Ich habe auch das SP1 und diese Probleme nicht.
Von daher sollte es etwas anderes sein...
Beiträge von Stephan I.
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Hi mptelecom,
der Preis ist ja nur noch 109,-- EURO :top:
ich würde gern die VVL EPlus bei Euch machen.
Wie siehts denn aus mit der Lieferbarkeit des T610?
Könnt ihr es diese Woche noch abschicken?Weitere Fragen:
Was für Geräte sind das?
KW?
Software R1L?
Hardware R3B?Danke
Stephan -
Vodafone
R3A
KW 27
R1A081Das Japanerin-Gif von Fixl:
Ca. 18 Sekunden Abspielzeit -
Sorry Jungens,
aber woher wißt ihr sowas? :confused:
Ciao
StephanPS: Schweigie, kennen wir uns von wasgehtinmarburg.de (mittlerweile offline)?
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Zitat
Auf alle im Online-Shop gekauften Waren erhalten Sie ein Widerrufsrecht nach §361a des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Diesen Paragraphen gibt es nicht. -
Ich denke auch, Nachnahmesendungen sind nicht mehr zeitgemäß.
Ich mache ausschließlich Vorkasse. Hat sich durch Ebay doch eingebürgert und ruft kein Mißtrauen mehr hervor. Und wenn doch... dann habe ich Pech.Aber: keinen Ärger...
Denn die Schwelle zum Widerruf sinkt durch die Vorkasse gewaltig. Das Geld des Kunden ist erstmal weg und schwieriger wieder zu bekommen.
Bei Nachnahme ist es halt sehr einfach. Ich hab noch nichts bezahlt und nehme einfach nicht an.
Ciao und frohes Schwitzen

Stephan -
Wickel das über VF ab.
Hotline anrufen... -
Du?
Es könnte kaputt sein...
Geh zu Deinem Händler und tausch es um... -
Hier steht alles, was Du wissen mußt: Ladenschlussgesetz .
Das Gesetz ist nur auf physikalische Ladengeschäfte anwendbar.
Du kannst nachts per Mail verkaufen/Verträge schließen, wie Du möchtest. -
Hi,
das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr!
Es ist ins BGB §§ 312b ff. integriert worden. Das nur mal zum Sprachgebrauch.Du kannst dem Kunden die entstandenen Mehrkosten berechnen. Aber nur die, die über den normalen Rücksendeweg hinaus entstandenen Kosten.
Der BGH hat neuerdings entschieden (Urteil als pdf), daß dem Kunden bei Anwendung der §§ 312b ff. BGB alle Kosten zu ersetzen sind, die ihm durch das Geschäft entstanden sind.
D.h.:
[list=1]
[*]Kaufpreis
[*]Versandkosten zum Kunden
[*]Rücksendekosten des Kunden zum Händler
[/list=1]Wenn also die "Annahmeverweigerungskosten" für Dich höher sind, als die normalen Rücksendekosten des Kunden, kannst Du die Differenz berechnen.
Desweiteren kommt es darauf an, ob Du vertraglich (auch AGB) vereinbart hast, daß die Rücksendekosten bei einem Warenwert von bis zu 40 EURO vom Kunden zu tragen sind.
Wenn dem so ist, dann muß der Kunde seine Rücksendekosten natürlich selbst tragen. In dem Fall würde ich ein Postpaket (=6,90 EURO) zzgl. der Mehrkosten durch die Annahmeverweigerung berechnen.Bei Fragen: Gern...