Beiträge von avalox

    den ersten link hatte ich auch schon gefunden. danke


    wie gesagt, teilweise gabs auch Erfahrungen, wo es mit Latexfarbe ebenfalls nicht geklappt hat. Ich werd mein Glück versuchen.


    FRANKFURT


    weisst du noch, welche Farbe du verwendet hast (Hersteller etc.)?


    danke

    Hi,


    in meiner neuen Wohnung ist die Küche und der Flur leider mit Elefantenhaut überzogen. Auf Grund der Farbe würde ich da gerne neu streichen (die Tapete ist noch in Ordnung).


    Nun hab ich verschiedene Dinge gehört.


    Die einen sagen es geht gar nicht und die Tapete muss runter.


    Andere sagen, dass es mit Latexfarbe klappen würde.


    Hatte das Problem von euch schon mal jemand und kann dazu was sagen?


    Gruß und danke
    Sebastian

    er hat die wohnung bisher nur an seine tochter "vermietet", welche jetzt geheiratet hat und auszieht (für die gewünschten Kinder ist die wohnung zu klein). Von daher hat er damit nicht groß Erfahrung

    Hi,


    vielleicht hatte jemand von euch den Fall schon.


    Was (ungefähr) kostet es eine 2 Zimmer Wohnung (60m² - Wohnzimmer, Schlafzimmer, Diele und vielleicht das Bad) komplett tapezieren zu lassen (also alte tapete runter, neue Raufaser drauf, streichen und den dreck entsorgen etc.).


    noch ist nicht sicher, ob das sein muss, aber bevor ich angebote einhole, wollte ich mal ein paar Preise von leuten einholen die sowas schon haben machen lassen.


    Gruß und danke
    Sebastian

    danke. das ist einer aus dem schreibwarenladen. ich hab den zur durchsicht bekommen. er hat überall, wo er sich selbst nicht sicher ist ein ? hin gemacht. Am montag treffen wir uns dann. Deshalb ist das gut, wenn ich dann auch weiss, was da rein muss oder auch nicht

    danke!


    ach ja, eine sache kam mir noch spanisch vor:


    Kleinreparaturen:


    der mieter ist verpflichtet die kosten für kleinreparaturen bzw. für die behebung von bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im einzellfall der oder bagatellschadenbehebung von EUR _________ nicht übersteigen.


    die übernahme solcher kosten durch den mieter ist je kalenderjahr auf EUR _____________ begrenzt



    sowas kannte ich auch noch nicht. Gibts bei sowas richtlinien, was man einträgt?

    Zitat

    Original geschrieben von JanJ
    Zum Thema Kündigungsfristen:
    i.d.R. gelten für dich die Regeln aus § 573c BGB, sprich die üblichen drei Monate, die sich nach 5 Jahre auf 6 Monate erhöhen und nach 8 Jahren auf 9 Monate.


    [...]


    genau da hatte ich gelesen, dass das bei Mietverträgen nach 2001 nicht mehr gilt.


    jetzt bin ich verwirrt



    edit:


    zitat von hier: http://www.kanzlei-hoelzl.de/a…fristen-bei-wohnraum.html


    2. Rechtslage nach der Mietrechtsreform


    Seither orientiert sich das Gesetz für die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfristen nach wie vor an der Dauer des Mietverhältnisses, führt aber nun asymmetrische Kündigungsfristen ein. Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt immer 3 Monate abzüglich 3 Werktage, dagegen verlängert sich beim Vermieter diese Grundkündigungsfrist je nach Dauer des Mietverhältnisses nach 5 und 8 Jahren um jeweils 3 Monate bis zur Höchstfrist von 9 Monaten