Beiträge von winwin3000

    Wie komme ich an meine 99,95 EUR Bereitstellungsgebuehr zurueck?


    Ich habe im Juli 2004 das im Eingangs-Thread beschriebene online-Aktionsangebot der t-com angenommen.
    Die 99,95 EUR Bereitstellungsgebuehr sind mir von t-com berechnet und zeitgleich von t-online auf meinem (t-online-) Kundenkonto gut geschrieben worden.


    Ich habe also bei t-com 99,95 EUR bezahlt und seitdem bei t-online ein Guthaben von 99,95 EUR.


    Bei t-online habe ich den by-call-Tarif, den ich noch nie in Anspruch genommen habe. Zum Surfen verwende ich aus Kostengruenden Mitbewerber von t-online.


    Zum 31.01.05 moechte ich meinen t-com-Hausanschluss kuendigen.



    Frage:
    Wie kann ich mein t-online-"Guthaben" in Bargeld umwandeln?



    Fuer kreative Vorschlaege bin ich dankbar.

    Zitat

    Original geschrieben von Squib
    @winwin
    Die Karte wird definitiv erst zum 30-11-06 abgeschaltet. Aber ich verstehe nicht wo Dein Problem ist? Du zahlst doch auch nur bis zum 5-11-06 Grundgebühr. Wenn du natürlich nach dem 05-11-06 die Karte noch nutzt wirst du gesondert nochmal eine Rechnung bekommen, auf der die Gespräche uns SMS abgerechnet werden.


    Gruß,
    Squib


    Ich gehe davon aus, dass ich bis zum 30.11.06 Grundgebuehr bezahlen muss. Solltest du Recht haben, haette ich allerdings kein Problem.


    Woher nimmst du die Gewissheit, dass die Grundgebuehr nur bis zum 05.11.06 zu zahlen ist?

    Zitat

    Original geschrieben von boecki
    (...) ...selber schuld, wenn man vor dem Unterschreiben nicht die AGB liest. Dort steht nämlich genau drin, daß immer bis zum Monatsende der Vertrag läuft. (...)


    Ich bin Kunde von mobilcom und habe eine Kuendigungsbestaetigung zum 30.11.06 bekommen (Vertragsbeginn 05.11.04).


    In den fuer diesen Vertrag geltenden "Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der mobilcom" (Stand:01.02.2004) finde ich keinen Hinweis, dass der Vertrag immer bis zum Monatsende laeuft.


    Ich gehe davon aus, dass die Laufzeit meines Vertrages am 04.11.06 endet. Fuer darueber hinaus gehende Forderungen von Seiten der Firma mobilcom fehlt meines Erachtens die Anspruchsgrundlage.