Beiträge von avalox

    Zitat

    Original geschrieben von lanski
    Und wo ist das Problem einfach noch einmal rueber zu streichen ?


    davon abgesehen, dass es Zeit und Geld kostet (mehr Zeit als Geld) wird eine weiße wand durch überstreichen nicht weißer.


    Ich könnte es verstehen, wenn ich Raucher wäre oder haufenweise Bohrlöcher existieren, aber dem ist nicht so. Auch wird so eine Wand pro Überstrich nicht schöner...irgendwann sind da so viele Schichten drauf, dass die Farbe abplatzt und sich Risse bilden (hatte ich in einer alten Wohnung)

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.


    Ich habe gerade mal mit einem Anwalt gesprochen. Er sagt, dass ich wegen der letzten Klausel schon dazu verdonnert werden kann, die Wohnung zu streichen. ABER:


    da ich nicht gezwungen bin das von einem Maler machen zu lassen, kann ich im Endeffekt einfach sagen, dass ich es gemacht habe. Da die Wohnung halt vor nicht mal einem Jahr frisch gestrichen wurde und sich keine Bohrlöcher in der Wand befinden (da dort nichts hing - vom Wohnzimmer mal abgesehen, was ich beseitigt habe) sieht den Unterschied kein Mensch (Raucher bin ich auch nicht).


    Gruß Sebastian

    Hi,


    folgende Situation.


    Ich bin vor einem Jahr in eine Wohnung eingezogen, welche vom Vormieter vor der Übergabe gestrichen wurde. Da die Wohnung für mich mehr oder weniger nur eine Übergangslösung war, hing an den Wänden nahezu nichts. Schlafzimmer, Flur, Bad und Küche sind im Einzugszustand.


    Im Wohnzimmer hingen zwei Schränke. Die Löcher habe ich zugespachtelt und ausgebessert. Sieht man nichts von.


    Im Mietvertrag ist die Schönheitsklausel gestrichen (siehe Links).


    https://dl.dropbox.com/u/4018437/1.jpg
    https://dl.dropbox.com/u/4018437/2.jpg


    Meine Vermieter wollen nun, dass ich die Wohnung nun auch wieder weiss streiche. Wenn ich alles richtige im Internet recherchiert habe, bin ich da gar nicht zu verpflichtet.


    Nun zu meiner Frage: Bin ich verpflichtet die Wohnung zu streichen (ob es nun Sinn macht oder nicht sei mal dahingestellt)?


    Danke und Gruß
    Sebastian

    danke für die Zahlreichen Antworten.


    Also die WM kommt nun ins Bad direkt neben die Wanne. Ich konnte heute noch mal rein. Die Armatur ist genau an der Wand, wo dann auch die WM steht. Das sollte also kein Problem sein.


    Wenn es wegen Abwasser keine schönere Lösung gibt, wird der schlauch einfach in die Wanne gehängt.


    Jetzt ist nur noch der Strom ein Problem. An dieser Wand befindet sich keine Steckdose, jedoch ein Lichtschalter für die Deckenlampe (Unterputz).


    Kann ich da jetzt eine (Aufputz) Steckdose neben setzen und den Strom von dem Lichtschalter abzwacken? Gibt es vielleicht sogar Kombidosen, wo der Schalter weiterhin Unterputz und die Steckdose Aufputz ist (aber halt in einem Modul?)


    Danke und Gruß
    Sebastian

    Hi,


    meine neue Wohnung hat leider weder im Keller noch in der Küche/Bad einen Anschluss für eine Waschmaschine (Münzautomat im Keller).


    Lieber würde ich jedoch meine eigene verwenden. Sowohl in der Küche als auch im Bad wäre Platz um sie aufzustellen.


    In der Küche wäre das gegenüber der Küchenzeilen und im Bad direkt neben der Badewanne.


    In der Küche wären das sicher 6 Meter bis zum Anschluss und man müsste unter die schon vorhandene Küche kommen. Im Bad wären das vielleicht 3-4 Meter. Küche wäre mir allerdings lieber, weil es vernünftiger aussieht und da mehr Platz ist.


    Nun zu meiner Frage. Kann man Zu- und Abwasser verlängern (lassen), damit ich die Waschmaschine in der Wohnung aufstellen kann.


    Wenn das im allgemeinen geht, kann ich das selber machen, oder lässt man sowas besser machen (Ahnung hab ich wie man sieht keine). Habt ihr eine Ahnung, wo man da ca. preislich liegt?


    Danke und Gruß
    Sebastian

    da steht nur:


    "Der Mietvertrag läuft auf eine unbestimmte Zeit und kann beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden.


    Außerordentliche Kündigungen bleiben vorbehalten."


    Was heisst das nun für mich? Hier gilt diese 3 Tage Kulanz-Zeit nicht? Bzw. wie verhalte ich mich, da der 30.09 ein Sonntag ist?


    Danke und Gruß
    Sebastian

    Hi,


    ich möchte mich hier mal mit einer Frage dranhängen.


    Ich bin aktuell auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Nun habe ich was gefunden, was eventuell passen könnte.


    Eine Besichtigung wird aber unter Umständen erst ende nächster Woche stattfinden. Eine Entscheidung vielleicht am Wochenende.


    Nun ist aber am Sonntag schon der 30.09 bzw. am Montag schon der 01.10.


    Angenommen ich will / bekomme die Wohnung etc. kann ich dann noch fristgerecht kündigen, so das ich am 31.12.2012 spätestens raus kann? Samstag ist die Post schon um 14:00 dicht und ein Brief hätte keinen Poststempel mehr von diesem Monat (Sonntag natürlich das gleiche Problem). Der Brief würde also erst am 01.10. raus gehen.


    Wie geht man in dem Fall vor, damit sich der ganze Spass nicht noch einen Monat verlängert?


    Gibt es da irgendeinen Toleranzbereich alá "geht auch noch bis zum 3. des Folgemonats" oder so?


    EDIT: auch wenn es ein alter Beitrag ist, sollte man ihn vielleicht ganz lesen.


    Wenn ich das richtig sehe steht direkt über mir die Antwort auf meine Frage. Ich kann das also bis zum 3.10 (4.10 wegen Feiertag?) verzögern und kann trotzdem zum 31.12 raus?


    verstehe ich das richtig?


    Danke und Gruß
    Sebastian