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Original geschrieben von JMQ
Richter sind ans Gesetz gebunden. Außerdem habe einige Juristen schon vor Jahrzehnten die Liberalisierung des TK-Marktes wie in England und USA vorgeschlagen. Die hatte man lange nicht ernst genommen und verlacht.
Was hat die Liberalisierung des TK-Marktes mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun? Genau, nichts.
Das TK-Recht ist technikbezogen (Bund), das Recht des Rundfunks inhaltsbezogen (Länder).
Wegen der immensen Meinungsbildungsrelevanz des Rundfunks (ABS = Aktualität, Breitenwirkung, Suggestivkraft) muss der Staat durch Gesetz eine positive Ordnung schaffen, um eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu sichern.
Daher ist dein Vergleich von TK-Markt und Rundfunk ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
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Original geschrieben von JMQ
Ich sehe nicht die Forderung nach "Staatsfernsehen" im GG.
Das ist jetzt hoffentlich wieder nicht dein Ernst, oder? Du bezeichnest den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als "Staatsfernsehen". Was ist der Unterschied zwischen Staatsfernsehen und dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Genau.
Im Übrigen: Vielleicht erinnerst du dich an das Adenauer-Urteil aus ´61 ("Deutschland-Fernsehen"). Dort hat das BVerfG klargestellt, dass Staatsfunk unzulässig ist.
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Original geschrieben von JMQ
Sender wie RTL, SAT1, Pro7, NTV usw. zeigen das man ohne Zwangsgebühren Programm machen kann. Es würde 1 ÖR Sender reichen.
ARD/ZDF sind doch bürokratische Monstren mit Wasserkopf die Missbraucht werden um Polikter-Altlasten einen gutbezahlten Posten zu verschaffen.
Jetzt ist aber mal gut mit Stammtisch.
Es gibt sicher immer mehr Leute wie du, die der Auffassung sind, das Programm von RTL, Sat 1 und Pro Sieben sei geeignet, die öffentliche Kommunikationsaufgabe zu erfüllen. Tatsächlich können sie diese Aufgabe aufgrund des Angewiesenseins auf Werbeeinnahmen und damit Einschaltquoten niemals erfüllen, weil sie eben massenattraktiv sein müssen.
Der Staat dagegen hat die Aufgabe, ein System zu schaffen, das trotz möglicher Konzentration von Meinungsmacht Meinungsvielfalt sichert. Wegen der Sondersituation des Rundfunks (ABS, s.o.) scheidet dafür ein presseähnliches Marktmodell aus.
Deshalb ist das System aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk geschaffen worden.
Und genau das kommt den Privaten zugute: der private Rundfunk mit seinen niedrigeren Inhaltsanforderungen darf nur solange existieren, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe der Grundversorgung (=Vollversorgung, nicht nur Mindeststandard durch ein Programm o.ä.) wahrnimmt. Ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk kein privater Rundfunk.
Und genau deshalb gibt es auch eine Gebührenpflicht unabhängig von Nutzungsgewohnheiten.