Das TK-NABEG (Netzausbaubeschleunigungssetz) sollte Mobilfunk als wichtige Infrastruktur ansehen und Baugenehmigungen radikal vereinfachen, Widersprüche wären dann nur noch in ganz groben Fällen möglich gewesen, z.B. auch in Naturschutzgebieten (Stichworte, Zugang für den Netzbetreiber, Fahrwege für Baufahrzeuge, Service etc.)
Nochmal:
Es geht hier nicht um die Baugenehmigung. Es geht um die Standortbescheinigung.
Erstmal zur Baugenehmigung: Dachstandorte wie die in Aachen sind vermutlich längst verfahrensfrei.
Vgl. § 62 Bauordnung NRW: "Verfahrensfrei sind [...] Antennen und Antennen tragende Masten mit einer Höhe von 20 m, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut, im Außenbereich ohne Höhenbegrenzung freistehend, wenn eine nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat"
Kurz und knapp: Du darfst in NRW längst einen Dachstandort bauen ohne extra Verfahren für die Baugenehmigung, solange dir jemand vom Fach bescheinigt, dass die Statik ausreicht.
Jedenfalls wird es bei den beiden Aachener Standorten ziemlich sicher eine Baugenehmigung geben, wenn sie nötig wäre.
Das TK-NABEG wird hieran nichts ändern.
Weiter zur Standortbescheinigung. Hier bescheinigt die Bundesnetzagentur u.a., dass durch den Betrieb der Sendeanlage die EMV-Grenzwerte in für Dritte zugänglichen Arealen jederzeit eingehalten werden. Diese Bescheinigung ist nötig für jeden Sender ab 10 W ERP, im Mobilfunk also alles oberhalb Small Cell.
Diese Standortbescheinigung gibt es offenbar nicht. Und es gibt laut BNetzA auch keinen laufenden Antrag.
Das bedeutet nach aktuellem Sachstand:
Die Anlagen stehen legal auf den Dächern (bauliche Seite: ok),
aber sie dürfen nicht betrieben werden (funktechnische Seite: keine Genehmigung, weil: kein Antrag).