Beiträge von avalox

    Frage bzgl. Paypal und Adressen


    Hi,


    wenn ich in einem Shop etwas bestelle und per Paypal bezahle, tauchen auf der Paypal Seite zur der man dann zwecks Bezahlung weitergeleitet wird x alte Adressen von mir auf (Lieferadressen).


    Ich dachte mir nun, dass ich die einfach in meinem Paypal Konto löschen kann. In meinem Profil unter Adressen bearbeiten taucht aber nur meine korrekte Privatadresse auf.


    Hat jemand einen Tipp wie ich die ganzen falschen Adresse loswerden kann? Ich finde die einfach nirgendwo.


    Danke und Gruß
    Sebastian

    bestehend aus


    - 1x Move Controller
    - 1x Move Navigation Controller
    - 1x Playstation Kamera
    - 1x Spiel Sports Champio
    - 1x Move Demo Disk


    optisch und technisch alles einwandfrei.


    Hätte dafür komplett inkl. Versand (versichert)


    40€ fest


    Bei Interesse einfach melden.


    Gruß Sebastian

    Hi,


    ich hab in meiner Wohnung Alu-Fenster und teilweise keine Rollläden. Ich würde mir daher gerne für diese Fenster jeweils ein Plissee kaufen.


    Nun möchte ich keine Löcher in die Alu-Fenster bohren (da Mietwohnung) und was kleben angeht vertraue ich der Sache nicht besonders bzw. lese aktuell immer wieder, dass kleben nur bei Kunststofffenstern geht.


    Eine alternative wäre noch klemmen. Allerdings scheint es auch hier ein Problem zu geben. Zwischen den "Auflageflächen" (also im geschlossenen Zustand) befindet sich kaum etwas o.ä. Es liegt also mehr oder weniger Metal auf Metal (da ist nur ein ganz ganz dünne Gummilippe). Das eigentliche Dichtungsgummi ist im Rahmen.


    Wenn ich da nun als einen Klemmträger dranhänge, werde ich das Fenster wohl nicht mehr schliessen können.


    Hat hier vielleicht jemand eine Idee was man da machen kann?


    Danke und Gruß
    Sebastian

    Ich möchte mich hier mal mit einer Frage dran hängen:


    Folgende Situation:


    Habe in meiner letzten Wohnung exakt 1 Jahr gewohnt, Miete wurde immer pünktlich bezahlt. In dem einen Jahr gab es eine kleine Nachzahlung von 64€ welche ich auch sofort bezahlt und meine Nebekostenvorauszahlung danach erhöht habe. Kaution für die Wohnung betrug 2250€


    Die Übergabe lief problemlos. Nun möchte die Vermieterin mir vorerst nur 1700€ von den 2250€ zurückzahlen und die restlichen 550€ wegen einer eventuellen Nebekostennachzahlung einbehalten (die nächste Abrechnung wäre ~03/2014).


    Ich weiss, dass sie einen Teil deswegen einbehalten darf, aber ich habe auch gelesen das dieser Betrag angemessen und Begründet sein muss. Ich halte 550€ für vollkommen übertrieben.


    Ganz davon abgesehen sagte sie mir bei der Übergabe, dass wir bei dem Betrag wohl von 200-300€ reden. Natürlich hab ich dafür keine Zeugen.


    Was ist in diesem Fall angemessen und was nicht bzw. was soll ich in dieser Situation machen? Ich bin ja bereit einen Teil als Sicherheit zu hinterlegen, aber 550€ finde ich einfach nicht angemessen.


    Danke und Gruß
    Sebastian

    gerade habe ich noch folgendes gelesen:


    ...Rechtskraft alter Verstoss-> Tattag erneuter Verstoss


    wenn dem so ist, wäre ich raus, weil Rechtskraft alter Verstoss (wenn er überhaupt eintritt) nach dem Tattag zweiter Verstoss war


    mit Beispiel:


    1. Blitz mit 26 - 30 km/h innerorts am 01.01.2009. Bußgeldbescheid folgt und wird zB am 30.03.2009 rechtskräftig. Kein Fahrverbot.
    2. Blitz mit 26 - 30 km/h innerorts am 29.03.2009.


    -> kein Fahrverbot!


    Zitat


    Nehmen wir doch mal ein ganz brutales Beispiel für den Nachteil, den es für den Betroffenen hätte, wenn die Frist für die 2x26km/h-Regelung von Tattag zu Tattag ginge:
    A fährt fröhlich jeden Tag zur Arbeit und wird dabei jeden Tag geblitzt. Da es sich um einen unsichtbaren Blitzer (wie im z.B. Rennsteigtunnel und Richard-Strauss-Tunnel) handelt, erfährt er davon erst, als der erste Anhörungsbogen eintrifft. Bis dahin ist er aber schon 10 mal geblitzt worden, jedesmal im Bereich 26-30km/h zu schnell. Jetzt bekommt er insgesamt 9 Monate Fahrverbot.


    quelle: http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=112285

    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Teilweise falsch, zumindest nicht sofort.
    Wenn der erste Fall rechtskräftig wird musst du deinen Führerschein abgeben. Da beide vergehen innerhalb eines Jahres liegen.
    Die Jahresfrist beginnt mit wirksam werden der Strafe.
    Also bei Dir erst Fall 2 dann Fall 1 > Fahrverbot. Aber warte mal auf Timba oder Chickenhawk. :)


    du meinst also, Fall 2 wird rechtskräftig, zwei Wochen später wird Fall 1 rechtskräfit = Führerschein weg? Es gilt nicht, wann das vergehen passiert ist UND wann es rechtskräftig wird?