Beiträge von Tipsy

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    Original geschrieben von tobias2k
    Soweit ich weiß, senden die ÖR Sender vor 20 Uhr ebenfalls Werbung. Irgendwie komisch. Bei Premiere habe ich die Wahl: Ich bezahle eine Summe X und bekomme im Gegenzug je nach Abo eine Anzahl von nahezu werbefreien Sendern, die ich sehen will. Bei den ÖR Sender betreiben durch die GEZ quasi ein zwangs-pay-TV und schaffen es nicht, vor 20 Uhr auf Werbung zu verzichten und damit auch ein einschaltqutenneutrales Programm zu senden. Bei einer mindestens 10 mal höheren "Abonnentenzahl" irgendwie verwunderlich.


    Dass Werbung gesendet wird, heißt doch nicht, dass es kein "einschaltquotenneutrales" Programm sein muss. Der Gesetzgeber kann ohne weiteres Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk komplett verbieten, muss dann aber für eine anderweitige ausreichende Finanzierung sorgen, ergo höhere Rundfunkgebühren (vgl. BVerfGE 87, 153 "Hessen 3-Beschluss").

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    Original geschrieben von tobias2k
    Halte ich für eine gewagte These. Wo Bedarf ist, finden sich schnell Anbieter, die in die Bresche schlagen. Siehe N-TV & N24


    Dass es ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk keinen privaten Rundfunk geben darf, ist keine These, sondern oberste Rechtsprechung (BVerfGE 73, 118 "Niedersachsen-Urteil").

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    Original geschrieben von JMQ
    Richter sind ans Gesetz gebunden. Außerdem habe einige Juristen schon vor Jahrzehnten die Liberalisierung des TK-Marktes wie in England und USA vorgeschlagen. Die hatte man lange nicht ernst genommen und verlacht.


    Was hat die Liberalisierung des TK-Marktes mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun? Genau, nichts.
    Das TK-Recht ist technikbezogen (Bund), das Recht des Rundfunks inhaltsbezogen (Länder).
    Wegen der immensen Meinungsbildungsrelevanz des Rundfunks (ABS = Aktualität, Breitenwirkung, Suggestivkraft) muss der Staat durch Gesetz eine positive Ordnung schaffen, um eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu sichern.
    Daher ist dein Vergleich von TK-Markt und Rundfunk ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.


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    Original geschrieben von JMQ
    Ich sehe nicht die Forderung nach "Staatsfernsehen" im GG.


    Das ist jetzt hoffentlich wieder nicht dein Ernst, oder? Du bezeichnest den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als "Staatsfernsehen". Was ist der Unterschied zwischen Staatsfernsehen und dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Genau.
    Im Übrigen: Vielleicht erinnerst du dich an das Adenauer-Urteil aus ´61 ("Deutschland-Fernsehen"). Dort hat das BVerfG klargestellt, dass Staatsfunk unzulässig ist.


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    Original geschrieben von JMQ
    Sender wie RTL, SAT1, Pro7, NTV usw. zeigen das man ohne Zwangsgebühren Programm machen kann. Es würde 1 ÖR Sender reichen.
    ARD/ZDF sind doch bürokratische Monstren mit Wasserkopf die Missbraucht werden um Polikter-Altlasten einen gutbezahlten Posten zu verschaffen.


    Jetzt ist aber mal gut mit Stammtisch.
    Es gibt sicher immer mehr Leute wie du, die der Auffassung sind, das Programm von RTL, Sat 1 und Pro Sieben sei geeignet, die öffentliche Kommunikationsaufgabe zu erfüllen. Tatsächlich können sie diese Aufgabe aufgrund des Angewiesenseins auf Werbeeinnahmen und damit Einschaltquoten niemals erfüllen, weil sie eben massenattraktiv sein müssen.


    Der Staat dagegen hat die Aufgabe, ein System zu schaffen, das trotz möglicher Konzentration von Meinungsmacht Meinungsvielfalt sichert. Wegen der Sondersituation des Rundfunks (ABS, s.o.) scheidet dafür ein presseähnliches Marktmodell aus.
    Deshalb ist das System aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk geschaffen worden.


    Und genau das kommt den Privaten zugute: der private Rundfunk mit seinen niedrigeren Inhaltsanforderungen darf nur solange existieren, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe der Grundversorgung (=Vollversorgung, nicht nur Mindeststandard durch ein Programm o.ä.) wahrnimmt. Ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk kein privater Rundfunk.
    Und genau deshalb gibt es auch eine Gebührenpflicht unabhängig von Nutzungsgewohnheiten.

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    Original geschrieben von JMQ
    Man kann das GG mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat ändern.


    Außerdem gibt es Verfassungsrechtler die es für ausreichend halten wenn es 1 ÖR-Programm geben würde.


    Rundfunkrecht ist ganz überwiegend Richterrecht, da bringt eine Grundgesetzänderung überhaupt nichts. Wer Sinn und Zweck der Rundfunkfreiheit verstanden hat, weiß, dass deine Vorschläge vollkommen absurd sind.
    Außerdem ist mir kein Rundfunkrechtler bekannt, der so etwas fordern würde.


    Solche Vorschläge von einem Volljuristen... Da es dir in der Ausbildung offensichtlich nicht über den Weg gelaufen ist, obwohl es zum Examensstoff gehört: Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und die Rundfunkurteile des BVerfG lesen :)

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    Original geschrieben von tommiii
    Ich habe gestern (19.01.2008) im praktiker Markt eine Osram Duluxstar (E27) 14 W = 75 W gekauft.


    Normalpreis: 4,49 Euro
    Rabatt:33 % 1,48 Euro


    Kaufpreis 3,01 Euro


    Bei Bauhaus "Nimm 3, Zahl 2": 3 x Duluxstar somit 8,70 EUR.

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    Original geschrieben von tobias2k
    Kurze Frage: Brummt deine Duluxstar auch so nervig? Ich habe eine Duluxstar 20W (=100W) vor 2 Wochen beim ProMarkt gekauft und ärgere mich ziemlich über das nervige Brummen. Selbst ein untergeschobenes Radiergummi bringt nur wenig Abhilfe :(


    Das Brummen ist normal :mad:
    OT: Ich steige sukzessiv auf Osram Halogen Energy Saver um. Mir geht das Energiesparlampenlicht auf Dauer auf die Nerven. Wenn man auf Halogen wechselt, merkt man wieder, wie angenehm Licht sein kann.