Beiträge von Tipsy

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    Original geschrieben von Flyertom
    Stimmt so nicht bzw. kann nicht sein - meine letzte "nicht zustellbare" Sendung habe ich erst letzte Woche aus der Packstation geholt.

    Dann hast du individuell eine Vereinbarung mit DHL, bei Abwesenheit in die Packstation zuzustellen.
    Bei Einführung der Packstation wurden an deiner Hausadresse nicht zustellbare Sendungen automatisch in die Packstation gelegt - nach einer Empörungswelle wurde diese Praxis eingestellt.
    Es klang bei dem berichtenden User so, als ob nicht zustellbare Sendungen gegen seinen Willen in der Packstation landen - das ist wie gesagt nicht mehr so.

    Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Bei Vertragsabschluss wird ja auch nur die Bonität des Vertrags-Inhabers geprüft, nehme ich an.

    Richtig.

    Re: Vorgehensweise FPP


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    Original geschrieben von schwedenfan
    für wen hätte das eigentlich negative Auswirkungen: für mich als Vertragsinhaber oder für meine Schwester als Kontoinhaberin?

    Nur für dich als Vertragspartner.

    Ich weiß nicht mit wem Pearl liefert, habe bei der Aktion nicht mitgemacht, evtl. mal auf der HP schauen.

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    Original geschrieben von lonegunman2000
    Also vor 2 Wochen war das hier bei mir schonmal der Fall daher der Packstationenverdacht.

    Ich würde dir gerne glauben:D , aber das kann nicht sein, den DHL-Fahrern werden schon lange keine Packstationzustellungskarten mehr ausgehändigt und sie haben auch keine in Reserve.
    Gehört nicht in diesen Thread, näheres dazu im Packstation-Thread im Geplauder.

    DHL stellt schon seit längerem nur noch in die Packstation zu, wenn die Sendung ausdrücklich an die Packstation adressiert war.
    Es wird nicht mehr in die Packstation zugestellt, wenn an der gewöhnlichen Postadresse nicht zugestellt werden kann. Das war nur eine kurze Testphase.

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    Original geschrieben von kjvision
    weiß jemand ob man jedes jahr den bescheinigung vorlegen muss ? denn ich hab nur noch einen semster vor mir !

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    Original geschrieben von ebax
    Es reicht meist eine Bescheinigung bei Vertragsabschluss.


    Es reicht ausdrücklich der Vertragsformulare eine gültige Bescheinigung bei Vertragsabschluss. Es steht dort neuerdings auch drin, dass nach 24 Monaten in den Ausgangstarif umgestellt wird, also der Relax ohne Studikonditionen, soweit bei einer VVL nicht erneut ein gültiger Nachweis vorgelegt wird.

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    Original geschrieben von 123xcv
    Ich wurde für web n walk abgelehnt, ich kann doch jetzt trotzdem zuschlagen, oder ?


    Die 4 MOnatsfrist greift ja dann nicht ?!


    Natürlich kannst du das versuchen, manchmal ist es nur Zufall, dass ein Vertrag abgelehnt wird, am nächsten Tag beispielsweise geht der Vertrag dann durch.
    Allerdings haben die Anbieter meist Gründe für eine Ablehnung, und dass du bereits bei T-Mobile abgelehnt wurdest, wird wohl dort auch gespeichert sein.
    Aber das gehört nicht in diesen Thread, zu Vertragsablehnungen gibt es genug Diskussionen im Providerforum.