eine Frage zum Ozaki iCoat Crystal. Überragt es das Display ein wenig - also in dem Sinne, das es auch das Display etwas schützt?
Beiträge von avalox
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Original geschrieben von Bekiro
Den Sinn dieses Threads verstehe ich nicht.iPhone 4 und 4S ist doch identisch rein äusserlich. Also passen die iPhone 4 Taschen/Cases auch dafür.
eben nicht. Stummschalter und Laut/Leise Buttons sitzen beim 4s weiter unter im Vergleich zum 4. Wenn das alles passgenau aufs 4 zugeschnitten ist, dann kann es sein, dass es beim 4s nicht 100% passt
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ich suche auch noch was. Eigentlich wie das Belkin Grip Vue (Gummi) für das normale 4er. Schütz das Iphone rund rum und ragt auch etwas über den Rand drüber, wodurch es das Display noch mit schützt.
Ich gehe davon aus, dass die Grip Vue Hülle nicht genau auf das 4S passen wird, da die Ausparung für den Stummschalter ziemlich perfekt passt (beim 4er)
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eine Frage, falls diese jemand beantworten kann. Passt die Belkin Grip vue Schutzhülle gut auf das 4S (wegen dem Stummschalter), oder ist das zu eng?
Ich wollte mir das 4S jetzt bestellen, bin aber auf der Suche nach einer Hülle, die auch das Display ein wenig schütz.
Gruß Sebastian
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Original geschrieben von echter-elch
Frage Deinen Anwalt, nicht das Gericht. Der Anwalt sollte die dei dem betroffenen Amtsgericht übliche Verfahrensdauer kennen. Nerve also lieber erst Deinen Anwalt.
Im übrigen hat das scheinbar mit einer Gerichtsverhandlung derzeit nichts zu tun.wieso scheint das mit einer Gerichtsverhandlung nicht viel zu tun zu haben? Wir waren bei einer mündlichen Verhandung, dass Gericht hatte dann später bestimmt das ein Gutachten gemacht wird, dass Gutachten liegt nun vor, die Frist zur Reaktion auf das Gutachten ist abgelaufen, also liegts wieder beim Gericht, was jetzt passiert.
Danke für eure Tipps - werd dann wohl doch mit dem Anwalt reden.
Gruß Sebastian
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Hi,
bei mir läuft im mom ein Gerichtsverfahren (beim Amtsgericht - ich bin der Kläger). Das ganze zieht sich jetzt schon über ein Jahr.
Letzer Stand war ein Gutachten, auf das beide Seiten drei Wochen Zeit hatten zu reagieren. Das haben wir auch gemacht. Seitdem (ca. 2 Monate) habe ich nichts mehr gehört oder gesehen.
Kann ich als normalsterblicher bei Gericht den Stand erfragen, oder geht das nur über meinen Anwalt (oder sogar gar nicht und ich kann nur warten)?
Ich würde meinen Anwalt wegen meiner Ungedult nur ungern nerven, weil ich für seine Dienste kaum etwas zahle etc., aber langsam geht mir das warten und diese Ungewissheit, was nun ist auf die Nerven.
Ausserdem plane ich gerade meinen Umzug und wann ich damit wirklich loslegen kann, hängt auch zum Teil von dieser Verhandlung ab.
Gruß und danke
Sebastian -
was ist denn mit HSBC? Haben ihren Hauptsitz zwar in London, aber sind ursprünglich aus China und auch weltweit vertreten....in Düsseldorf z.B. durch die HSBC Trinkaus Privatbank.
Gruß Sebastian
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naja, ich muss innerhalb von 30 Minuten reagieren und brauche 60 Minuten in die Firma. Also 90% der Arbeiten "müsste" ich schon von zuhause aus machen....ich könnte aber jederzeit in die Firma fahren, wenn ich wollte. Teilweise muss ich auch, wenn im Rechenzentrum direkt was kaputt ist.
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danke!
wenn ich das richtig verstehe, müsste doch das bei mir greifen:
Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o. Ä. erbracht werden (>BFH-Urteil vom 26. Februar 2003, - VI R 125/01 -, BStBl II 2004 S. 72). Deshalb sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht in voller Höhe abziehbar, wenn die überwiegende Arbeitszeit auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet und diese Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird.
Ich bin zwar kein Lehrer, aber die berufsprägenden Merkmale werden bei mir halt in der Firma erbracht. Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich mein "Arbeitszimmer" doch dann zumindest bis zu 1250€ absetzen können, oder nicht?
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Hallo zusammen,
ich habe noch mal eine Frage zur Steuererklärung.
Seit ca. Juni 2011 habe ich minimum 2x im Monat Rufbereitschaft (jeweils eine Woche - sollte ein Kollege ausfallen, auch mal 3 oder 4x im Monat - also jeden Tag).
Nun zu meiner Frage. Da ich in dieser Zeit (sollte etwas passieren) dem entsprechend von zuhause arbeiten muss, würde mich interessieren, ob ich in meiner Steuererklärung ein Arbeitszimmer absetzen kann (oder zumindest anteilig)?
Ich hab schon mal ein bisschen gesucht und dabei gefunden, dass dies ein eigener Raum etc sein muss(?!). Das habe ich aber nicht, da ich "nur" eine Zweizimmer Wohnung habe. Somit wird jeder Raum hauptsächlich privat genutzt.
Bedeutet das jetzt, dass ich die Sache vergessen kann, oder gibts da noch eine Möglichkeit. Falls es interessant ist, Handy zahlt die Firma. Einen Laptop habe ich in der Zeit auch (auch wenn ich immer meinen privaten nutze). Nur meinen Internetanschluss (ca. 20€ im Monat) zahle ich selber.
Gruß und danke
Sebastian