Beiträge von BigDaddy

    Die MM-Preisgarantie gibt es nach wie vor. ;)
    Allerdings gilt sie nicht wie schon erwähnt für Online-Shops und das schließt den MM-Onlineshop mit ein. Wenn jemand schon mal einen Online-Preis in einem Markt bekommen hat kann man nur sagen: Glück gehabt.
    Grundsätzlich gilt die Preisgarantie nur für Angebote in der jeweiligen Region.


    MfG BigDaddy

    Da ich die internen Vorgänge bei MM kenne vermute ich folgendes:


    Die PS2 war in der geamten Vorweihnachtszeit bis mitte Januar nicht lieferbar. Als Du im MM direkt gefragt hast bist Du wohl an einen Verkäufer geraten der nicht in der Abteilung arbeitet und immer noch auf diesem Stand war, obwohl der Markt vielleicht gerade vor kurzem eine Lieferung bekommen hat. Die E-Mail kommt normalerweise von Mitarbeitern die für den betreffenden Bereich auch veranwortlich sind und müsste es also wissen.


    MfG BigDaddy

    Ich habe auch noch ein SL45 als Zweit-Handy. Leider zeigt es des öfteren Kartenfehler an und die Akkuanzeige spinnt auch völlig. Für den Alltag also leider nicht mehr zu gebrauchen.


    Aber da es damals geschenkt war bin ich da nicht bös drum. :D


    MfG BigDaddy

    Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    Man, man, wieder einmal ein vermeintlicher Guru, der überhaupt nichts verstanden hat.

    Ich denke eher da hat einer meine Antwort nicht verstanden. :rolleyes:

    Zitat

    1.) Die gesetzliche 24-monatige Gewährleistung umfäßt nicht nur Mängel, die von Anfang an bestanden, sondern auch solche, die bei sachgerechter Nutzung in dieser Zeit enstehen.

    Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf wird vermutet, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Nach sechs Monaten muss aber der Käufer beweisen dass der Mangel beim Kaufgegenstand schon beim Gefahrübergang vorlag. Versuch das mal sofern Du keinen Gutachter o.ä. als Kumpel hast der das für Dich regelt.
    So gesehen hat man mit Garantieansprüchen ab dem 7. Monat bessere Karten.

    Zitat

    2.) Man sollte Gewährleistungsfälle nie über den Hersteller direkt regulieren, sondern sich stets zunächst an den Verkäufer wenden, denn er ist alleiniger Vertragsgegner. Möchte man später wandeln oder vom Vertrag zurücktreten, können solche direkten Gewährleistungsabwicklungen problematisch werden.

    Für Gewährleistungsansprüche ist der Hersteller auch gar nicht zuständig sondern nur für Garantieansprüche. Außerdem kann der Verkäufer eine vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

    Zitat

    3.) Aus Erfahrung tauschen die großen Netzbetreiber ohnehin die meisten defekten Telefone vorab an der Haustür - egal wieviel Gewährleitungsfrist noch verbleibt. Bei O2 sind mir diesbezüglich ein gutes dutzend Fälle bekannt.

    Wenn es so passiert ist dann herzlichen Glückwunsch für die Kunden, Anspruch darauf haben sie aber nicht.



    MfG BigDaddy