Was ist eigentlich mit diesem Video:
http://www.bornsloppy.co.uk/MPx220-big.wmv
Hatten wir das hier schon?
Weiß jemand, was nun mit dem mpx100 passiert? Das würde mir deutlich besser gefallen. Kommt das nun auch noch, oder nicht?
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Was ist eigentlich mit diesem Video:
http://www.bornsloppy.co.uk/MPx220-big.wmv
Hatten wir das hier schon?
Weiß jemand, was nun mit dem mpx100 passiert? Das würde mir deutlich besser gefallen. Kommt das nun auch noch, oder nicht?
Du hast es schon selbst beantwortet:
Vodafone hat Dein K700 verhunzt.
Bei Vodafone-Geräten geht das nicht. (Bzw. nur mit mp3s, die Du von deren Seite runterlädst)
Ja dann Butter bei die Fische! Was kostet´s? Lieferzeit? Wie kann ich´s bestellen? Ich nehm eins.
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Selbst Fotos in VGA-Auflösung haben schon mehr als 8mal soviele Pixel wie das Display des 7610.
Eine Verbesserung der Darstellung im Vergleich zu VGA-Fotohandies könnte also eigentlich nur auf ein besseres Display zurückzuführen sein.
Mensch Timo, Du hast doch was geraucht!!
Das gibt´s doch gar nicht!
Ich bin ja echt absolut dagegen, Dich hier in der Luft zu zerreißen. Denke, man sollte hier jeden unterstützen, der versucht, was auf die Beine zu stellen. Aber ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass das bei Dir wirklich vergebens ist.
Sicher, ich habe Dich auf wirklich unrühmliche Fehler in Deinen AGB hingewiesen und Dir geraten, Dir die AGB Deiner Mitbewerber anzusehen und Deine entsprechend anzupassen.
Aber es hat doch keiner was von wortwörtlich übernehmen gesagt! Alles in gleicher Reihenfolge, mit gleicher Nummerierung und den gleichen Schwachstellen. Das ist doch tödlich!
Und jetzt das mit dem "Blieb verbunden"! Ich fasse das nicht! Und das alles mit einer Inbrunst der Überzeugung.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du auf diese Weise erfolgreich sein kannst.
Such Dir einen Job, bei dem Du Deine Stärken einbringen kannst, und wo Dinge, von denen Du keine Ahnung hast, von anderen erledigt werden.
Aber: Besser NICHT Fremdsprachenkorrespondent! Da bist Du eindeutig zu eingefroren.
Jau, hast Recht!
Aber er könnte sein "selbst gestaltetes" Rückgaberecht ja innerhalb der Grenzen des gesetzl. Widerrufsrechts einschränken, damit wären wir dann auch dort bei der 40-Euro-Grenze.
Schreiben müsste er´s allerdings, sonst latzt er für jede Rücksendung.
Wenn wir so weitermachen, fliegen wir hier raus... ![]()
ZitatEs wurde vermutet, dass die AGBs irgendwo rauskopiert wurden. Ist falsch... Diese sind aus mehreren indivduellen Vorlagen der Software zusammengestellt. Und diese hat schließlich einer erstellt, der Ahnung hat. Sollte trotzdem ein Fehler drin stecken, zeigt Ihn mir und ich änder Ihn.
Beim Lesen Deiner AGB fallen mir auf den ersten Blick einige Dinge auf, die Du dringend ändern solltest:
Deine Regelungen zum Rückgaberecht müssen sich (zumindest bei Geschäften mit Verbrauchern) mit denen der §§ 312d, 355 ff. BGB decken.
D.h., die 14tägige Frist beginnt nicht mit Absenden der Ware, sondern erst, wenn der Verbraucher die Ware auch erhalten hat. Zudem musst Du ab derzeit 40,- Euro Warenwert die Kosten der Rücksendung tragen und darauf auch hinweisen!
Schon aus diesem Grunde würde ich das Rückgaberecht ausschließlich Verbrauchern i.S.d. 13 BGB einräumen, nicht allen Kunden, wie Du dies jetzt machst.
Deine Einschränkung bei reduzierter Ware/Aktionsware halte ich für unwirksam.
Die Regelungen zum Gefahrübergang sind, zumindest was die Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr) angeht, bei Geschäften mit Verbrauchern ebenfalls unwirksam.
Über Deine Gewährleistungsregeln brauchen wir uns wohl kaum zu unterhalten. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, und das kannst Du auch durch AGB nicht ausschließen/einschränken. Dies solltest Du ausdrücklich erwähnen, da ansonsten Deine übrigen Regelungen zur Gewährleistung, wie z.B. Deine unglückliche Formulierung zur Nachbesserung, ebenfalls Gefahr laufen, unwirksam zu sein.
476a BGB gibt es schon lange nicht mehr! Dein Verweis hierauf zeigt, ebenso wie die Verwendung des Begriffs "Wandlung" (fällt jetzt unter "Rücktritt vom Vertrag"), dass Du alte Quellen herangezogen hast, die die aktuelle Gesetzeslage in keiner Weise berücksichtigen.
Deshalb: Unbedingt nachbessern!
Nochmal zur Aussage von Grisuhu:
Kann jemand bestätigen, dass bei von Outlook übertragenen jährlichen Serienterminen (z.B. Geburtstage) die Erinnerungsfunktion nicht funktioniert?
Dann nützen einem die Termine ja nicht viel, wenn man nicht dran erinnert wird.
Kann man deaktivieren, dass man bei ausgeschaltetem Gerät an Termine erinnert wird? Werden in diesem Fall beim Wiedereinschalten die verpassten Termine angezeigt?
Mal ganz allgemein:
Wie viele SMS kann das K700i denn überhaupt verketten?
Also wie viele Zeichen insgesamt?
Und zeigt es beim schreiben nicht an, in der wievielten SMS man sich gerade befindet (wie z.B. Nokia)?
Wow, 2007 wird´s sicher auch nicht anders sein, das klingt aber gut.:top:
Aber im Gerät anlegen kannst Du keine Serientermine, oder?