Nachlauf im DB-Regionalverkehr) innerhalb Deutschlands, keine Zugbindung. Gültig für praktisch jeden DB-Fernzug, auch an den Feiertagen.
    Rückfahrt muss binnen 30 Tagen nach der Hinfahrt stattfinden.


    Startbahnhof, Zielbahnhof + Datum von Hin-/Rückfahrt können einfach selbst in die Freifahrt eingetragen werden.


    Kostenpunkt: 120 €
    Abholen in Hamburg oder Versand per Post noch heute möglich

    Eine "Freifahrt flex" der Bahn.


    Gilt für eine Hin-/Rückfahrt nach Wahl innerhalb Deutschlands mit der DB. Damit auch z.B. im anstehenden Feiertagsverkehr. In den Gutschein müssen lediglich vor Fahrtantritt Start- und Zielbahnhof sowie die gewünschten Tage für Hin- bzw. Rückfahrt eingetragen werden. Die Rückfahrt muss spätestens einen Monat nach der Hinfahrt sein. Das Ticket gilt bis 30. April 2018. Es gilt im ICE/IC/EC; im Vor-/Nachlauf zum Fernverkehr auch in den Regionalzügen und S-Bahnen der DB.


    Kostenpunkt: 135 €.