Beiträge von oleR

    Kurz zur Rechtslage nach meinem Verständnis:


    In NRW dürfen Antennenanlagen bis 20 m Höhe (bei Dachstandorten: gemessen ab Oberkante des Daches) ohne Baugenehmigung errichtet werden.


    Allerdings wirkt tatsächlich der Denkmalschutz auch auf die Umgebung eines Baudenkmals. Je stärker eine Veränderung in die Wirkung des Baudenkmals eingreift, desto eher muss man davon ausgehen, dass der Denkmalschutz zustimmen muss.


    Die Kirche, in deren unmittelbarer Nähe gebaut wurde, ist Baudenkmal. Und die in Brachialästhetikbauweise errichtete Anlage in ihrer Wirkung den Fotos zufolge zumindest grenzwertig.

    Zitat

    Es kann passieren, dass nun die Beseitigung verfügt wird.

    Kann sein, aber viel wahrscheinlicher wäre, dass 1&1 nur die Auflage bekommt, ihre Anlage halbwegs dezent in die Umgebung einzupassen.

    Der schon spätestens im Herbst 2024 aufgebaute 1&1-Sender in Düsseldorf-Eller, Werstener Feld, vermutlich ein ATC-Standort, hat jetzt eine Standortbescheinigung. Datum laut BNetzA-Datenbank: 19.02.2025.


    Insgesamt sind in der EMF-Datenbank aktuell ca. 50 1&1-Standorte in Düsseldorf verzeichnet. Eine Konzentration auf möglichst hohe Bevölkerungsabdeckung ist für mich nicht zu erkennen: es scheint nur 1 Sender mit öffentlich zugänglicher StoB im Stadtzentrum (Herzogstraße) zu geben, hingegen mehrere in ausgesprochen dünn besiedelten Gebieten (an der BAB-Auffahrt Mettmann, an der Pferderennbahn....).


    Es gibt eine größere Anzahl an Standorten mit StoB von >12 Monaten Alter, die in Cellmapper noch nicht geloggt wurden: in Eller (49010219, StoB vom 3.2.2023), in Lörick (120874, StoB vom 13.9.2023), in Garath (121614, StoB vom 17.10.2023), am Uni-Campus (120820, StoB vom 8.12.2023), auf dem Wohnhaus gegenüber der Mitsubishi-Electric-Halle (120810, StoB vom 9.1.2024),...

    1&1 ist in einigen ostdeutschen Mittelstädten sehr aktiv bei den Einträgen in der BNetzA-Datenbank. Dessau-Roßlau, Brandenburg/Havel, Gera, Zwickau, Cottbus, Frankfurt/Oder, Schwerin,... sind <100k Einwohner und mit >= 10 1&1-Standorten unterwegs.


    In Gera (94k Einwohner) sind es 17 Standorte, in Dessau-Roßlau (74k) mindestens 20.

    Ich habe auch schon zwei Standorte, die aufgebaut sind, noch nicht onAir und ebenfalls noch nicht auf der EMF-Karte. Laut Meinem Ansprechpartner bei der BNetzAG werden diese auch erst in der DB freigegeben, wenn sie onAir geschaltet sind. Obwohl auch das nicht ganz stimmen dürfte, wenn ich mir den ein oder anderen 1&1 Standort anschaue, der schon seit über 1 Jahr steht, noch nicht funkt, aber schon in der DB zu sehen ist…

    Neustandorte tauchen erst in der Karte auf, sobald der Betrieb angezeigt wurde. Bei Bestandsstandorten sind neue StoB in der Regel kurz nach Erteilung in der öffentlich einsehbaren Datenbank. 1&1 hat also mehr Standortbescheinigungen, als in der Karte verzeichnet sind, nämlich insbesondere die von ihnen neu akquirierten Standorte, für die sie eine Standortbescheinigung haben, ohne dass sie die Inbetriebnahme angezeigt haben. Wenn die Inbetriebnahme angezeigt wurde, heißt das wiederum nicht, dass der Sender auch tatsächlich öffentlich zugänglich im Netz ist.


    Der Punkt hier ist, dass es Sender gibt, die augenscheinlich fertig aufgebaut sind, für die aber keine Standortbescheinigung vorliegt und auch keine aktuell laufend beantragt wurde.


    Man kann übrigens natürlich per Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz bei der BNetzA auch nach amtlichen (Umwelt-)Informationen wie StoB fragen, die (noch) nicht in der Karte abgebildet sind.

    Zitat

    Oder hat 1&1 eine Geheimhaltung der inaktiven Standorte bei der Bundesnetzagentur durchgesetzt?

    Die BNetzA sagt ziemlich eindeutig auf den Antrag auf Informationszugang nach IFG: es gibt keine StoB und keinen laufenden Antrag. Würde man es geheimhalten wollen, müsste man den Antrag mit der Begründung ablehnen.

    Zitat

    Die Idee war, ein Netzbetreiber kündigt einen Standort an, die Behörden werden informiert und wenn binnen 3 Monaten niemand was sagt, wird eingeschaltet und gesendet.


    Wo ist hier der konkrete Punkt? In Aachen wurde die Behörde augenscheinlich gar nicht informiert ("kein laufendes Antragsverfahren").


    Und ansonsten ergäben sich auch erst Vorteile, wenn die BNetzA notorisch über drei Monate für StoBs bräuchte. Dagegen aber Nachteile, weil plötzlich die Netzbetreiber selbst sicherstellen müssten, dass ihre Anlagen nicht im Zusammenspiel mit einem spontan aufgebauten Sender auf dem Nachbardach die EMV-Grenzwerte am Balkon der Wohnung im obersten Stockwerk überschreiten.


    Zitat

    Die BNetzA kann nachmessen und bei Mängeln sich melden, muss aber nicht.


    Die BNetzA misst m.W. eh quasi nicht für eine StoB. Das läuft zu 99,9 % per genormtem Rechenverfahren.

    Das TK-NABEG (Netzausbaubeschleunigungssetz) sollte Mobilfunk als wichtige Infrastruktur ansehen und Baugenehmigungen radikal vereinfachen, Widersprüche wären dann nur noch in ganz groben Fällen möglich gewesen, z.B. auch in Naturschutzgebieten (Stichworte, Zugang für den Netzbetreiber, Fahrwege für Baufahrzeuge, Service etc.)

    Nochmal:


    Es geht hier nicht um die Baugenehmigung. Es geht um die Standortbescheinigung.


    Erstmal zur Baugenehmigung: Dachstandorte wie die in Aachen sind vermutlich längst verfahrensfrei.


    Vgl. § 62 Bauordnung NRW: "Verfahrensfrei sind [...] Antennen und Antennen tragende Masten mit einer Höhe von 20 m, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut, im Außenbereich ohne Höhenbegrenzung freistehend, wenn eine nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat"


    Kurz und knapp: Du darfst in NRW längst einen Dachstandort bauen ohne extra Verfahren für die Baugenehmigung, solange dir jemand vom Fach bescheinigt, dass die Statik ausreicht.


    Jedenfalls wird es bei den beiden Aachener Standorten ziemlich sicher eine Baugenehmigung geben, wenn sie nötig wäre.


    Das TK-NABEG wird hieran nichts ändern.


    Weiter zur Standortbescheinigung. Hier bescheinigt die Bundesnetzagentur u.a., dass durch den Betrieb der Sendeanlage die EMV-Grenzwerte in für Dritte zugänglichen Arealen jederzeit eingehalten werden. Diese Bescheinigung ist nötig für jeden Sender ab 10 W ERP, im Mobilfunk also alles oberhalb Small Cell.


    Diese Standortbescheinigung gibt es offenbar nicht. Und es gibt laut BNetzA auch keinen laufenden Antrag.


    Das bedeutet nach aktuellem Sachstand:


    Die Anlagen stehen legal auf den Dächern (bauliche Seite: ok),

    aber sie dürfen nicht betrieben werden (funktechnische Seite: keine Genehmigung, weil: kein Antrag).