Beiträge von Tipsy

    Inverssuche ist nur möglich bei Teilnehmern, die im Telefonbuch eingetragen sind.


    Wer nicht im Telefonbuch steht wird auch über die Inverssuche nicht zu finden sein (§ 105 III TKG 2004).


    Wer im Telefonbuch steht, sollte sich bei seinem Betreiber informieren, da grundsätzlich ein Widerspruch erforderlich ist.


    Arcor z.B. gibt die Nr. zur Inverssuche bei im Telefonbuch eingetragenen Teilnehmern nur auf Wunsch frei

    @ wanginator: keine Kosten für Dich. Da Du nie wissen kannst, wo sich eine dt. Mobilfunknr. gerade aufhält, zahlst Du immer nur den gewöhnlichen Preis an eine dt. Nr. Die Kosten für die Weiterleitung aus dem dt. Netz in das ausländische zahlt der Angerufene. SMS Empfang ist im Ausland überwiegend kostenlos, da sollte der Teilnehmer in China aber mal die Preistabelle seines dt. Anbieters für Roaming in China checken.

    Empfehle das Saturn-Toshiba-Angebot von tüte


    Ich bin sehr zufrieden mit meinem Toshiba Satellite M30.


    Vorher hatte ich Sony, das war eine Katastrophe. Sony hat zwar gute Displays, das war es dann auch schon. Lüfter ging alle 5 Sekunden an und wieder aus, und das schlimmste: Das Sony bootete einfach mal neu, während Arbeiten in Word, Präsentationen mit PowerPoint u.ä., oder auch schon mal während des eigentlichen Bootvorgangs.


    Sony hat mich immer mit Updates vertröstet, die das Neubooten (trotz kompletter Formatierung) nie behoben haben. Hab dann in Newsgroups gelesen, daß andere dasselbe Problem haben, es muß an der Hardwarezusammenstellung o.ä. liegen. Bin dann vom Kaufvertrag zurückgetreten.


    Nun habe ich Toshiba, läuft extrem leise, ein hörbarer Lüfter läuft bei normaler Arbeit mit IE, Outlook, Word etc. nie. Lüfter läuft nur, wenn man Antivirenprogs laufen läßt, und auch der ist leise.


    Außerdem harman / kardon Lautsprecher integriert, sehr guter Klang.
    Besonders sinnvoll, wenn man livestreams über WLAN laufen hat.


    Verarbeitung ist top, kein Nachgeben / Knacken o.ä. des Gehäuses, alles ist sehr stabil.

    Re: Re: Re: Re: Prepaid-trotzdem Rechnung?


    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Nicht mehr aktuell Anonyme Karten werden eben nur nicht umgesetzt... ;)


    Nein, das von Dir zitierte BVerwG-Urteil vom 22.10.2003 bezog sich auf das TKG a.F. und sagt, daß die bisher auf § 90 TKG a.F. gestützte Datenerhebungspflicht der Anbieter für Prepaid-Kunden lediglich eine freiwillige Datenerhebungsbefugnis im eigenen Interesse der Telekommunikationsdienstleister und eben keine Datenerhebungspflicht in staatlichem Interesse war.


    § 111 TKG 2004 ist nun völlig unabhängig von der freiwilligen Datenerhebungsbefugnis nach § 95 TKG 2004 (§ 90 TKG a.F, auf den sich das BVerwG bezog) und mithin als rechtlich eigenständige Datenerhebungspflicht zu sehen. Für die Erhebungspflicht spricht auch der Verweis in § 111 I 1 TKG auf das Auskunftsverfahren durch staatliche Stellen nach den §§ 112 und 113 TKG.
    Kurz gesagt: Registrierungspflicht ist nun rechtmäßig.


    Habe dazu vor einigen Wochen ein Gutachten erstellt, daher war ich erstaunt über die von Dir erwähnte gesetzliche Vorgabe an die Provider, Prepaid-Karten anbieten zu müssen. Diese Vorgabe gibt es m.E. nicht.


    Trotzdem vielen Dank für die Antwort :)

    Re: Re: Servus


    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Der zählt die Anzahl der gesendeten(!) Nachrichten
    Chris


    Und der empfangenen Nachrichten auch :)
    Zur Klarstellung, da ich bisher kein Nokia S60 hatte:
    Es gibt keinen Mitteilungen -> Mitteilungszähler?
    Nur als Zusatzprog?

    Re: Re: Prepaid-trotzdem Rechnung?


    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Der Gesetzgeber hat ja extra wegen der Kostenkontrolle die Prepaid geschaffen (da sind die nicht freiwillig drauf gekommen)


    Kannst Du mir interessehalber sagen, wo genau der Gesetzgeber die Pflicht zum Anbieten einer Prepaid-Möglichkeit verankert hat?


    Die EU-DSR von 2002 beispielsweise sieht nur vor, daß die Mitgliedsstaaten Möglichkeiten für anonyme Telefonkarten (damit sind Prepaid-SIMs gemeint) schaffen sollen. Daß der deutsche Gesetzgeber dies umgesetzt hätte, ist mir nicht bekannt. Mit der Zwangsregistrierung im TKG 2004 geht man ja gerade den entgegengesetzten Weg :flop: